Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Richterin verweist auf Züchtigungsrecht im Koran


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Eine Antwort in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34025 Beiträge
  • Land: Country Flag

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

 

 

 

Richterin verweist auf Züchtigungsrecht im Koran

 

 

 

Von

Please Login HERE or Register HERE to see this link!

fsl-submission-1-DW-Politik-Amsterdam-jpfsl-submission-1-DW-Politik-Amsterdam-jp

Quelle: dpa

 

Es ist ein ungeheurer Vorgang. Eine Juristin lehnt die Scheidung einer misshandelten muslimischen Frau ab. Der Koran erlaube die Bestrafung einer Ehefrau. Das Frankfurter Amtsgericht entbindet sie daraufhin von dem Fall, da es die Richterin für befangen hält.
 

Die Sure vier des Korans trägt den Titel „An-Nisa“, „Die Frauen“. In Vers 34 heißt es: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“ Mit dem Verweis auf diesen Vers lehnte eine Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht im Januar einen Antrag auf eine vorzeitige Scheidung einer Deutschen marokkanischer Herkunft ab: Weil der Koran das Züchtigungsrecht vorsehe, sei die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine „unzumutbare Härte“, eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig. Am Mittwoch gab nun das Amtsgericht einem Befangenheitsantrag statt – und zog die Richterin von dem Verfahren ab.

 

Es ist ein wohl einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, dass eine Richterin den Koran als Rechtsgrundlage verwendet. So jedenfalls beschreibt es die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk. „Schockiert“ sei sie vom Schreiben der Richterin gewesen, sagte Becker-Rojczyk WELT ONLINE. Der Verweis auf den Kulturkreis sei ihr „nicht unbekannt“. Dass sich aber jemand auf den Koran berufe, sei ihr jedoch noch nicht begegnet.

 

Der Ehemann misshandelte seine Frau wiederholt

 

Es geht um den Fall einer 26 Jahre alten, in Deutschland geborenen Frankfurterin marokkanischer Herkunft. Vor sechs Jahren heiratete die junge Frau ihren Ehemann. Die beiden bekamen zwei Kinder, die heute im Kindergartenalter sind. Der heute 28-jährige Ehemann misshandelte seine Frau. Im Juni 2006 wurde ihm deshalb vom Frankfurter Amtsgericht untersagt, sich seiner Frau auf weniger als 50 Meter Entfernung zu nähern. Dennoch bedrohte der Mann seine Frau weiter. „Mindestens einmal hat er gedroht, sie umzubringen“, berichtet Becker-Rojczyk. Deshalb stellte sie 2006 einen Antrag auf vorzeitige Auflösung der Ehe, vor Ablauf des Trennungsjahres im Mai 2007. Diese Möglichkeit sieht das Familienrecht vor, dafür muss jedoch eine „unzumutbare Härte“ vorliegen.

 

Genau diese sah die Familienrichterin aber nicht gegeben: Im Januar „wies mich die Richterin im Rahmen des Vorverfahrens darauf hin, dass mein Antrag für eine vorzeitige Scheidung nicht ausreicht“, sagt Becker-Rojczyk. Die Begründung der Richterin: Beide Eheleute stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis, da seien Misshandlungen „nicht unüblich“, weil es das Züchtigungsrecht gebe. Becker-Rojczyk wollte das so nicht stehen lassen und stellte einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richterin.

 

Menschenrechtsorganisation reagiert empört

 

Erschüttert zeigten sich die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) und die Parteien. In einem demokratischen Land wie Deutschland könnten nicht „religiöse Regeln zur Rechtfertigung von Misshandlung herangezogen werden“, sagte die Geschäftsführerin TDF-Christa Stolle. Der Bezug auf den Koran sei „skandalös“. Ein in Deutschland lebendes Ehepaar müsse nach deutschem Recht behandelt werden. „Die Rechte Einzelner dürfen nicht durch religiöse Regeln eingeschränkt werden“, fügte Stolle hinzu.

 

„Eine Richterin an einem deutschen Familiengericht hat sich an das Zivilrecht zu halten und nicht an das islamische Recht“, sagte die CDU-Innenexpertin Kristina Köhler. Es gibt in Deutschland kein Züchtigungsrecht, „auch nicht für muslimische Männer“. Der Vorgang stelle „ein verheerendes Signal für muslimische Frauen“ dar, sagte Köhler.

 

Der hessische Grünen-Justizpolitiker Andreas Jürgens sagte: „Was der Koran, die Bibel oder sonstige religiöse Lehren vorschreiben, kann für Entscheidungen der Justiz nicht maßgeblich sein.“ Die Justiz dürfe keinen Zweifel daran lassen, dass sie deutsches Recht auch dann anwende, wenn Prozessbeteiligte einen Migrationshintergrund hätten. Alles andere sei schädlich für die Integration, fügte er hinzu.


  • 0

#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

  • Mitglied
  • PIPPIPPIP
  • 1758 Beiträge

Da das schon älter ist, wäre interessant wie danach geurteilt wurde.

Nur Befangenheit, kein Verfahren gegen die Richterin.

Bei Juristen ist anscheinend vieles möglich.


  • 0