Gender-Ideologie zerstört Grundlagen der Gesellschaft
Erlangen (idea) – Die Gender-Ideologie kann weder mit der Wissenschaft noch Gottes Schöpfungsordnung begründet und vertreten werden. Diese Ansicht vertritt der Theologieprofessor Reinhard Slenczka (Erlangen) in einem Gutachten mit dem Titel „Mit welchen Gründen von Vernunft und Recht wird die Ideologie des Genderismus in Politik, Kirche und Schulen eingeführt und aufgezwungen?“. Wie Slenczka gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea sagte, geht Gender Mainstreaming davon aus, dass die sexuelle Orientierung frei wählbar ist. Damit wird ihm zufolge die schöpfungsmäßige Unterscheidung und Zuordnung der Geschlechter geleugnet. Durch „dieses tiefe Unrecht“ würden die „tragenden Grundlagen einer Gesellschaft zerstört“. Dem müssten Kirche und Politik Einhalt gebieten.
Kirche gibt biblische Grundsätze auf
Nach der Beobachtung des Theologen hat sich die Gender-Ideologie in Theologie und Kirche sehr weit verbreitet. Die Einrichtung eines Studienzentrum der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie in Hannover 2014 zeige, „dass im heutigen Protestantismus die Ideologie des Genderismus nicht nur eine Plattform gefunden hat, sondern eine beherrschende Rolle einnimmt“. Wie man heute „Kirche geschlechtergerecht gestalten“ wolle, so habe man 1933 ein „artgerechtes Christentum“ gefordert. Slenczka: „Wo die Heilige Schrift nicht mehr als Wort Gottes anerkannt wird und in Geltung ist, treten unweigerlich Meinungen und Forderungen von Menschen als Autorität in der Kirche auf. Dafür ist der Protestantismus auch in unserer Zeit besonders anfällig.“
Gesellschafts- und Rechtsordnung soll verändert werden
Es gebe keinerlei theologische, rechtliche und politische Berechtigung, die Forderungen der Gender-Ideologie durchzusetzen „und auf diese Weise die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung tiefgreifend zu verändern, ja zu zerstören“. Vielmehr handele es sich um eine ideologische Bewegung, die aus dem Anspruch erwachse, die seit Jahrhunderten geltende Werteordnung mit ihren sittlichen und rechtlichen Normen den heutigen Verhältnissen und dem Verhalten des heutigen Menschen anzupassen. Slenczka wirft den Vertretern der Gender-Ideologie ferner vor, die „Befriedigung des Sexualtriebs in beliebiger Form nicht nur orientierend zur Wahl zu stellen, sondern ihn aufzuwecken und sogar auszuprobieren“. Wenn das in Lehrpläne von Schulen aufgenommen und durchgesetzt werde, dann sei das Kindesmissbrauch, denn auf diese Weise werde die schützende Scham beseitigt und nicht mehr respektiert. Slenczka kritisierte ferner das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („Antidiskriminierungsgesetz“) von 2006. Dort sei über das Arbeitsrecht „die Gleichstellung von ‚sexueller Identität‘ als Ziel von Gesellschaftsveränderung in die Grundrechte eingetragen worden“.