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Chef der Bundesärztekammer kritisiert BVerwG-Urteil zur „Sterbehilfe“/Euthanasie


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Chef der Bundesärztekammer kritisiert BVerwG-Urteil zur „Sterbehilfe“/Euthanasie

 

 

 

Veröffentlicht: 5. März 2017 | Autor:

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„Die Büchse der Pandora geöffnet“

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat scharfe Kritik an dem vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefällten Urteil (BVerwG 3 C 19.15) geübt, nachdem Patienten in „extremen Ausnahmesituationen“ ein Recht auf Betäubungs-mittel zur Selbsttötung hätten. 

 

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„Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich“, erklärte Montgomery:

 

„Man muss sich doch die Frage stellen, ob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig tatsächlich die wirklich grundlegenden Diskussionen im Deutschen Bundestag wie auch die entsprechenden Beschlüsse zur Sterbebegleitung wahrgenommen hat.

 

Zu welchen Verwerfungen dieses Urteil in der Praxis führen wird, zeigt allein die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden soll. Und welcher Beamte im BfArM soll denn dann entscheiden, wann eine ,extreme Ausnahmesituation’ vorliegt? Eine solche Bürokratieethik ist unverantwortlich.“

 

Am vergangenen Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, „das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch das Recht eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln.“ 

 

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Daraus könne sich „im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.

„Schlag ins Gesicht der Suizid-Prävention“

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz ist das Urteil „ein Schlag ins Gesicht der Suizidprävention in Deutschland“. Deren Vorstand Eugen Brysch sagte der KNA, Leiden sei weder objektiv messbar noch juristisch allgemeingültig zu definieren.

Im MDR erklärte Brysch, die Richter hätten den Staat de facto verpflichtet, Sterbehilfe für Patienten zu organisieren: „Das Gericht hat die Büchse der Pandora geöffnet.“

 

Kritik kam auch von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU): „Staatliche Behörden dürfen nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden. Das untergräbt unser Bemühen, Selbsttötung durch Hilfe und Beratung zu verhindern“, zitiert die KNA den Minister.

 

Würde und Selbstbestimmungsschutz seien ohne Lebensschutz nicht denkbar. Gröhe kündigte an, sein Ministerium werde die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und „alle Möglichkeiten nutzen, den Tabubruch staatlicher Selbsttötungshilfe zu verhindern“.

 

 

Quelle: Newsletter der ALfA (Aktion Lebensrecht für alle)


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