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Schwesigs geplantes Familiengeld dient einer weiteren staatlichen Gängelung der Eltern


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Schwesigs geplantes Familiengeld dient einer weiteren staatlichen Gängelung der Eltern

Veröffentlicht: 30. Juli 2016 | Autor:

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Von Dr. Johannes Resch

Familienministerin Manuela Schwesig schlägt ein neues Familiengeld vor, um Eltern mehr Zeit zu geben für die Präsenz bei ihren Kindern.*

 

Sofern beide Eltern gleichzeitig und hinreichend, also mit 28 bis 36 Wochenstunden, teilzeitbeschäftigt sind, sollen sie für maximal 24 Monate je 150 € bekommen, bis das Kind acht Jahre alt ist. Schwesig erwartet, dass 20 Prozent der Eltern das Angebot nützen und dass vor allem mehr Mütter erwerbstätig bleiben werden.

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Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, beurteilt diesen Vorschlag zwiespältig:

„Es ist einesteils ein Schritt in die richtige Richtung, denn die Erziehung der eigenen Kinder darf nicht immer weiter beeinträchtigt werden durch die einseitige Ausrichtung beider Elternteile oder gar der Alleinerziehenden möglichst auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit. Um Gleichwertigkeit von Erwerbs- und Familienarbeit herzustellen, braucht es den finanziellen Ausgleich.

 

Andererseits ist dieser Vorschlag mit den überaus eng gefassten Bedingungen, wieder in der sattsam bekannten SPD-Masche gestrickt, nach der Familien staatlich gegängelt werden, sich ideologiekonform zu verhalten. Andernfalls gehen sie leer aus. Das widerspricht den Vorgaben unserer Verfassung und diskriminiert alle Eltern, die auf deren Grundlage ihr Familienleben und die Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen gestalten wollen.“

 

In Zeiten des Vorwahlkampfs scheint der Vorschlag präzise gesetzt, um die CDU in die Enge zu treiben. Deren Widerspruch lässt nicht auf sich warten: Seitens der CDU und der Grünen wird das Konzept als zu unflexibel kritisiert. CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs argumentiert dagegen, dieses Familiengeld sei nicht gegenfinanziert.**

 

Frau Martin erklärt dazu: „Mit diesem Argument schneidet sich die CDU ins eigene Fleisch: Bei der Rentenreform 1957 hat Konrad Adenauer den Anspruch auf Alterssicherung von der Bedingung, den sorgenden Nachwuchs großzuziehen, abgekoppelt und an Erwerbsarbeit gebunden. Über Nacht wurden die Eltern ‚enteignet‘, indem ihre Kinder künftig vorrangig für die Altersversorgung der Kinderlosen, und deshalb uneingeschränkt Erwerbstätigen, zuständig waren, aber weniger für die der Eltern.

 

Millionen Arbeitnehmer hatten plötzlich einen ansehnlichen Rentenanspruch gegenüber der nachfolgenden Generation, unabhängig davon, ob und inwieweit sie sich an der Erziehung dieser Generation beteiligt hatten. Die CDU gewann mit den Stimmen dieser Rentner bei der nächsten Bundestagswahl die absolute Mehrheit und fragte keineswegs nach einer ‚Gegenfinanzierung‘ für die Eltern! Bereits eine Generation später hatten wir die Quittung in Form eines dramatischen Geburtendefizits, und heute haben wir den daraus resultierenden Arbeitskräftemangel.

 

Die sinnvolle Alternative zu diesem Familiengeld wäre aus unserer Sicht die Umwandlung des Elterngelds von einem Lohnersatz in eine für alle Eltern gleichmäßig hohe Zuwendung für die Gesamtdauer von drei Jahren.

 

 

Quellen:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     *

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