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Beck wollte Sex mit Zwölfjährigen straffrei machen


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Rolf

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Beck wollte Sex mit Zwölfjährigen straffrei machen

 

 

 

Grünen-Geschäftsführer Volker Beck gerät unter Druck: Er hatte behauptet, ein Text von ihm aus dem Jahr 1988 über Sex von Erwachsenen mit Kindern sei inhaltlich verfälscht worden. Das ist widerlegt.


Von

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Politikredakteur
 
 
 Ein Pädophilie-Manuskript entlarvt frühere Behauptungen von Volker Beck

Jahrelang hat Volker Beck in der

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von Verfälschung gesprochen. Jahrelang hat der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag behauptet, dass sein Text für den 1988 erschienenen Sammelband "Der pädosexuelle Komplex" von dessen Herausgeber Angelo Leopardi (bürgerlich: Joachim S. Hohmann) "im Sinn durch eine freie Redigierung verfälscht" worden sei, wie Beck noch

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.

Leider jedoch, so Beck, habe er sein Original-Manuskript nicht mehr, und weil der Herausgeber 1999 gestorben ist, ließ sich die angebliche Verfälschung bisher nicht nachvollziehen.

Jetzt aber ist das Original aufgetaucht. Wer dieses Manuskript, von "

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" veröffentlicht, mit der Druckversion im "Pädosexuellen Komplex" vergleicht, findet keine Spur einer Verfälschung. Bis auf einige Komma-Korrekturen hat der Herausgeber an Becks Text nichts verändert. Was Beck gesagt hat, entspricht nicht der Wahrheit.

Keine Verfälschung im Text-Befund

Nur in die Überschrift und eine Zwischenzeile hat der Herausgeber eingegriffen. Doch auch da gibt es keine "Verfälschung" – auch wenn Beck nun behauptet, man könne so etwas erkennen. Der Herausgeber, so Beck am Freitag, habe in der Überschrift "meine zentrale Aussage wegredigiert", weil "die von mir gewählte Überschrift erkennbar nicht ins Konzept des Herausgebers passte". Dies entspricht nicht dem Text-Befund.

Worum geht es? In dem Text beschreibt und bewertet Beck die Debatten seiner Partei zur Strafbarkeit von Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unter 14 Jahren. Beck wendet sich einerseits gegen die Forderung, sämtliche diesbezüglichen Strafnormen abzuschaffen, und zitiert zustimmend feministische Warnungen vor Kindesmissbrauch durch pädophile Männer. All dies ist in der Druckfassung ohne jede Änderung beibehalten worden.

Strafbarkeit soll auf unter zwölf Jahre sinken

Andererseits hält Beck fest am Ziel der "Entkriminalisierung" von Pädophilie. Offen plädiert er dafür, das sogenannte Schutzalter abzusenken. Damit würde die uneingeschränkte Strafbarkeit von Sexualkontakten erst bei Kindern unter 12 Jahren (statt schon bei unter 14-Jährigen) einsetzen. Gleichwohl: Beck war gegen die Forderung nach völliger Straflosigkeit.

Entsprechend lautete die Überschrift in Becks Manuskript: "Reformistischer Aufbruch und Abschied von einer 'radikalen' Forderung – Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexual- (Strafrechts-)Politik". Hieraus machte der Herausgeber: "Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik".

Zwar fehlt hier der "Abschied" tatsächlich. Aber erstens bleibt deutlich, dass Beck die Strafrechtsdiskussion infrage stellt. Zweitens blieben im Text sämtliche Passagen stehen, in denen Beck die Forderung nach kompletter Abschaffung des Sexualstrafrechts ablehnt. Beispiel: "Der längst überfällige Abschied von der Forderung nach Streichung des Sexualstrafrechtes" sei wichtig. Es gibt keinen Hinweis, dass der Herausgeber Becks "Abschied"-These wegredigieren wollte.

"Wie kann man das Sexualstrafrecht verändern?"

Keine tendenziöse Streichung ist auch die andere Herausgeber-Änderung bei einer Zwischenzeile: Über eine Passage, in der Beck Grundsätze für sein Einerseits-Andererseits zwischen Strafrechtsbeibehaltung und "Entkriminalisierung" auflistet, heißt es im Original: "Möglichkeiten und Strategien einer neuen Sexual-(Strafrechts-)Politik – auch für den Bereich der Pädosexualität". Hieraus machte der Herausgeber: "Wie kann man das Sexualstrafrecht verändern?" Das ist verständlicher und lässt sogar Becks Verweis auf die "Pädosexualität" weg. Man könnte hierin geradezu eine Entschärfung von Becks Zwischenzeile sehen.

Mithin ist es nicht gerechtfertigt, dem Herausgeber ein "Verfälschen" oder "Wegredigieren" vorzuwerfen. Vielmehr trägt Beck ganz allein die Verantwortung für den "Stuss", als den er heute selbst seine Ausführungen bezeichnet.

Beck schiebt die Schuld einem Toten zu

Zwar lässt sich unabhängig von Beck fragen, was jenen Hohmann bei der Herausgabe des pädophilenfreundlichen Bandes trieb, und bei einem anderen Text des Buches, einem angeblichen Interview mit dem Sexualforscher Volkmar Sigusch, scheint Hohmann tatsächlich unsauber gearbeitet zu haben. Doch was Beck betrifft, ist Hohmann ohne Schuld.

Somit muss Beck jetzt nicht nur beantworten, warum er die These von der "Entkriminalisierung" der Pädophilie damals aufgestellt hat, sondern auch, warum er einem Toten eine Mitschuld an jenem "Stuss" gegeben hat. Mehr noch: warum er dem Toten immer noch, gegen jede Text-Evidenz, eine Schuld zuschiebt.


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