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Erzbistum Berlin setzt krebskranken Priester vor die Tür - auf Hartz 4

Erzbistum Berlin setzt krebsk

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Rolf

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Im Jahr der Barmherzigkeit

 

Erzbistum Berlin setzt krebskranken Priester vor die Tür - auf Hartz 4

 

 

Mit einer Frist von zwei Tagen wurde er vom Dienst entlassen. Gemeindeangehörige haben eine Unterschriftenaktion gestartet, um den betroffenen Pfarrvikar zu unterstützen.

 

(Berlin) Am 29. Januar 2016 erhielt Pfarrvikar Martin Arndt einen Brief von seinem Berliner Erzbischof Heiner Koch - die Kündigung. Zum 31. Januar, also mit einer Frist von 2 Tagen, sei sein Dienst in der Katholischen Pfarrei Sanctissima Eucharistia in Teltow/Kleinmachnow beendet.  Eine neue Aufgabe wurde ihm nicht übertragen. Eine Begründung für den Rauswurf enthielt das erzbischöfliche Dekret nicht. Der dem Pfarrvikar Arndt vorgesetzte Pfarrer von Teltow/Kleinmachnow, Michael Theuerl, war schockiert, und versuchte sofort, mit Erzbischof Koch telefonisch bzw. persönlich zu sprechen, was ihm einmal zugesagt und einmal in Aussicht gestellt, und dann jeweils kurz vorher wieder abgesagt bzw. verweigert wurde.

Pfarrvikar Martin Arndt stammt ursprünglich aus der Diözese Fulda und war seit September 2010 vom Fuldaer Bischof dauerhaft der Erzdiözese Berlin überlassen worden. Als ausgewiesener Experte war Arndt in Berlin zunächst mehrere Jahre als Kirchenrechtler (Richter) am Ordinariat unter Weihbischof Heinrich eingesetzt. Seit Mitte 2014 war er dann als Pfarrvikar in Teltow/Kleinmachnow tätig. Schon vor langer Zeit hatte Pfarrvikar Martin Arndt offiziell die Bitte geäußert, endgültig in das Erzbistum Berlin aufgenommen (inkardiniert) zu werden. Gemäß Kirchenrecht geschieht eine solche Inkardinierung automatisch, wenn erstens der frühere Bischof den Priester freigibt (dies war hier von Anfang an der Fall), zweitens der Priester seinen Wunsch um Aufnahme in die neue Diözese äußert (dies geschah), und drittens, wenn er fünf Jahre in dem neuen Bistum gearbeitet hat. Diese Frist war im September 2015 abgelaufen, sodass kirchenrechtlich die Inkardinierung bereits automatisch erfolgt war. Um die damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten mit dem Erzbistum Berlin zu klären, hatte Pfarrvikar Arndt Ende des Jahres 2015 einen Kirchenjuristen beauftragt. Doch anstelle einer Klärung flatterte ihm ohne jegliches vorhergehendes Gespräch seitens des Bischofs die quasi fristlose Kündigung ins Haus.

Nachdem seine Versuche, den Erzbischof persönlich zu sprechen, gescheitert waren, schrieb Pfarrer Michael Theuerl als direkter Vorgesetzter von Martin Arndt an Erzbischof Koch am 1. Februar einen Brief, dem er ein ausführliches, überaus günstiges Beurteilungsschreiben zu Person und Tätigkeit seines Pfarrvikars beifügte. (Beide Dokumente liegen der Redaktion in Kopie vor.) Pfarrer Theuerl bittet in seinem Brief um die Rücknahme dieser unbegründeten Entlassung und appelliert an die Fürsorgepflicht des Bischofs für seinen Pfarrvikar. Dieser erhält mit Beginn des Februar von einem Tag auf den anderen kein Gehalt und damit auch keine Versicherungsleistung mehr. Theuerl weist darauf hin, daß das Kündigungsdekret nicht, wie üblich, vom Personaldezernat verfasst war, sondern vom Büro des Weihbischof Heinrich, mit dem Martin Arndt in der Vergangenheit leider allerlei Schwierigkeiten gehabt habe. Unter anderem habe Weihbischof Heinrich Pfarrvikar Arndt, der wegen vier Krebsoperationen längere Zeit krankgeschrieben war, Desinteresse an seiner Arbeit vorgeworfen, da er während seiner Krankschreibung nicht im Konsistorium (bischöfliches Kirchengericht) aufgetaucht sei. Auch wegen dieses gestörten Verhältnisses mit Weihbischof Heinrich sei ja zur Klarheit und Objektivierung bei der Regelung von Pfarrvikar Arndts Inkardinierung die Einschaltung eines Kirchenanwalts geboten gewesen. Keinesfalls sei es Martin Arndt bei der Bemühung eines „Anwalts“ um irgendeine Anklage gegangen, falls dies vom Erzbischof so mißverstanden worden sein sollte. Abschließend erneuert Pfarrer Theuerl seinen Appell an den Erzbischof, seine Entscheidung zu überdenken und schlägt ihm sogar vor, ihn, Theuerl selbst, nach Belieben zu versetzen und Martin Arndt als Pfarrer von Teltow und Kleinmachnow einzusetzen. Auf diesen eindringlichen Brief erhielt Pfarrer Theuerl von Erzbischof Koch keine Antwort.

Nachdem feststand, daß er kein Priestergehalt mehr gezahlt bekommt und das Erzbistum Berlin keinerlei Gesprächsbereitschaft zeigte, sah Pfarrvikar Martin Arndt sich gezwungen, zum Arbeitsamt zu gehen, wo man ihn gleich zum Jobcenter weiterschickte mit der Empfehlung, Hartz 4 zu beantragen.

Am 13. Und 14. Februar machte Pfarrer Theuerl den Vorgang in den Vermeldungen der Sonntagsmessen seiner Pfarrei öffentlich und setzte auch alle Pfarrgremien schriftlich in Kenntnis. Dies löste großes Entsetzen bei den Pfarrangehörigen aus, da Pfarrvikar Arndt bei Jung und Alt sehr beliebt ist. Inzwischen wurde eine Unterschriftensammlung für das Bleiben von Martin Arndt in der Pfarrei durchgeführt, die in wenigen Tagen von mehr als 200 Gläubigen unterstützt wurde. Die Unterschriften wurden am vergangenen Samstag dem Erzbischof persönlich übergeben. Die Empörung ist groß. Ein Mitglied der Pfarrgemeinde sagte am Sonntag: „Es ist eine Schande, wie unbarmherzig Erzbischof Koch einen anständigen und unbescholtenen Priester vor die Tür setzt  – und das im vielzitierten Jahr der Barmherzigkeit.“


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