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Neun konkrete Forderungen für einen vatikanischen Dialog mit den Muslimen


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Neun konkrete Forderungen für einen vatikanischen Dialog mit den Muslimen

 

 

 

Veröffentlicht: 20. März 2017 | Autor:

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Von Dr. Udo Hildenbrand

 

Das ganze Dialog-Dilemma des Vatikans mit den Muslimen wird in der Tagespost vom 2.3.2017 auf S. 4 deutlich:

Im Artikel „Skepsis über die Zukunft der Christen im Irak“ ist von Hass auf die Christen sowie von  deren Flucht und Vertreibung die Rede. Der unmittelbar danebenstehe Artikel spricht  vom „zuversichtlichen Dialog“ des Vatikans  mit der muslimischen Al-Azhar-Universität in Kairo.

 

 

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Wie lange soll der jetzt wieder neu angesetzte, von den Muslimen „großmütig“ eingeräumte Dialog eigentlich noch ergebnislos verlaufen? Wann endlich werden als Dialogergebnisse konkrete Schritte aufgezeigt, die den vielfach bedrängten Christen in islamisch dominierten Ländern spürbare Hilfe, Erleichterung und ein menschenwürdiges Leben ermöglichen; Schritte, die zugleich  auch in unseren Breitengraden von entscheidender Bedeutung sind?

 

Zur Dialog-Agenda zwischen dem Vatikan und den Muslimen  müssten unabdingbar folgende ganz konkreten Forderungen bzw. islamischen Selbstverpflichtungen zählen, die Grundvoraussetzungen sind für ein menschenwürdiges Miteinander zwischen den Religionen und Kulturen:

  1. Alle Koransuren, die gegen Nichtmuslime, aber auch im Verhältnis von Mann und Frau Formen von Gewalt, von Ungleichheit und Unfreiheit fordern oder gestatten, sind ausschließlich unter historischen Bedingungen und Umständen zu betrachten. Sie werden als zeitbedingt und als geschichtlich überholt erklärt. Sie haben keinen Ewigkeitswert und damit heute und in Zukunft überall auf der Welt keinerlei Bedeutung mehr.
  2. Im Islam sind künftig verboten:
  3. a) alle Handlungen, die gegen das Leben und das Eigentum und Besitz von Muslimen und Nichtmuslimen gerichtet sind,
    B) die ideelle, finanzielle und organisatorische Unterstützung jeglicher Formen des Terrorismus,
    c) Selbstmordanschläge und die Verherrlichung der Schreckenstaten von sogenannten „Märtyrer“
    d) Angriffskriege, wobei das koranische Prinzip des militanten Dschihad (=Glaubenskrieg) nur noch als historisch zu qualifizieren ist,
    e.) Polygamie (zumindest in nichtmuslimischen Ländern) und Kinderehe.
  4. Alle Nichtmuslime haben auch in islamisch geprägten Ländern ganz selbstverständlich das Recht, im Rahmen der UN-Deklaration der Menschenrechte von 1948 in Freiheit nach ihrem Glauben bzw. nach ihrer Weltanschauung zu leben.
  5. Unmoralisch sind die Verhaltensformen von Doppelzüngigkeit sowie das Vertrauen zerstörende bewusste Täuschen und Verschleiern (takiyya).
  6. Unislamisch, unmoralisch und kriminell ist die Todesstrafe für Konvertiten.
  7. Keine Religion und kein Einzelner haben das Recht, aufgrund eines angeblich objektiven Absolutheitsanspruches gegen Andersglaubende/-denkende gerichtete Rechtsansprüche zu reklamieren.
  8. Da Staat und Religion voneinander getrennte, eigenständige, jedoch aufeinander bezogene Bereiche sind, ist die Dominanz der Religionen über den Staat und die Dominanz des Staates über die Religionen verboten.
  9. Menschen anderen Glaubens werden im Islam nicht mehr − auch menschlich degradierend und diffamierend − als „Ungläubige“ bezeichnet.
  10. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (UN) von 1948 ist die für alle Völker und Nationen geltende Form der Menschenrechte, nicht jedoch die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1990.

Sollte die Lösung dieser  fundamentalen ethischen Problemfelder zumindest schrittweise, jedoch überprüfbar,  nicht möglich sein, bleibt alles theologische Dialogisieren fruchtloses Gerede und verantwortungslose Geld-  und Zeitverschwendung.


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