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Käßmann nutzt Bibelarbeit zu Attacke gegen AfD


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Käßmann nutzt Bibelarbeit zu Attacke gegen AfD
 
 
 
Nachricht 26. Mai 2017
 
 

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Berlin. Die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann hat in einer Bibelarbeit auf dem Kirchentag in Berlin die AfD angegriffen. Die Forderung der rechtspopulistischen Partei nach einer höheren Geburtenrate der "einheimischen" Bevölkerung entspreche dem "kleinen Arierparagrafen der Nationalsozialisten: Zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern. Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht", kritisierte die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter tosendem Beifall.

 

Käßmann verwies darauf, dass selbst sie als mehrfache Großmutter bereits türkischstämmige Mitschüler gehabt habe. Diese seien mittlerweile deutsche Eltern von deutschen Kindern.

 

Die evangelische Theologin nahm den Bibeltext aus dem Lukas-Evangelium über den Besuch der mit Jesus schwangeren Maria bei der mit Johannes dem Täufer schwangeren Elisabeth auch als Beleg für den Wandel der Rolle der Frau. "In nur einem einzigen biblischen Kapitel gibt es hier zwei Reden von Frauen! Das ist mehr, als mancher Theologenkongress heute zu bieten hat", rief Käßmann aus. Marias Rede über den Sturz der Mächtigen und die Erhöhung der Niedrigen sei geradezu ein "Revolutionslied".

 

Sie halte Frauen allerdings nicht für die besseren Menschen, sagte Käßmann. Das machten die "Hetztiraden von Alice Weidel oder Marine le Pen" deutlich. Sie rief Männer und Frauen gleichermaßen auf, "widerständig zu sein gegen Rassismus, Sexismus, Hetze gegenüber den Schwachen".

 

Den christlichen Glauben nannte die einstige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine "Ermutigung zum Handeln in der Welt". Wer danach lebe, könne sich "nicht hineinschläfern lassen in die Verantwortungslosigkeit", äußerte sich Käßmann überzeugt.

 

Wegen des großen Publikumsandrangs war Käßmanns Bibelarbeit kurzfristig in eine größere Messehalle verlegt worden. Der 5.000 Menschen fassende "CityCube" war bis auf den letzten Platz besetzt.

 

 

epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen

 


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#2
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„Causa Käßmann“ Die Strafanzeige als Vollversion!
 

 

 

 

1. Juni 2017

 
34109254014_ea648fea48_z.jpgMargot Käßmann hält eine ihrer folgenschweren Reden (Foto: 

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/Flickr/ 

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Und hier nun die Strafanzeige in voller Länge, durchaus als Zeichen zu verstehen, dass immer mehr Bürger in diesem Land sich nicht mehr alles gefallen lassen wollen, schon gar nicht ständig und immer wieder mit der Nazikeule verprügelt zu werden!

 

 

Strafanzeige und Strafantrag

 

gegen

 Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Margot Käßmann,

 wegen Volksverhetzung und Beleidigung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit zeige ich die Vertretung des Vereins „Journalistenwatch e.V. Verein für Medienkritik und Gegenöffentlichkeit“, vertreten durch den Vorstand Herr Thomas Böhm, Löbdergraben 11, 07743 Jena, sowie Herrn Thomas Böhm, an. Namens und im Auftrag meiner Mandanten stelle ich Strafantrag hinsichtlich aller in Betracht kommenden Straftatbestände und erstatte folgende Strafanzeige:

 

Sachverhalt

 

Im „Neuen Deutschland“ war in Bezug auf den Kirchentag aktuell zu lesen wie folgt:

 

Die Reformationsbotschafterin Margot Käßmann hat in einer Bibelarbeit auf dem Kirchentag in Berlin die AfD angegriffen. Die Forderung der rechtspopulistischen Partei nach einer höheren Geburtenrate der »einheimischen« Bevölkerung entspreche dem »kleinen Arierparagrafen der Nationalsozialisten«, sagte Käßmann am Donnerstagmorgen. »Zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern: ‚Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht’«, kritisierte die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter tosendem Beifall…

 

Es ist davon auszugehen, dass Frau Margot Käßmann genau diese Worte so am 25.05.2017 öffentlich geäußert hat, wie es vorliegend beschrieben wurde.

 

Rechtliche Würdigung

 

Frau Käßmann thematisiert mit den Äußerungen einen Programmpunkt der politischen Partei „Alternative für Deutschland“ (im Folgenden: AfD), die ihrerseits die einheimische Bevölkerung ermutigen möchte, wieder mehr Kinder in die Welt zu setzen.

 

Ausdrücklich betont Frau Käßmann dabei, dass unter der „einheimischen Bevölkerung“ entsprechend dem „kleinen Arierparagrafen der Nationalsozialisten“ nur Deutsche zu verstehen sind, die wenigstens zwei deutsche Eltern und vier deutsche Großeltern haben. Die Forderung an die „einheimische Bevölkerung“ richte sich, nach der wahrheitswidrigen Behauptung der Frau Käßmann, also nur an reinrassige Deutsche.

 

Ferner machte sie deutlich, dass man bei zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern wüsste, woher der „braune Wind“ weht.

 

Die beiden Aussagen sind geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, indem sie zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln und die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass sie verleumdet werden.

Frau Käßmann verbreitet öffentlich ihre Ansicht, dass unter der angesprochenen „einheimischen Bevölkerung“ nur Deutsche zu verstehen sind, die in wenigstens dritter Generation deutsch sind.

 

In der vermeintlichen Aufforderung an Deutsche, die in dritter Generation deutsch sind, mehr Kinder zu zeugen, erkennt Frau Käßmann sodann den Arierparagrafen, durch den die Nationalsozialisten ihnen unliebsame Bevölkerungsgruppen vom Zugang zu bestimmten Berufen oder sozialer Teilhabe auszuschließen suchten. Frau Käßmann setzt die vermeintliche Aufforderungen an die Deutschen sinnbildlich gleich mit dem Verbot an andere Bevölkerungsgruppen, selbst Kinder zu zeugen.

 

Die einheimische Bevölkerung umfasst aber in Deutschland nicht nur diejenigen Deutschen, die in dritter oder vierter Generation „deutsch“ sind. Durch die entsprechende Gleichstellung der „einheimischen Bevölkerung“ mit „Ariern“ negiert Frau Käßmann die Zugehörigkeit von Deutschen mit Migrationshintergrund zur deutschen Bevölkerung.

Dadurch grenzt Frau Käßmann wesentliche Teile der Bevölkerung aus und spricht ihnen das Recht ab, sich einheimisch zu fühlen.

 

Frau Käßmann kann sich auch nicht darauf berufen, dass sie diese Sichtweise nur der AfD und ihren Unterstützern in den Mund legen wollte. Denn das von ihr zitierte Parteiprogramm lässt eine solch bösartige Unterstellung nicht zu und legt diese auch nicht nahe. Auch das wahrheitswidrige Behaupten und Unterstellen dieser Ansichten würde insofern eine strafbare Beleidigung darstellen.

 

Es ist einzig und allein Frau Käßmann, die die einheimische Bevölkerung auf „Biodeutsche“ reduziert und die sodann indirekt behauptet, diese, von ihr vorgenommene Reduzierung, sei von der AfD ebenfalls gewollt und vertreten. Dies erfolgt bewusst wahrheitswidrig.

 

Noch diffamierender wird Frau Käßmann, wenn sie die Frage der Abstammung der Deutschen in dritter Generation sodann mit der Verbreitung von „braunem Gedankengut“ in Verbindung setzt.

 

Die Aussage:

 

»Zwei deutsche Eltern, vier deutsche Großeltern: ‚Da weiß man, woher der braune Wind wirklich weht’«

lässt keinen anderen Schluss zu, als dass Frau Käßmann die Tatsache, dass man zwei deutsche Eltern und vier deutsche Großeltern hat, als Ursache dafür benennt, dass braunes Gedankengut verbreitet wird. Zudem wird die deutsche Elterngeneration und die Großelterngeneration pauschal als Ursprung nationalsozialistischem Unrechts diffamiert.

Diese Aussage ist auch nicht anders zu verstehen, wenn man Frau Käßmanns Aussagen nur auf das Programm der AfD beziehen wollte. Auch dann bezeichnet sie diese „braunen“ Themen als Ergebnis einer „rein“ deutschen – oder wie Frau Käßmann es nennt – biodeutschen – Abstammung. Der Programmpunkt wird herabwürdigend als „brauner Wind“ bezeichnet und im Ergebnis als nationalsozialistisches, menschenverachtendes Gedankengut diffamiert wird, das dem „kleinen Arierparagrafen“ entspricht. Dass es diesen Programmpunkt im heutigen Parteiprogramm gibt, dass also nach ihrer Meinung nationalsozialistisches, menschenverachtendes Gedankengut als politische Forderung formuliert wird, schiebt Frau Käßmann der deutschen Abstammung der Politiker zu, die diese Punkte vertreten. Man wüsste, woher der „braune Wind“ weht, nämlich von den deutschen Großeltern und Eltern, die als „Biodeutsche“ schlichtweg Nationalsozialisten sein müssen.

 

Frau Käßmann stachelt vorliegend daher auch, und zwar bewusst und gewollt, zum Hass gegen deutsche Bevölkerungsgruppen auf, die keinen Migrationshintergrund haben. Sie behauptet, dass nur diese die einheimische Bevölkerung darstellen und sucht so eine Trennung zwischen deutschen Bevölkerungsgruppen herbei zu reden. Von der deutschen Bevölkerungsgruppe ohne Migrationshintergrund behauptet sie im Ergebnis sodann, dass diese andere von der Fortpflanzung ausschließen wollten und die gewünschte „Rassenreinheit“ das Erbe des Denkens der deutschen Eltern- und Großelterngeneration sei, von der nämlich der „braune Winde“ herbeiwehe, da diese nach Ansicht Frau Käßmanns offensichtlich stets nationalsozialistisch waren.

 

Dies Aussagen sind geeignet, die deutsche Bevölkerung zu spalten und Hass gegenüber dem Teil der einheimischen Bevölkerung anzustacheln, der auf deutsche Eltern und Großeltern zurückblicken kann. Gleichsam werden Deutsche mit Migrationshintergrund als „nicht heimisch“ diffamiert.

 

Auch als Unterstellungen an die Mitglieder und Sympathisanten der AfD stellen sich die Aussagen als strafbar dar. Jeder, der das Programm unterstützt und mitverantwortet, wird von Frau Käßmann und ihren falschen Darstellungen diffamiert und verächtlich gemacht.

 

Im Ergebnis wird der Deutsche, der auf deutsche Eltern und Großeltern zurückblickt, als „Nazi“ bezeichnet, der von „Nazis“ abstamme, weshalb man auch gleich wüsste, warum er selbst dieser „Nazi“ geworden ist. Diese Diffamierung ist und bleibt in jeder Schattierung und Abschwächung volksverhetzend.

 

Auch hier wird durch Frau Käßmann Hass gesät.

 

Die Äußerung ist auch als politische Meinungsäußerung nicht mehr vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Zum einen beruft sich die Meinungsäußerungen auf falsche Belegtatsachen. Diese wurden von der Frau Käßmann selbst gefälscht und bewusst als falsche Tatsachenbehauptungen verbreitet. Denn die Reduzierung der „einheimischen Bevölkerung“ auf Biodeutsche gemäß der nationalsozialistischen Propaganda wird der AfD von Frau Käßmann bewusst wahrheitswidrig als „Parteiprogramm“ untergeschoben. Auf dieser Grundlage darf dann auch eine anschließende Meinungsäußerung sich nicht mehr auf den Schutz der Meinungsfreiheit berufen.

 

Dabei ist völlig unerheblich, dass sie natürlich auch andere Rechtsauffassungen haben und andere politische Leitbilder vertreten kann. Sie darf daher auch die Politik der AfD kritisieren. Es kann auch dahinstehen, ob sie tatsächlich selbst das rassistische Leitbild vertritt, dass nur „reinrassige Deutsche“ Teil der einheimischen Bevölkerung sein können. Sie darf aber keinesfalls Hetze gegen Andersdenkende betreiben, indem sie denen rassistische Weltanschauungen zuschreibt und politische Zielsetzungen unterstellt, die es nicht gibt.

 

Ich behalte mir daher vor, diese Strafanzeige zu erweitern, wenn sich antragsberechtigte Mitglieder der AfD finden, die diese Anzeige unterstützen wollen.

 

Ich bitte bereits jetzt um unnachgiebige strafrechtliche Verfolgung unter allen möglichen Gesichtspunkten.

 

Wer diesen Strafantrag unterstützen will, oder selbst einen stellen möchte, kann uns eine E-Mail an redaktion@journalistenwatch.com senden. Wir werden diese dann weiterleiten.

Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist ebenfalls schon in Vorbereitung. Hierzu weitere Informationen in den nächsten Tagen.

 

Anfallende Anwaltskosten sind durch Spenden gedeckt.


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