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Wegen 50 Euro ins Gefängnis


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Rolf

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St. Georgen

 

 

Wegen 50 Euro ins Gefängnis

 

 

 

Nach einem vierjährigen Streit um einen Personalausweis und eine Geldbuße von 50 Euro wurde ein 82-Jähriger aus St. Georgen im Schwarzwald verhaftet. Wenn er nicht zahlt, drohen ihm sechs Monate Haft.

 

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Endstation Gefängnis. Schuldner Siegfried Zielasko wird an seiner Haustüre von zwei Polizeibeamten abgeführt. Foto: ROLAND SPRICH (Roland Sprich)

 

Auf ein ganz besonderes Abenteuer hat sich ein 82-Jähriger aus St. Georgen (Schwarzwald-Baar-Kreis) eingelassen. Seit Jahren weigert er sich, eine Geldbuße von 50 Euro zu bezahlen. Deshalb haben ihn Polizeibeamte aus seiner Wohnung geholt und in Villingen-Schwenningen ins Gefängnis gesteckt. Erzwingungs- oder Zwangshaft heißt diese Form der behördlichen Vollstreckung, sagt Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. Sollte sich der Mann weiter weigern, die Buße zu bezahlen oder die geforderte Vermögensauskunft zu erteilen, droht ihm eine sechsmonatige Haftstrafe.

 

Und das alles, weil der Personalausweis des 82-Jährigen im Februar 2011 abgelaufen ist. Der Mann wollte im Rathaus in St. Georgen zwar einen neuen beantragen, konnte dafür aber auch nach mehreren Anläufen das biometrische Passfoto nicht vorlegen. Also ließ er es ganz bleiben und hakte die Sache für sich ab. Da wurde die Verwaltung aktiv. Weil es jedes Bürgers Pflicht ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, schickte die ihm mehrere Aufforderungen, einen Ausweis zu beantragen. Der 82-Jährige ignorierte die Schreiben.

 

Die Verwaltung zeigte den Mann an und forderte eine Geldbuße von 50 Euro. Dagegen erhob der Schwarzwälder Einspruch – ohne Erfolg. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen verurteilte ihn ebenfalls zu einer Geldbuße von 50 Euro. Außerdem sollte er die Gerichtskosten von knapp 150 Euro tragen. Doch der Mann blieb stur.

 

Daraufhin bekam er im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz Post und Besuch vom Gerichtsvollzieher. Der 82-Jährige weigerte sich weiter, den Betrag zu zahlen und auch, den Gerichtsvollzieher in die Wohnung zu lassen, damit der hätte schauen können, ob es etwas zu pfänden gibt. „Wer nicht zahlt und auch die Wohnung nicht durchsuchen lässt, wird aufgefordert, eine Vermögensauskunft zu erteilen“, sagt Mathy. Auch dem verweigerte sich der St. Georgener und ließ einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher verstreichen. Daraufhin wurde nach Auskunft von Mathy Anfang Februar der Haftbefehl erlassen. Vollstreckt wurde

er vier Wochen später – nachdem der Mann erneut die Chance erhalten hatte, die Schuld zu begleichen.

Es sei „gang und gäbe“, dass Leute wegen nicht bezahlter Geldbußen ins Gefängnis gingen, heißt es aus der Justizvollzugsanstalt Rottweil. Manche würden sich auch für zehn Euro einsperren lassen, ein paar Tage im Gefängnis bleiben und dann die Schuld begleichen. Ungewöhnlich allerdings ist das Alter des Häftlings. Trotzdem wird er voraussichtlich in der JVA Villingen bleiben – und nicht etwa ins Senioren-Gefängnis in Singen überstellt werden. Dort sitzen nur Delinquenten, die eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren abzusitzen haben.

 

Wie es weitergeht, hängt von dem 82-Jährigen ab. Sobald er zahlt oder eine Vermögensauskunft erteilt, ist er frei. Tut er das nicht, wird er mit Unterbrechungen immer wieder in Haft genommen werden. Seine Schuld bleibt ihm trotzdem. Denn eine Geldbuße kann nicht wie eine Geldstrafe abgesessen werden. Im Übrigen besitzt der 82-Jährige inzwischen einen gültigen Personalausweis mit biometrischem Foto.

 


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