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Anti-Gender-Tagung: Presse unterstreicht verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. Sexualkunde-Lehrplan


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Anti-Gender-Tagung: Presse unterstreicht verfassungsrechtliche Bedenken bzgl. Sexualkunde-Lehrplan

 

 

 

 

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Prof. Dr. Christian Winterhoff

 

 

Die hessischen Tageszeitungen berichten zum Teil recht ausführlich über den Vortrag des Verfassungsrechtlers Prof. Christian Winterhoff beim Symposium „Sexualpädagogik der Vielfalt – Kritik einer herrschenden Lehre“ am 6. Mai in Wiesbaden.

Winterhoff erläuterte ausführlich, wieso die „Neuen Richtlinien zur Sexualerziehung“ für Hessens Schulen gegen das Grundgesetz und gegen das Hessische Schulgesetz verstoßen. Bundesverfassungsgericht wie auch Verwaltungs- und Landesgerichte hätten immer wieder festgestellt, dass Schulen bestimmte sexuelle Verhaltensformen nicht bejahend oder als ethisch positiv vermitteln dürfen.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8 . Mai 2017 berichtet zu diesem Punkt: „So habe das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2008 klargestellt, dass der Staat mit einer Sexualerziehung, die jede Art sexuellen Verhaltens gleichermaßen bejahen oder gar befürworten würde, eindeutig gegen das Zurückhaltungs- und Rücksichtnahmegebot des Grundgesetzes verstoße.“

In Winterhoffs Vortrag spielte das Erziehungsrecht der Eltern eine besonders wichtige Rolle. Dazu die FAZ: „In sensiblen Fragen wie der Sexualerziehung hätten die Eltern Vorrang [gegenüber den Erziehungszielen des Staates]. Dies habe die Rechtssprechung immer wieder betont.“

Auch das „Wiesbadener Tagblatt“ ging am 8. Mai 2017 ausführlich auf die verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Winterhoff ein: „Das Ziel der Akzeptanzvermittlung ist verfassungs- und gesetzeswidrig, denn die Schule muss den Versuch einer Indoktrinierung der Schüler mit dem Ziel unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen.“

Im Bereich der Sexualerziehung haben die Eltern einen Vorrang gegenüber den Erziehungszielen des Staates, weshalb die neuen „Richtlinien zur Sexualerziehung sowohl gegen das Grundgesetz wie auch gegen das Hessische Schulgesetz verstoßen: „Nach seiner Differenzierung der Begriffe Akzeptanz und Toleranz, zeigte er auf, dass das elterliche Erziehungsrecht Vorrang vor dem Erziehungsauftrag des Staates habe. Und der Lehrplan Sexualerziehung Hessen in seiner rechtlichen Bewertung gegen das Grundgesetz und das Hessische Schulgesetz verstoße.“

Auch der „Wiesbadener Kurier“ berichtete ausführlich über Winterhoffs Vortrag. Die Hessenschau des Hessischen Rundfunks interviewte Prof. Winterhoff, sodass er auch im Fernsehen seine verfassungsrechtlichen Bedenken äußern konnte.


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