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Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein


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Rolf

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Sexuelle Vielfalt darf kein Lernziel des Unterrichts sein

 

 

 

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Der Verfassungsrechtler Christian Winterhoff. Foto: picture-alliance/dpa

Kiel/Hamburg (idea) – Der Staat ist im Bereich der Sexualerziehung zu Zurückhaltung und Toleranz verpflichtet. Die Förderung der Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen ist verfassungswidrig und mit dem geltenden Schulgesetz in Schleswig-Holstein unvereinbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers Christian Winterhoff (Hamburg), das der Verein „Echte Toleranz“ (Aumühle) in Auftrag gegeben hat. In dem 100-seitigen Dokument schreibt Winterhoff, die Schule müsse jeden Versuch unterlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen: „Sie hat das natürliche Schamgefühl der Kinder zu achten und muss allgemein Rücksicht nehmen auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern, soweit sie sich auf dem Gebiet der Sexualität auswirken.“ Staatliche Vorgaben für die schulische Sexualerziehung, die Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität als „gleichwertige Ausdrucksformen von Sexualität vorgeben, verstoßen gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot“, so Winterhoff. Im Falle eines unzulässigen Sexualerziehungskonzepts bestehe für Kinder ein Anspruch auf Befreiung vom Unterricht.

 

Geplantes Unterrichtsmaterial ist gesetzeswidrig

 

Das Gutachten kritisiert ferner das geplante Unterrichtsmaterial, das die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kristin Alheit (SPD) 2014 beim Lesben- und Schwulenverband in Auftrag gegeben hat. Die beabsichtigten Materialien für Grundschulen mit dem Titel „EVA – Echte Vielfalt von Anfang an“ seien mit dem Grundgesetz und dem Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein nicht vereinbar. Auch Veranstaltungen zum Thema „Sexuelle Vielfalt“, wie sie durch schwul-lesbische Aufklärungsteams der Vereine „Haki e. V.“ und „lambda::nord e. V.“ an Schulen in dem Bundesland durchgeführt würden, seien als gesetzeswidrig zu bewerten. Nach Angaben des Sprechers des Vereins „Echte Toleranz“, Peter Rohling (Aumühle), hat sich die Sozialministerin bisher noch nicht zu dem Gutachten geäußert.


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