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Evangelische Lehrerin darf kein Kreuz um den Hals tragen


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Rolf

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Evangelische Lehrerin darf kein Kreuz um den Hals tragen

 

 

 

 

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In Berlin darf eine evangelische Lehrerin an einer staatlichen Schule kein Kreuz um den Hals zu tragen. Foto: pixabay.com

Berlin (idea) – In Berlin ist einer evangelischen Lehrerin an einer staatlichen Schule offenbar per Dienstanweisung verboten worden, ein Kreuz um den Hals zu tragen. Das bestätigte Konsistorialpräsident Jörg Antoine am Rande der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das Polizisten, Lehrern und Justizmitarbeitern verbietet, religiös geprägte Kleidungsstücke zu tragen. Antoine forderte, dass das Land Berlin gelassener mit dem Tragen von religiösen Symbolen umgehen solle. Die EKBO halte die Regel für verfassungswidrig, seit das Bundesverfassungsgericht 2015 ein pauschales Kopftuchverbot abgelehnt hatte. „Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen“, erklärte auch Bischof Markus Dröge. Das sollte bei einer Novelle des Neutralitätsgesetzes berücksichtigt werden.

 

Steeb: Nicht die Wurzeln abschneiden, von denen wir leben

 

Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), kritisierte die Entscheidung der Schule auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea: „Ich bin davon überzeugt, dass wir ein klares Bekenntnis zu den biblisch-christlichen Werten brauchen.“ Auf ihnen fuße die freiheitlich-rechtsstaatliche Verfassung. Steeb: „Wenn unter dem Gesichtspunkt der Neutralität des Staates die Wurzeln abgeschnitten werden, von denen wir leben, ist das ein Zeichen von Geschichtsvergessenheit und zudem gefährlich, weil es eine wirkliche Werte-Neutralität nicht gibt.“ Dann prägten künftig andere Einflüsse die Gesellschaft: „Religionslosigkeit ist nämlich auch nicht neutral, sondern schlägt leicht in Intoleranz gegenüber christlichen Glaubensüberzeugungen durch.“ Das Tragen eines Kreuzes am Revers oder um den Hals müsse in Deutschland weiterhin möglich sein.


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