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Kinderehen von Asylbewerbern widersprechen der deutschen Rechtsordnung


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Rolf

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Kinderehen von Asylbewerbern widersprechen der deutschen Rechtsordnung

 

 

 

Veröffentlicht: 11. Juni 2016 | Autor:

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Mit der Zunahme der Zahl der Asylbewerber ist die Zahl der verheirateten minderjährigen Mädchen in Deutschland und Europa gestiegen. Zum Umgang mit diesen „Kinderbräuten“ erklärt die rechtspolitische

 

Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

 

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„Seit Herbst vergangenen Jahres verzeichnen wir zunehmende Zahlen von minderjährigen Mädchen, die bereits verheiratet sind, meist mit einem volljährigen Ehemann. Solche Kinderehen passen nicht zu unseren Werten, zu denen es gehört, dass die Ehe auf einer freiwilligen Entscheidung mündiger Menschen beruht und nicht durch Verwandte oder Traditionen vorgegeben wird. In Deutschland ist die Eheschließung beispielsweise einer 14jährigen mit einem Erwachsenen völlig inakzeptabel. 

 

Der Staat hat hier eine Schutzfunktion, die er auch gegenüber minderjährigen Flüchtlingen wahrnehmen muss. Nicht umsonst steht die Zwangsehe seit 2011 bei uns unter Strafe (§ 237 StGB). Daher sind solche Eheschließungen nicht ohne weiteres so zu akzeptieren. Wir müssen an dieser Stelle gesetzgeberischen Handlungsbedarf prüfen, etwa eine Anhebung der Ehemündigkeit, Änderungen im Personenstandsrecht oder im internationalen Privatrecht.“


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