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Kinder gezüchtigt: Zwei Jahre Haft für Lehrerin der "Zwölf Stämme"


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Rolf

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Kinder gezüchtigt: Zwei Jahre Haft für Lehrerin der "Zwölf Stämme"

 

 

 

Eine Lehrerin der Sekte "Zwölf Stämme" ist am Dienstag vom Landgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 56-Jährige mindestens vier Schüler und ihre eigene Enkelin über mehrere Jahre hinweg wiederholt mit einer Rute gezüchtigt hat.

 

Laut Gerichtsurteil, habe sich die Frau der vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzung sowie der Misshandlung Schutzbefohlener schuldig gemacht. Während ihrer Tätigkeit als Lehrerin schlug die Frau nach Angaben des Gerichts immer wieder Kinder mit einem Stock. Eine entsprechende Ausbildung als Lehrkraft hatte sie nicht. Die Sekte betrieb jedoch jahrelang eine eigene Schule. Die Angeklagte hatte im Prozess die Schläge zwar eingeräumt, jedoch betont, die Disziplinierungen seien im Sinne der Kinder gewesen.

 

Das Gericht machte in seiner Urteilsbegründung die Lehrerin für eine ganze Reihe von Misshandlungen an Minderjährigen verantwortlich. So soll sie unter anderem zwei Jungen, die mittlerweile in einer Pflegefamilie wohnen, bis zu achtmal täglich gezüchtigt haben. Einer der beiden habe bis zu 30 Schläge bekommen, weil er stotterte. Auch hätten Kinder für Schwätzen im Unterricht oder aus dem Fenster schauen ohne Ermahnung Stockhiebe auf den Po bekommen. Ebenso für Bettnässen hätten Kinder Prügel bezogen. Eines der Kinder sei wegen der häufigen Prügel traumatisiert und deshalb in Behandlung.

Erstmals muss damit ein Mitglied der "Zwölf Stämme" für Misshandlungen ins Gefängnis. Zuvor hatte das Nördlinger Amtsgericht mehrere Mütter der umstrittenen Glaubensgemeinschaft

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, weil sie ihre Kinder geschlagen hatten. Im September 2013 hatten die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen den Eltern der "Zwölf Stämme" wegen Kindesmisshandlung das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen.

 

Weitere Prügelpraxis möglich

 

Zugunsten der Lehrerin legte das Gericht aus, dass sie ihre Taten eingeräumt hatte. Reue erkannte der Vorsitzende Richter jedoch bei der Angeklagten nicht. Er verwies vielmehr auf "die Heftigkeit und Vielzahl der Schläge", mit denen die Erzieherin auch kleine Kinder bestraft habe. Wegen ihrer religiösen Überzeugungen werde die Frau künftig kaum darauf verzichten, Kinder mit Prügel zu bestrafen, hieß es. Auch ihre eigene Enkelin sei dadurch weiter gefährdet.

 

Diese Wiederholungsgefahr war für das Gericht ein Grund, die Haftstrafe sofort zu vollziehen. Ein weiterer sei, dass die Glaubensgemeinschaft derzeit von Klosterzimmern nach Tschechien umziehe. Außerdem seien die "Zwölf Stämme" international gut vernetzt. Daher bestehe die Gefahr, dass die Angeklagte ins Ausland flüchtet.


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