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Grundsatzerklärung vom 15.11.2013; Stand 23.01.2014


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Rolf

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Grundsatzerklärung vom 15.11.2013; Stand 23.01.2014

 

 

 

PRÄAMBEL

 

Sowohl im Pforzheimer Kreis als auch im Arbeitskreis Christen in der AfD Baden-Württemberg sind alle christlichen Bekenntnisse gleichberechtigt vertreten. Deshalb treten wir auch mit einer Dreifach- Spitze auf. Wir müssen überkonfessionell sein, da es keinen Sinn macht, uns noch in diverse Konfessionsgruppen zu zersplittern. Sonst werden wir nichts erreichen und keine starke Stimme sein.

In einer Partei geht es nicht darum, theologische Fragen zu erörtern oder zu missionieren, sondern um Politik: Familien-, Bildungs- und Gesellschaftspolitik, Lebensschutz und manches mehr.

Dass wir uns dabei nicht an denjenigen ausrichten, die wegen gestiegener Baukosten ihren Glauben aufgeben und aus der Kirche austreten, oder an denen, welche von Politikern mit glaubensferner Grundeinstellung ihre Familienpapiere verfassen lassen, steht dabei für uns außer Frage. Wir wollen alle zu einer wertkonservativen Politik beitragen und eine Liberalität, die sich in Beliebigkeit äußert, unter Kontrolle halten. Das ist ein Fundament des Arbeitskreises, welches uns zusammenhält. Daran sollten wir gemeinsam und überkonfessionell arbeiten.

Theologische Differenzen wollen wir im Rahmen des Arbeitskreises nicht ausdiskutieren. Der überkonfessionelle rote Faden ist die wertekonservative Politik auf Grundlage des christlichen Glaubens nach dem Vorbild der Schrift, der Kirchen und Traditionen. Die Gemeinsamkeiten sollen in wesentlichen Fragen die Differenzen bei weitem überwiegen. Es darf kein Gegeneinander in den Vordergrund treten. Wir haben politisch im zunehmend atheistischen Deutschland und in der AfD keine Zeit mehr, uns mit exegetischen Abweichungen aufzuhalten. Diese sind wichtig, so wie auch die Ausrichtung an der Schrift ganz fundamental ist, sollen aber nicht in unserem Rahmen ausgetragen werden, sondern würden uns beschweren beim Einsatz für gemeinsame politische Ziele.
Der Pforzheimer Kreis in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis soll einen Forderungskatalog erarbeiten und Ziele formulieren, für die er sich einsetzt. Wichtig ist für uns, dass wir dafür einen gemeinsamen Konsens erreichen. Dieser Konsens liegt im Wertekonservatismus für Gesellschaftspolitik, Familienpolitik, Bildungspolitik, Lebensschutz etc.
In der heutigen Situation ist jeder Schritt in die richtige Richtung außerordentlich wichtig, auch wenn Detailfragen anders bewertet werden sollten. Die richtige Richtung ist in unser aller Interesse, selbst wenn wir unterschiedlichen Konfessionen angehören. Wir haben die großartige Chance, ein politisches Zeichen im Einklang mit unserem Glauben zu setzen. Wir sollten nicht über die Ziegel des Daches sprechen, wenn wir noch nicht einmal das Fundament des Hauses gelegt haben. Wir sind überzeugt, dass uns in wesentlichen Fragen ein überkonfessionelles Zeichen für eine christliche Politik gelingen kann.

VORGESCHICHTE ZUR GRUNDSATZERKLÄRUNG

Am 04.05.2013 hatten sich am Rande des Landesparteitages Baden-Württemberg der Alternative für Deutschland einige Mitglieder zusammengefunden und die Bildung einer Plattform vereinbart, auf der Christen in der AfD zusammenarbeiten können. Wenige Wochen später, am 13.07.2013, erfolgte in Baden-Baden die Gründung des vorläufigen Arbeitskreises, der noch der formellen Anerkennung durch den Landes- und Bundesvorstand bedarf. Zu Sprechern wurden Frau Martina Kempf, Breisach am Rhein, Herr Jan Czada, Kirchheim am Ries, und Frau Hilde Stöber, Iffezheim, gewählt.
Am 15.11.2013 beschlossen einige Mitglieder des Arbeitskreises Christen in der AfD Baden- Württemberg in Pforzheim, die Gründung einer Vereinigung ins Auge zu fassen, deren vorläufige Konstituierung unter dem Namen “Pforzheimer Kreis” firmiert.

Wir wollen hier unsere Motivation für diese Gründung innerhalb einer politischen Partei in einem säkularen Staat darlegen und anschließend die für uns als Christen wesentlichen Positionen aufzeigen, denen wir uns als politisch tätige Bürgerinnen und Bürger stellen wollen. Der Arbeitskreis hat, dieser Absicht folgend, nach eingehenden Beratungen die nachfolgende Grundsatzerklärung verabschiedet und fordert alle Mitglieder und Interessenten auf, sich an der Diskussion der hier aufgeführten Thesen aktiv zu beteiligen.

GRUNDSATZERKLÄRUNG

In einer freiheitlichen und säkularen Demokratie verhält sich der Staat gegenüber den religiösen Ansichten seiner Bürger weitgehend neutral. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die religiösen Ansichten und das religiöse Leben seiner Bürger letztlich bedeutungslos sind. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. In einem oftmals zitierten Ausspruch des Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde heißt es: “Der freiheitliche säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann” (“Böckenförde-Diktum”). Das Regelwerk der demokratischen Grundordnung ist also lediglich “technischer” Art und soll durch seine gesetzliche Verankerung sicherstellen, dass der in Wahlen zum Ausdruck gekommene Mehrheitswillen der Bevölkerung sich in Gesetzen und Verordnungen niederschlagen kann. Damit ist nichts über die sittliche Qualität demokratischer Entscheidungen gesagt.

Insofern ist in der Demokratie weniger das technische Regelwerk entscheidend, nach dem Entscheidungen getroffen werden, sondern vielmehr das sittliche Fundament, auf dessen Grundlage die Bürger ihre Entscheidungen treffen. Ohne dieses sittliche Fundament kann auch eine Demokratie unmittelbar in die Barbarei führen. Woher aber beziehen die europäischen Staaten und damit auch Deutschland ihre sittlichen Wertmaßstäbe?

Der oft genannte Hinweis auf das antike Erbe greift zu kurz. Unzweifelhaft haben die altgriechische Philosophie und das römische Rechtssystem bedeutenden Anteil am Aufstieg des europäischen Kontinents. Entscheidend für die Bildung der europäischen Nationen war dies aber nicht, denn auch die kleinasiatischen und nordafrikanischen Staaten des frühen Mittelalters hatten Anteil an diesem Erbe, ohne dass dies zu einer vergleichbaren Entwicklung wie in Europa geführt hätte. Es war vielmehr die unterschiedliche Religion, die die nördlichen und südlichen Anrainer des Mittelmeeres veranlasste, auch unterschiedliche gesellschaftliche Wege zu gehen.

Wir glauben, dass Gott die Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen und auch mit der Freiheit des Willens und mit Verstand begabt hat. Der Mensch ist also frei, sich für oder gegen Gott, für oder gegen das Gute zu entscheiden. Er besitzt eine unveräußerliche Würde, die durch seine Mitmenschen nicht angetastet werden darf und unabhängig von Geschlecht, Religion, Rasse oder persönlichem Lebensentwurf ist. Die “Gleichwertigkeit” des Menschen vor Gott bedeutet aber auch eine grundsätzliche Gleichheit der Rechte und Pflichten gegenüber der Staatsmacht, die ja Gottes Autorität vertritt, und auch im zwischenmenschlichen Verhältnis gelten unumstößliche Regeln, die der Willkür Grenzen setzen. Insofern war mit der Annahme des Christentums durch die europäischen Völker und dem christlichem Grundverständnis der Weg in freiheitliche und auch demokratische Strukturen vorgezeichnet(Demokratie ist nicht zwingend mit Freiheit gleichzusetzen!).

Für die Bildung der europäischen Nationen war der Einfluss des Christentums entscheidend, das nach und nach alle Bereiche der Kultur durchdrang. Ohne Kenntnis der christlichen Grundlagen ist weder die Architektur der Gotik, noch die Musik Johann Sebastian Bachs oder die Philosophie Immanuel Kants zur Gänze zu verstehen. Mit der Zurückdrängung des Glaubens und des Glaubenswissens gefährden wir damit nichts weniger als die Grundlagen unseres Staatswesens und unserer Zivilisation.

Es ist uns deshalb ein Anliegen, mit unserer politischen Tätigkeit dieser für uns alle ungesunden Entwicklung entgegenzutreten. Als politisch aktive Bürger ist uns das individuelle Bekenntnis zum christlichen Glauben im Rahmen unserer Tätigkeit mit am wichtigsten. Wir wollen damit diejenigen ermuntern und stärken, die sich in einer weitgehend glaubenslosen Zeit alleingelassen fühlen. Die gegenseitige Stärkung im Glauben ist somit eines unserer wichtigsten Anliegen.

Das menschliche Leben ist von Gott gegeben und entzieht sich für uns Christen damit der menschlichen Verfügbarkeit. Leider wird dieser Grundsatz nicht allgemein akzeptiert, denn gerade am Beginn und am Ende des menschlichen Lebens ist dieses in besonderem Maße gefährdet. Nach wie vor werden in Deutschland Jahr für Jahr während der Schwangerschaft skandalös viele Kinder getötet. Jährlich fällt eine Großstadt wie Ulm oder Jena der herrschenden Praxis von Abtreibungen zum Opfer. Bemühungen der Politik, diesen Zustand zu ändern oder wenigstens zu verbessern, sind entweder erfolglos oder finden erst gar nicht statt. Besonders bedrückend ist das immer geringere Unrechtsempfinden bei einer Tötung, das mit der aktuellen (de facto) Fristenlösung einhergeht. Die derzeitige Situation wollen wir so nicht akzeptieren. Jede Änderung der politischen Rahmenbedingungen muss darauf abzielen, die werdende Mutter zur Austragung ihres Kindes zu ermuntern, wobei ihr bereits vom Zeitpunkt der Feststellung einer Schwangerschaft alle erforderlichen Hilfestellungen zukommen müssen. Dazu könnte auch die Kindergeldberechtigung mit dem Zeitpunkt der Schwangerschaftsfeststellung gehören.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass von dem medizinischen Personal in Kliniken und Praxen niemand zum Vornehmen einer Tötungshandlung gezwungen werden darf. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) wird das noch ungeborene Kind einem “Eignungstest” unterzogen, in dem es sich den Wunschvorstellungen der Eltern zu stellen hat. Kinder mit Behinderungen (insbesondere Down-Syndrom) werden im Regelfall bedenkenlos aussortiert und getötet. Damit ist eine ethische Grenze überschritten, die Büchse der Pandora geöffnet. Werden wir, wie in China und Indien schon üblich, zukünftig Kindern mit dem “falschen” Geschlecht oder mit den “falschen” genetischen Eigenschaften überhaupt noch das Recht zum Leben zubilligen? Die dringend notwendige Diskussion der ethischen Folgen der PID ist bisher nicht geführt worden. Nicht alles Machbare ist sittlich und moralisch auch verantwortbar. Auch behinderte Kinder haben ein Existenzrecht, es gibt kein “lebensunwertes” Leben!

Mit größter Sorge verfolgen wie die Diskussion um die “Hilfe zum selbstbestimmten Sterben” oder “Sterbehilfe”, wie die Euthanasie beschönigend genannt wird. Auch hier steht das menschliche Leben nicht zur Disposition. Menschen im Sterbeprozess ist die erforderliche Unterstützung, z. B. in der Form einer Palliativbehandlung, zu gewähren. Ein Eingreifen in den Sterbeprozess, um diesen zu beschleunigen, ist dem Menschen nicht erlaubt.

Wir hegen ernste und berechtigte Zweifel, ob ein Mensch im Sterbeprozess stets frei und selbstbestimmt handeln und entscheiden kann. Wenn dieser Prozess länger andauert, ist es offensichtlich, dass auch nicht-humanitäre Überlegungen im Vordergrund stehen können. Dies betrifft insbesondere wirtschaftliche Erwägungen, die im Verlaufe einer schweren Krankheit Bedeutung gewinnen und zu einer Ausübung von moralischem Druck auf den Sterbenden führen können.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Die Ehe ist die natürliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau auf der Basis von Gleichberechtigung, gegenseitigem Respekt und Liebe. Gehen aus dieser Verbindung Kinder hervor, so bilden die Eltern zusammen mit den Kindern eine Familie. Wir treten den Versuchen entgegen, die Bezeichnung “Ehe” oder “Familie” aus ideologischen Gründen umzudeuten, um damit andere Formen des Zusammenlebens gleichzustellen.

Soweit Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, muß man diesen den für Christen selbstverständlichen Respekt entgegenbringen. Eine Herabwürdigung, gleich welcher Art, kann es nach christlichem Verständnis nicht geben. Dies schließt aber nicht aus, dass wir die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ablehnen.

Wir erkennen auch deutlich, dass es einflussreiche Interessensgruppen gibt, deren offensichtliches Ziel die Zerstörung der christliche Ehe ist. Dem treten wir mit allem nötigen Nachdruck entgegen.

Die gemeinsame Erziehung der Kinder durch Mutter und Vater gehört zu den vornehmsten und auch für die Gesellschaft wichtigsten familiären Aufgaben. Es ist mittlerweile auch wissenschaftlich nicht mehr umstritten, dass ein Kleinkind gerade in den ersten drei Lebensjahren in besonderer Weise der Zuwendung der Eltern, insbesondere der Mutter, bedarf und sich diese Zuwendung auf die weitere persönliche Entwicklung des Kindes in höchstem Maße günstig auswirkt. Die Erziehung in noch so “professionellen” Kindertagesstätten (Kitas) ersetzt nicht die Zuwendung und die Liebe des Elternhauses. Insofern kann die Erziehung außerhalb des Elternhauses stets nur eine Ersatzlösung sein, wogegen die elterliche Erziehung stets Vorrang genießen muss.

Daraus folgt auch, dass eine Entscheidung der Eltern über die außerhäusliche Erziehung nicht durch finanzielle Erwägungen vorweggenommen werden darf. Die derzeitige bzw. geplante Förderung der Kitas hat offensichtlich den Zweck, die Mütter schnellstmöglich wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern, denn eine wirkliche Wahlfreiheit ist für Eltern mit begrenztem Familienbudget nicht gegeben. Wir setzen uns für eine tatsächliche Wahlfreiheit ein, die es nur dann gibt, wenn die Förderung der häuslichen Erziehung der Kita-Förderung wenigstens annähernd gleichgestellt ist.
Wir wollen Eltern ermutigen, in den ersten Lebensjahren der Kinder überwiegend für diese da zu sein. Die verhältnismäßig wenigen Beispiele schwieriger elterlicher Erziehung dürfen nicht als Vorwand dienen, um durch die Hintertür eine staatlich gelenkte Kindererziehung einzuführen.

Der konfessionelle Religionsunterricht in allen Bundesländern hat für uns größte Bedeutung, denn in ihm besteht noch die Möglichkeit, das in den Familien nicht mehr oder nicht mehr ausreichend vorhandene Glaubenswissen zu vermitteln.
Selbstverständlich achten wir die Wahlfreiheit der Eltern oder der Schüler, die die Wahrnehmung nicht glaubensbezogener Ersatzangebote ermöglicht. Anstelle unverbindlicher “Ethik”-Angebote oder vergleichbarer Fächer wäre nach unserer Ansicht die alternative Einrichtung eines Schulfaches “Religionsgeschichte” wünschenswert. Damit könnte dem oben erwähnten Aspekt der großen Bedeutung der christlichen Religion für die Ausbildung der europäischen Kultur Rechnung getragen werden, ohne dass an die Lernenden glaubensbezogene Anforderungen gestellt würden.

Die Lage der Christen in den islamisch geprägten Staaten des Nahen Ostens muss als dramatisch bezeichnet werden. In Ägypten und nun auch in Syrien sind die Christen schweren Verfolgungen ausgesetzt. Sie werden drangsaliert und bedroht, gewaltsame Übergriffe sind an der Tagesordnung, ebenso die Zerstörung und Beschädigung von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen. Im Irak geht das fast zweitausendjährige Christentum seiner physischen Auslöschung entgegen. Überall wo der Islam politische Macht gewonnen hat, sind die Christen längst Staatsbürger zweiter Klasse geworden. Von einer freien Ausübung des christlichen Glaubens kann in diesen Ländern keine Rede sein. Dies gilt auch für die Türkei, die als Anwärter für eine EUMitgliedschaft gilt, aber dem zahlenmäßig geringen christlichen Bevölkerungsteil die freie Religionsausübung verwehrt.

Vor diesem Hintergrund ist die Auseinandersetzung mit dem Islam in Deutschland von einer Mischung aus Wunschdenken und Naivität geprägt. Es ist nicht einsehbar, dass der Islam, sollte er zu weiterem politischem Einfluss in Deutschland gelangen, sich gegenüber religiös Andersdenkenden anders verhalten sollte als in seinen Stammländern. Über diese bedeutsamen Sachverhalte muss endlich eine freie und vorurteilslose Diskussion möglich sein, bei der keinerlei Denk- und Sprechverbote angebracht sind.

Die theologischen Gemeinsamkeiten zwischen Islam und Christentum werden zumeist überschätzt, da die Kernbotschaften des Christentums, insbesondere die Gottessohnschaft Jesu und die Wiederauferstehung, vom Islam in Abrede gestellt werden.

Eine EU-Mitgliedschaft der Türkei wird von uns abgelehnt, da dort die Menschenrechte und die Glaubensfreiheiten nicht uneingeschränkt gewährleistet sind. Die Unterdrückung der dortigen Christen sowie Ehrenmorde, Zwangverheiratungen, Leugnung des Völkermordes an den christlichen Armeniern und die immer wiederkehrenden Forderungen nach Einführung der Scharia sind für uns gänzlich inakzeptabel.

Zuletzt ist uns der Schutz des christlichen Glaubensbekenntnisses ein besonderes Anliegen. Derzeit sind unter dem Deckmantel der “Freiheit der Kunst” in einem Maße Beleidigungen und Schmähungen möglich, wie sie für andere Glaubensbekennnisse zu Recht undenkbar wären. Es sei hier nur an das unsägliche Machwerk “Golgatha Picnic” erinnert, das in einer bisher nicht für möglich gehaltenen Art und Weise das Christentum verunglimpfte. Wir sehen hier die dringende Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung zum Schutz des religiösen Befindens der christlichen Mehrheitsbevölkerung. Es kann nicht angehen, dass ein Bekenntnis höhere Schutzrechte genießt als andere.

Der Pforzheimer Kreis und der Arbeitskreis “Christen in der AfD Baden-Württemberg” stellt seine Arbeit unter das Motto, unter das auch Papst Benedikt XVI. im Jahre 2011 seinen Deutschlandbesuch gestellt hatte:

“Wo Gott ist, da ist Zukunft !”

GLAUBENSBEKENNTNIS

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen,
den Schöpfer des Himmels und der Erde.
Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist,
geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus,
gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,
am dritten Tage auferstanden von den Toten,
aufgefahren in den Himmel;
er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters;
von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die eine, heilige und christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten
und das ewige Leben.
Amen.


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