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Rechtsgutachten: Unterricht zu »Akzeptanz sexueller Vielfalt« ist verfassungswidrig Jetzt gegen »Sexuelle Vielfalt« in Sachsen-Anhalt protestieren


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Rechtsgutachten: Unterricht zu »Akzeptanz sexueller Vielfalt« ist verfassungswidrig
Jetzt gegen »Sexuelle Vielfalt« in Sachsen-Anhalt protestieren

 

Sehr geehrter Herr Wiesenhütter!

 

Unser Kampf gegen Gender und Sexualisierung in Schule und Kindergarten erfährt unerwartet gewichtige Unterstützung: Ein vor 2 Tagen veröffentlichtes ausführliches

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kommt zu dem Ergebnis, daß es »gegen das Indoktrinationsverbot (verstößt), wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.«

 

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Rechtsexperten, daß Eltern das Recht haben, ihre Kinder von einem solchen Unterricht freistellen zu lassen, da »im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts … ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung« besteht.

Anlaß für das Rechtsgutachten, welches von dem Kieler Verein »

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« in Auftrag gegeben wurde, war der Streit um neues Unterrichtsmaterial in Schleswig-Holstein. Die Materialien, die aufgrund berechtigter Kritik bereits einmal überarbeitet worden sind, hält der Verfassungsrechtler ebenfalls für verfassungswidrig.

 

Bayern:

 

Für den Sexualrichtlinien-Streit in Bayern ist diese fundierte Analyse verschiedener Gerichtsurteile und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung ebenfalls von hoher Relevanz. Wir werden in unserem bevorstehenden Gespräch mit dem bayerischen Kultusminister, Dr. Ludwig Spaenle, darauf zurückgreifen. Inzwischen interessiert man sich auch in Amerika für die Vorgänge in Bayern. Heute brachte das weltweit gelesene Portal

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.

 

Sachsen-Anhalt:

 

Auch der Autor des heute in der Magdeburger Volksstimme erschienen Artikels »

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« hätte gut daran getan, sich das Gutachten von Prof. Winterhoff anzuschauen, anstatt das sachsen-anhaltinische Regierungsvorhaben, „sexuelle Vielfalt“ in Schulen und Kindergärten zu bringen, zu bejubeln und unseren berechtigten Protest lächerlich zu machen. Interessanterweise vertritt der Chefredakteur des Blattes dazu aber eine andere Meinung – hier ein

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.

Ein kurzer Leserbrief von Ihnen würde sehr helfen, die politische Debatte in Sachsen-Anhalt voranzubringen. (

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oder Mail an leser@volksstimme.de).

Bitte beteiligen Sie sich außerdem am Online-Protest auf CitizenGo. Über 12.000 Menschen haben innerhalb weniger Tage schon mitgemacht. Wenn Sie der Meinung sind, daß »Geschlechtervarianten« und »sexuelle Vielfalt« in Kindertagesstätten und Grundschulen nichts zu suchen haben, dann unterzeichnen Sie bitte hier die

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.

 

Mit großem Dank für Ihre Unterstützung grüße ich Sie herzlich, Ihre

 

 

Hedwig von Beverfoerde

 


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#2
keine Hoffung mehr

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Dass es ein Indoktrinierungsverbot gibt, ist interessant.

 

Schade, dass die Politik und die Justiz kein "religiöses Indoktrinierungsverbot"  bei Sekten wahrhaben will.

 

Ein Petent hatte die Bundestags Petition 2016 eingereicht, in dem er forderte, dass das Strafrecht so ergänzt werden müsste, das religiöser Missbrauch bei Kindern strafrechtlich zu verfolgen ist.


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#3
Rolf

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Rechtsgutachten bestätigt Kritik an staatlicher Frühsexualisierung von Kindern

 

 

 

Veröffentlicht: 10. September 2016 | Autor:

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Hedwig von Beverfoerde

 

 

Unser Kampf gegen Genderismus und Sexualisierung in Schule und Kindergarten erfährt unerwartet gewichtige Unterstützung:

 

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Ein kürzlich veröffentlichtes ausführliches

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kommt zu dem Ergebnis, daß es »gegen das Indoktrinationsverbot (verstößt), wenn Schulkindern die Akzeptanz vielfältiger sexueller Verhaltensweisen vermittelt und insbesondere Heterosexualität und andere sexuelle Orientierungen als gleichwertige Erscheinungsformen menschlicher Sexualität dargestellt werden.«

 

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Feststellung des Rechtsexperten, daß Eltern das Recht haben, ihre Kinder von einem solchen Unterricht freistellen zu lassen, da »im Falle eines indoktrinierenden und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Sexualerziehungskonzepts … ein Befreiungsanspruch für die Kinder bzw. Eltern mit anderer Werteorientierung« besteht.

 

Anlaß für das Rechtsgutachten, das vom Kieler Verein »

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« in Auftrag gegeben wurde, war der Streit um neues Unterrichtsmaterial in Schleswig-Holstein. Die Materialien, die aufgrund berechtigter Kritik bereits einmal überarbeitet worden sind, hält der Verfassungsrechtler ebenfalls für grundgesetzwidrig.

Bayern:

 

Für den Sexualrichtlinien-Streit in Bayern ist diese fundierte Analyse verschiedener Gerichtsurteile und Grundsatzentscheidungen zur Sexualerziehung ebenfalls von hoher Relevanz. Wir werden in unserem bevorstehenden Gespräch mit dem bayerischen Kultusminister, Dr. Ludwig Spaenle darauf zurückgreifen. 

Sachsen-Anhalt:

 

Der Autor des in der „Magdeburger Volksstimme“ erschienenen Artikels »

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« hätte gut daran getan, sich das Gutachten von Prof. Winterhoff anzuschauen, anstatt das Vorhaben, „sexuelle Vielfalt“ in Schulen und Kindergärten zu bringen, zu bejubeln und unseren Protest lächerlich zu machen. Interessanterweise vertritt der Chefredakteur des Blattes dazu eine andere Meinung – hier ein

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Bitte beteiligen Sie sich am Online-Protest auf CitizenGo. Über 12.000 Menschen haben innerhalb weniger Tage schon mitgemacht. Wenn Sie der Meinung sind, daß »Geschlechtervarianten« und »sexuelle Vielfalt« in Kindertagesstätten und Grundschulen nichts zu suchen haben, dann unterzeichnen Sie hier die

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#4
Rolf

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 Ist der Schulunterricht zur sexuellen Vielfalt generell verfassungswidrig? 

 

 

 

   In Schleswig-Holstein ist ein Rechtsgutachten erstellt worden, das bundesweit Bedeutung bekommen könnte. Das Rechtsgutachten hatte der Verein echte Toleranz e.V. in Auftrag gegeben. Wie der Vorstand und Pressesprecher des Vereins berichtete, habe es große Schwierigkeiten gegeben, einen Gutachter zu finden, der sich des Themas annehmen wollte. Worum geht es? Am 24. Januar 2014 hatte der Landtag in Schleswig-Holstein mit Mehrheit beschlossen, einen Aktionsplan gegen Homophobie (Angst und Abneigung vor der Ausbreitung der Homosexualität) umzusetzen. Schon in den Schulen sollte Kindern beigebracht werden, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Intersexuelle und Transgender-Menschen nicht diskriminiert werden dürfen. Den Auftrag für die Erarbeitung des Unterrichtsmaterials zu diesem Thema vergab die schleswig-holsteinische Sozialministerin Kirstin Alheit an den Lesben und Schwulenverband Schleswig-Holstein (LSVD SH). Der präsentierte im Januar 2015 den „Methodenschatz für Grundschulen zu Lebens- und Liebesweisen“ und kassierte dafür 50.000 Euro an Steuergeldern. Von diesen 50.000 Euro flossen 20.000 Euro an das PETZE-Institut für Gewaltprävention gGmbH in Kiel, das dann das eigentliche Unterrichtsmaterial erstellte. Finanziell unterstützt wird das PETZE-Institut u.a. von der Ikea-Stiftung und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Es war dieses PETZEMaterial, das den Anlass zum Rechtsgutachten lieferte.

   In seinem 100-seitigen Rechtsgutachten legt der Hamburger Verfassungsrechtler Prof. Dr. Christian Winterhoff dar, dass die Schüler durch das Unterrichtsmaterial zur sexuellen Vielfalt vom Staat psychologisch manipuliert (indoktriniert) würden. Winterhoff: „Das Unterrichtsmaterial verstößt gegen das Indoktrinationsverbot, weil es den Schülern die Wertvorstellung vermittelt, dass homosexuelle und heterosexuelle Verhaltensweisen gleichwertige Ausprägungen menschlicher Sexualität seien.“ Laut Winterhoff dürfe an staatlichen Schulen die Auffassung einer sexuellen Vielfalt vorgestellt werden, jedoch nicht als einzig wahre und richtige Sicht dieses Sachverhaltes gewertet werden. Genau Letzteres sei bei dem jetzt vorgelegten Unterrichtsmaterial der Fall. Gegenteilige Wertvorstellungen zur sexuellen Vielfalt blieben unerwähnt, und deshalb würden „Schüler dazu veranlasst, die im Methodenschatz vermittelte Auffassung nicht nur zu tolerieren, sondern zu akzeptieren, also gutzuheißen und zu übernehmen“, erklärte Professor Winterhoff. Der Staat dürfe nur zur Toleranz, aber nicht zur Akzeptanz anleiten.

   Aufgrund dieses Rechtsgutachtens, das auch bundesweite Bedeutung haben soll, können nun Eltern zumindest in Schleswig-Holstein gegen das Unterrichtsmaterial klagen. Bis jetzt ist das Material allerdings noch nicht eingeführt. Der Verein echte Toleranz bietet auf seiner Homepage www.echte-toleranz.de nicht nur eine Dokumentation zum Thema, sondern auch das gesamte Rechtsgutachten an.

 

      

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