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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fährt mit seinem neuen Urteil der LGBTI-Propaganda in die Parade


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»Homo-Ehe« kein Menschenrecht 16.06.2016

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fährt mit seinem neuen Urteil der LGBTI-Propaganda in die Parade

 

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(mk) Die »Homo-Ehe« ist kein Menschenrecht. Anders gesagt: Die »Ehe zwischen Mann und Frau« stellt keine Diskriminierung der gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung dar. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am 9. Juni 2016 (AZ 40183/07). Eine herbe Niederlage für die LGBTI-Lobby.

Der Gerichtshof erinnerte zum wiederholten Male daran, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet seien, gleichgeschlechtlichen Paaren die Heirat zu ermöglichen.

Daher liege auch keine Verletzung des Rechts auf Eheschließung sowie der Achtung des Privat- und Familienlebens vor. Das Urteil liegt auf der Linie des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 17. Juli 2002, wonach die gleichgeschlechtliche Partnerschaft 

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, also etwas anderes: Die Andersartigkeit der (»eingetragenen«) gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ergebe sich nicht aus ihrer Bezeichnung, sondern aus dem Umstand, »dass sich in der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht Mann und Frau, sondern zwei gleichgeschlechtliche Partner binden können«.

»Das ist eine gute Nachricht!« freut sich Antoine Renard, Europa-Präsident des Familienbunds der Katholiken (Föderation der katholischen Familienverbände in Europa, FAFCE) und Mitglied des französischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Paris, über das EGMR-Urteil. »Wir ermutigen alle nationalen und internationalen Institutionen, diese Entscheidung bei ähnlichen Fällen zu Grunde zu legen. Die Ehe, also die Verbindung von Mann und Frau in der Absicht einer Familiengründung, ist eine einzigartige Institution, die geschützt werden muss.«

Mit seinem Urteil hob der EGMR die »Ehe« zweier Franzosen auf, die der Grünen-Politiker Noël Mamère 2004 als Bürgermeister von Bègles vollzog. Diese Inszenierung wurde allgemein als politische Provokation wahrgenommen, weil sowohl die Ehemänner als auch der Grünen-Bürgermeister wissentlich gegen die damals gültige Rechtslage verstießen (Frankreich hat 2013 die »Homo-Ehe« eingeführt). Gleich vier Vereine traten als Nebenkläger in diesem politisch motivierten Prozess auf, darunter ILGA-Europa.

Als Nichtregierungsorganisation organisiert ILGA Kampagnen in den EU-Mitgliedsstaaten zugunsten der gleichgeschlechtlichen Ehe einschließlich Adoptionsrecht. 85% des Jahreshaushalts von ILGA-Europa werden von der EU-Kommission bereitgestellt. Die Entscheidung des EGMR kommt zum richtigen Zeitpunkt und dürfte vor allem in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten viel Beachtung finden. Sie stehen unter dem besonderen Druck der EU, die »Ehe für Alle« einzuführen.

Justiz-Kommissarin Jourova legte dafür eine Liste der Vorhaben der EU Kommission zur Förderung der LGBTI-Rechte vor. In sechs Kapiteln wird aufgezeigt, wie die EU-Kommission besondere Rechte für gleichgeschlechtlich lebende Menschen aller Altersgruppen, ganz besonders jedoch für Menschen mit wechselnden Geschlechtsidentitäten und Transgendermenschen, in allen EU-Mitgliedsstaaten einführen will.

In diesem Papier steht auch, dass die Juncker-Kommission bewusst auf den Gruppendruck im Ministerrat setzt. Mitgliedsstaaten, deren Bevölkerung weiterhin ein traditionelles Familienbild als beste Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung ansehen, sollen durch andere EU-Staaten solange eines besseren belehrt werden, bis sie sich den Brüsseler Vorgaben anpassen. Deswegen begrenzten manche Mitgliedsstaaten mittels Volksentscheiden den Einfluss der EU: 2009 in Litauen, 2012 in Slowenien, 2013 in Kroatien, 2015 in Rumänien und der Slowakei.

Die Europäische Bürgerinitiative »Mutter Vater Kinder« (

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) sammelt in diesen Tagen in allen EU-Mitgliedstaaten Unterschriften, um die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Familienrechts zu bewahren. Um sich jedoch weiterhin die Deutungshoheit zu sichern, will das EU-Parlament mit einem neuen politischen Überwachungsmechanismus zukünftig Mitgliedstaaten 

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, deren Bevölkerung sich durch Volksentscheide oder durch Parlamentswahlen der Steuerung von Werten und Normen durch die EU widersetzt.

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat dafür eine Initiative für einen »integrierten Mechanismus für die systematische, objektive und vollständige Überwachung aller Mitgliedsstaaten der EU und ihrer Organe« auf den Weg gebracht (Dokument 2015/2254 INL vom 5. April 2016).

 


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