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Staatsverordnete Akzeptanz von Gender in Hamburg


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Rolf

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Staatsverordnete Akzeptanz von Gender in Hamburg
 

 

Mathias von Gersdorff

 

Der Hamburger Senat hat am 10. Januar 2017 einen sogenannten „Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ beschlossen. Wie der Name schon sagt, ist die Implementierung der Akzeptanz sexueller Vielfalt – also Gender – wichtigstes Ziel des Erlasses.

Der Erlass sieht in 11 Handlungsfeldern von der Kindheit bis ins Alter über 90 Einzelmaßnahmen vor, um Gender in der Gesellschaft zu verankern. Katharina Fegebank, Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Wir wollen aktiv eine Kultur der Anerkennung und Offenheit für vielfältige Lebensformen fördern.

Die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen soll regelmäßig ausgewertet und fortgeschrieben werden. Man wird also nicht locker lassen, solange die Hamburger Bürger nicht die geforderte „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ verinnerlichen. Der Aktionsplan sieht im Grunde eine regelrechte Gehirnwäsche vor.

Der Hamburger Senat hat vor, Gender flächendeckend in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens durchzusetzen. Eine Presseerklärung der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung erläutert: „Ziel des Aktionsplans ist die Aufklärung und Sensibilisierung in allen gesellschaftlichen und staatlichen Bereichen (zum Beispiel Schule, Jugendeinrichtungen, Sportvereine, Senioren- und Pflegeeinrichtungen). Unterschiedliche Lebensentwürfe sollen in Hamburg selbstverständlicher werden (zum Beispiel explizite Einbeziehung ins Hamburger Familienfest, in Sport- und Kulturveranstaltungen).

Gender wird damit de facto zu einer wahren Staatsdoktrin erhoben, der man sich kaum entziehen kann.

Im Namen der Antidiskriminierung wird somit eine ungeheuerliche Diskriminierung eingeführt: Jeder, der der Auffassung ist, die Menschheit bestünde „nur“ aus Männern und Frauen, wird medial für vogelfrei erklärt und muss Hetze und Beschimpfungen ertragen. Es bleibt abzuwarten, wann man durch die Einführung von sog. Hassdelikten auch die Meinungs- und Religionsfreiheit einschränkt. Das gesellschaftliche Klima jedenfalls wird für eine solche Maßnahme vorbereitet.

Der Einzelne, der aus religiösen, weltanschaulichen, philosophischen oder sonstigen Gründen die unvernünftige Doktrin der „sexuellen Vielfalt“ ablehnt, wird in Hamburg kaum die Möglichkeit haben, sich diesem Gender-Aktionsplan zu entziehen, sollte dieser radikale Erlass mit der angekündigten Entschlossenheit umgesetzt werden. Wer Gender bzw. die Doktrin der „sexuellen Vielfalt“ ablehnt, bleibt nur die innere Emigration. 

Er kann aber auch kämpfen, indem er sich Initiativen wie "

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" anschließt.

 


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