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Akt der Selbstermächtigung“: Sechs Rechtsanwälte klagen gegen Angela Merkel


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Akt der Selbstermächtigung“: Sechs Rechtsanwälte klagen gegen Angela Merkel

 

 

 

24. Januar 2016
 
 
Fortwährend wird Deutsches Recht durch Angela Merkel gebrochen. Sechs deutsche Rechtsanwälte reichten nun eine Verfassungsbeschwerde gegen Bundeskanzlerin ein. Wie es scheint, erwacht die deutsche Rechtswissenschaft immer mehr aus der regierungskonformen Starre und spricht davon, dass „Merkels Alleingang ein Akt der Selbstermächtigung“ sei.

Laut den Anwälten, die die Beschwerde in Karlsruhe einreichten, habe Merkel mit der Entscheidung, Anfang September 2015 die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, gegen die Deutsche Verfassung verstoßen, so der Spiegel.

 

Durch die einsame Entscheidung Merkels sei das Wahlrecht und der Anspruch auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung des Bürgers verletzt worden. Das Gericht soll Merkels Entscheidung für verfassungswidrig erklären.

Merkel ist eine „Wiederholungstäterin“
 

Die Bundeskanzlerin dürfe mit ihrer Politik nicht den Rahmen der Gesetze verlassen, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben. Das habe sie jedoch mit dem Aussetzen des Dublin-Abkommens getan, so die Argumente der Kläger. Merkel sei mit eine „Wiederholungstäterin“, da sie bereits mit der kopflosen Energiewende und der Euro-Rettung gegen deutsche Gesetze verstoßen habe, so die Anwälte.

 

Ganz ähnlich argumentieren immer mehr Rechtswissenschaftler, die laut der JF nun vermehrt aufzuwachen scheinen. So beklagt Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, „rechtsfreie Räume“ und eine „inakzeptable Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“.

 

Udo Di Fabio, ebenfalls ehemaliger Bundesverfassungsrichter, sieht „keine gesetzliche Grundlage“ für die Grenzöffnung. Di Fabio erstellte Anfang Januar im Auftrag der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung ein Rechtsgutachten. Mit Bezug auf die „Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015“ schrieb er darin unter anderem:

 

Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist (…). Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.

„Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“

Sein Kollege, der Verfassungsrechtler Ulrich Battis sieht „klare Verfassungsverstöße“ und „geltendes Recht“ werde fortwährend gebrochen. Wie die JF schreibt, sieht Michael Bertrams, ehemaliger Präsident des Verfassungsgerichts von Nordrhein-Westfalen, in Merkels Tun einen „Akt der Selbstermächtigung“. Er betrachtet die Entscheidung der Kanzlerin, die Grenzen zu öffnen, als klare „Kompetenzüberschreitung“, als Ausdruck einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie“. Sein Fazit: „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung.“

 

Angela Merkel indes schreitet scheinbar unbeirrt und unbehindert auf ihrem, über die Köpfe des deutschen Volkes hinweg entschiedenen Weg fort. So tat sich am Freitagabend beim Neujahrsempfang der CDU in Greifswald zwar kund, dass dieses Jahr eine „spürbare Reduzierung“ des Immigrantenstroms das Ziel sei. Jedoch wiederholte die Kanzlerin, dass „Deutschland keine 3.000 Kilometer Grenzen schützen“ könne. Unbeirrt sieht Merkel die Lösung der zukunftsentscheidenden Frage in der Bekämpfung der Fluchtursachen und der Sicherung der Aussengrenzen, die sie unter anderem in die Hände des islamischen 

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