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Grüne Ex-Ministerin wird Hochschulpräsidentin ohne Hochschulabschluss


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Rolf

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Politik » Deutschland

 

 

Grüne Ex-Ministerin wird Hochschulpräsidentin ohne Hochschulabschluss

 

 


Anfang des Jahres ist die ehemalige Mainzer Vize-Regierungschefin
Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Hochschule in Karlsruhe
bestellt worden. Sie habe zwar, wie es die Grundordnung verlangt, keinen
Hochschulabschluss, aber im Falle der Grünen-Politikerin sei das alles
rechtens.


Formal sei alles in Ordnung – aber höchst ungewöhnlich ist eine
Hochschulpräsidentin ohne Hochschulabschluss offenbar schon. Die Grüne
Ex-Ministerin Eveline Lemke leitet nun eine private Hochschule in
Karlsruhe. Studiert hat sie nicht, doch alles rechtens, sagt das
Wirtschaftsministerium.

Anfang des Jahres sei die ehemalige Mainzer Vize-Regierungschefin
Eveline Lemke zur Präsidentin der privaten Hochschule in Karlsruhe
bestellt worden, schreibt die „Stuttgarter-Zeitung“. Ein Vierteljahr
später werde sie ihr Landtagsmandat niederlegen und nur noch
Kreisparteichefin im heimischen Ahrweiler sein. Wie in der Politik werde
sie auch als Hochschulchefin „Agent des Wandels“ sein, soll Lemke laut
StZ geschrieben haben. Dabei werde „sicherlich meine grüne Handschrift
sichtbar werden“.

Die Karlshochschule verkündet mit Lemke eine  „erfahrene
Persönlichkeit“, die zum Profil der Institution als Heimat für
„Grenzgänger und Querdenker“ passe. Einen wichtigen Aspekt in Lemkes
Vita erwähnten sie allerdings nicht. Eigentlich verlange die
Grundordnung der 2009 aus der Merkurakademie hervorgegangenen Schule mit
650 Studenten und etwa 20 Professoren, dass die Präsidentin dort
entweder Professorin ist oder einen Hochschulabschluss besitzt und
mehrere Jahre in leitenden Positionen tätig war, so StZ.

Letzteres träfe auf Lemke zu, aber einen Abschluss habe sie nicht. Ein
Vordiplom in Wirtschaftswissenschaften und eine Vertiefung an der
Fernuni Hagen kann die Politikerin vorweisen. Die Karlshochschule zeige
sich aber flexibel. StZ: Senat und Hochschulrat hätten die neue
Präsidentin entgegen der Grundordnung bestellt, „weil sie überzeugt
sind, dass die Studien- und Lebensleistungen von Frau Lemke einem
Hochschulabschluss äquivalent sind“.

Ein Verstoß gegen die Grundordnung berühre auch nicht die Förderung der
Hochschule, die im vorigen Jahr 400 000 Euro vom Land erhalten habe
sowie jährlich 360.000 Euro Geld aus dem Ausbauprogramm 2012 erhalte.

Im Ministerium habe man über weitere vergleichbare Fälle „leider keine
Informationen“, man habe aber „auch nicht recherchiert“, so StZ. (mcd)


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