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Kinderehe? Mit 1.000 Euro sind Sie dabei!


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

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Kinderehe? Mit 1.000 Euro sind Sie dabei!

 

 

 

Als Bundeskanzlerin Angela Merkel im Herbst 2015 großzügig die Grenzen für alle Migranten öffnete, ohne dass die zuständigen Behörden hinschauen durften, wer alles zu uns kommt, wanderten auch Männer mit Kinderfrauen oder mehreren Gattinnen ein. Offenbar wagte niemand, die Frage zu stellen, wie es mit der Anerkennung solcher bei uns verbotenen Eheverhältnisse ist. Also wurden sie stillschweigend anerkannt, indem man über das jugendliche Alter mancher „Ehefrauen“ hinwegsah oder den Zweit-, Dritt-, und Viertfrauen einfach alle Sozialleistungen zusprach, die Ehepartnern zustehen.

 

Nur gelegentlich gab es einen Aufschrei, wie im Fall des Syrers mit den vier Frauen und mehr als 20 Kindern. Die Erosion unserer Gesetzlichkeit und die Unterminierung unserer Lebensweise wurde von den zuständigen Politikern entweder nicht bemerkt oder in Kauf genommen, von Linken und Grünen vielleicht sogar mit klammheimlicher Freude. Inzwischen verzeichnete das Ausländerzentralregister im Juli

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; 361 davon sind jünger als 14 Jahre, 120 sind 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten sind Syrer, auch Afghanen und Iraker sind darunter. Es dürften seitdem noch einige hinzugekommen sein.

 

Der Öffentlichkeit wurde die Problematik weitgehend vorenthalten. Selbst die hyperaktiven Feministinnen, stets auf der Suche nach neuen Opfern von (weißen) Männern, dachten nicht daran, den minderjährigen Mädchen, die ins Ehejoch gepresst worden waren, beizustehen.

 

Und jetzt die Moralkeule

 

Beinahe wäre es Justizminister Heiko Maas (SPD) sogar gelungen, die Kinderehen unter dem Deckmantel einer angeblich angestrebten Auflösung solcher Verbindungen zu legalisieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Maas dem SPEGEL zukommen lassen. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“ ließ sich zum willigen Helfer des Ministers machen. Es berichtete:

 

„Bundesjustizminister

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(SPD) will sogenannte Kinderehen von Flüchtlingen auflösen. Wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, sollen Gerichte die Ehe künftig aufheben können, heißt es in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählte bei der Beurteilung allein die Frage, ob sie ohne Zwang zustande kam... Laut dem Entwurf können sowohl die

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als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.“

 

Den Pferdefuß dieses Entwurfs haben die ach so kritischen SPIEGEL-Journalisten nicht bemerkt oder bewußt mißachtet: Ein Mann, der eine Minderjährige geheiratet hat, wird kaum die Auflösung dieser Ehe beantragen, und ein minderjähriges Mädchen, das sich in totaler Abhängigkeit von ihm befindet, wird kaum eine Möglichkeit dazu haben. Es dürfte nicht einmal in der Lage sein, sich an das Jugendamt zu wenden.

 

Nachdem der Coup durch die

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aufgeflogen war, ruderte Maas erst zurück, indem er behauptete, der SPIEGEL habe sich auf einen veralteten Entwurf bezogen. Nun wird aber mit der Moralkeule versucht, die Kinderehen doch noch zu legalisieren. Vor allem im Alter zwischen 16 und 18 Jahren soll es „Ermessensspielräume“ geben, angeblich besonders  zum „Wohl“ und im „Interesse“ der Frauen die schon Kinder haben und nach einer Auflösung der Ehe Unterhaltsansprüche verlieren könnten.

 

Darüber, dass die Frauen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben, setzt sich Maas hinweg. Gerichte haben schon nach geltendem Recht „Ermessensspielräume“, wenn es um die Auflösung von Kinderehen mit Mädchen ab 14 Jahren geht. Leider haben die Richter bereits mehrmals zugunsten des Ehemanns und gegen die Kindfrau entschieden, indem sie die Ehe, natürlich nur im „Interesse“ des Mädchens, für gültig erklärten. Damit wurde nicht deutsches Recht durchgesetzt, sondern die Unterdrückung von Kindfrauen legalisiert.

 

Lächerliches Bußgeld angekündigt

 

Damit nicht genug, hat sich nun auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (ebenfalls SPD), gegen ein generelles Verbot von Kinderehen ausgesprochen: „Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen.“

 

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mädchen, das durch Heirat von allen Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten wurde und vollständig vom Ehemann abhängig ist, sich also in unserer Gesellschaft im sozialen Abseits befindet, soll nicht daraus befreit werden dürfen. Natürlich führt auch Özoguz die Unterhaltsansprüche an, die verloren gehen könnten. Sie hat offensichtlich kein Interesse daran, anderen Frauen ähnliche Chancen einzuräumen wie die, die sie selbst für sich genutzt hat. Zu einer Befürworterin von Frauenemanzipation ist die Karrieristin Özoguz offenbar nicht geworden.

 

Aber es kommt noch schlimmer. Wer geglaubt hat, dass Kinderehen lediglich ein importiertes Problem seien, wurde kürzlich ganz nebenbei darüber informiert, dass solche Verbindungen auch in deutschen Moscheen geschlossen werden. Statt diese Praxis umgehend zu verbieten, falls die Politik das bisher übersehen haben sollte, wurde von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nur ein lächerliches

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  für Imane angekündigt, sollten sie diese Praxis nicht aufgeben.

 

Familien, die sich eine Kinderehe wünschen, werden das Bußgeld problemlos aufbringen. Die spannende Frage ist, ob solche in Deutschland geschlossenen Kinderehen dann auch bereitwillig anerkannt werden. Thomas de Maizière, der als Innenminister über die Einhaltung unserer Gesetze wachen müsste, scheint an dieser Aufgabe kein Interesse zu haben. So wird der Rechtssaat vor unseren Augen von Politikern Stück für Stück demontiert.


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#2
Viktoria

Viktoria

    Newbie

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Über die Frage wird ja derzeit im Bundestag noch gestritten. DerJustizminister will mal die Kinderehe verbieten, dann wieder eingeschränkt erlauben. Die Integrationsbeauftragte, selbst Muslimin, will die Kinderehe anerkennen. Die Justiz weiß nicht was sie machen soll. Man darf gespannt sein, wie das ausgeht. Jedenfalls ist das ein Paradebeispiel für die Politik in unserer Bananenrepublik.

 

Herzliche Grüße

 

 

Rolf

 

 

 

 

Ich habe dazu mal eine Frage:

Ist die vom Imam besiegelte "Ehe" rechtsgültig, also nach deutschem Recht? Kann man auf diese Ehen die gleichen Gesetze anwenden wie auf eine vor einem deutschen Standesamt geschlossenen Ehe? Wie werden diese "Ehen" bei Steuererklärungen, beim Kindergeld u.s.w. vom Staat behandelt?


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