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Religion und Recht: Wie Bayerns Justiz eine Muslima enthüllt


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Rolf

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17.03.2016

 

 

Religion und Recht: Wie Bayerns Justiz eine Muslima enthüllt

Richter können muslimische Frauen zwingen, ihren Schleier bei
Zeugenauftritten abzunehmen. Aber sie müssen es nicht, wie ein Fall in
München zeigt.

 

 

von Jost Müller-Neuhof

 

Die Zeugin, zugleich das mutmaßliche Opfer, auf dem Weg zur
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Ihre Aussage half nichts. Der
Angeklagte wurde freigesprochen.

Die Zeugin, zugleich das mutmaßliche Opfer, auf dem Weg zur
Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Ihre Aussage half
nichts....

In München hat eine Muslima als Zeugin in einem Strafprozess ihren Niqab
gelüftet, ihren Gesichtsschleier. Eine Nachricht, die offenkundig viele
bewegt. Denn in der Vorinstanz hatte sich der Richter geweigert, die
Frau dazu zu zwingen. AfD-Deutschland stöhnte auf. Islamisierung der
Justiz und so weiter.

In der Berufungsverhandlung am Donnerstag gab es immer noch keinen
Zwang. Das Gericht hatte eigens einen saudischen Rechtsgelehrten mit
einem Gutachten beauftragt. Ergebnis: Sogar streng gläubigen Muslimas
sei es erlaubt, Niqab oder Burka vor Gericht abzulegen und Gesicht zu
zeigen. So tat die Frau es freiwillig. Nie ist der Rechtsstaat besser,
als wenn er sein Recht ohne Zwangsmittel durchsetzen kann.

Zur Beruhigung aufgewühlter Seelen lässt sich Folgendes ohne Gutachten
Rechtsgelehrter sagen: Zwang kann in diesen Fragen zulässig sein.
Strafrichter sollen die Wahrheit erforschen. Sie würdigen Beweismittel,
wozu auch Zeugenaussagen gehören. Kein Richter muss es dulden, wenn sich
sein zu würdigender Beweis unter einem Haufen Stoff versteckt. Darüber
hinaus gibt es noch das, was im Gesetz Sitzungspolizei heißt. Richter
dürfen eine Menge, um Prozesse ordentlich führen zu können.

Aber Gerichte sind erstens nicht verpflichtet, Muslimas zu entschleiern.
Und zweitens haben ihre Befugnisse Grenzen. Als vor ein paar Jahren ein
Berliner Jugendrichter auf die Flitzpiepenidee kam, eine Zuschauerin
wegen ihres Kopftuchs aus dem Saal zu schmeißen, schritt das
Bundesverfassungsgericht ein. Es mag der neuen Intoleranz schwer zu
vermitteln sein, doch teils oder ganz verhüllte Gläubige können andere
Rechte ins Feld führen als jemand, der sich im Saal herumlümmelt und
sein Basecap ins Gesicht zieht.

Das Abendland hat sich gegenüber dem Schleier als widerstandsfähig
erwiesen. Keine Sorge also. Zu erinnern ist daran, dass der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte 2014 sogar das französische Verbot
gebilligt hat, sich verhüllt auf öffentlichen Plätzen zu zeigen. Die
Gesichtserkennung, lautete das streitbare Urteil, könne zur
Grundbedingung des Zusammenlebens gehören. Nicht nur vor Gericht.

Natürlich ist der Schleier ein Thema. Vor allem für die, die ihn tragen.
Die Münchner Muslima übrigens stand als mutmaßlich Geschädigte vor
Gericht. Sie hatte angegeben, der Angeklagte habe sie wegen ihrer
Verschleierung beleidigt: „Du gehörst hier nicht her.“ Schimpfworte
sollen gefallen sein. Die Tat konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Herabgewürdigt fühlen darf sich die Frau dennoch.


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