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Mechthild Löhrs Appell zur Entscheidung über "Sterbehil


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Rolf

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Mechthild Löhrs Appell zur Entscheidung über "Sterbehilfe"





Aktive Mitwirkung und Unterstützung eines Selbstmordes sollte in allen Fällen verboten werden, wie es der Gesetzesentwurf von Sensburg/Dörflinger/Hüppe fordert.

(MEDRUM) Verbot oder Freigabe? Das ist die Fragestellung, um die es bei der Abstimmung des Deutschen Bundestages zum neuen § 217 des Strafgesetzbuches über "Suizidhilfe" geht. Die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben, Mechthild Löhr, die sich mit Nachdruck gegen den "assistierten Suizid" ausspricht, appelliert, das jetzt noch Mögliche zu tun, um das Leben auch in seiner letzten Phase davor zu bewahren, gewaltsam beendet zu werden. Sie plädiert dafür, den Gesetzentwurf der Abgeordneten Sensburg/Dörflinger/Hüppe zu unterstützen.

Es geht um Leben und Tod, um die Frage, ob das Leben eines Menschen auf natürliche Weise endet oder durch den aktiven Eingriff eines anderen Menschen im "Einvernehmen" mit dem Betroffenen ungestraft beendet werden darf. Für den gewaltsamen Eingriff werden beschönigenden Begriffe wie "assistierter Suizid" oder "aktive Sterbehilfe" benutzt. Ob eine Tötung künftig straffrei erlaubt ist, wird von der Entscheidung des Deutschen Bundestages abhängen.


Für Mechthild Löhr ist die Tötung eines Menschen ethisch nicht vertretbar. Sie wendet sich mit großem Nachdruck gegen Regelungen, die es künftig erlauben sollen, die Selbsttötung eines Menschen aktiv zu unterstützen. MEDRUM dokumentiert dazu die von Mechthild Löhr unterzeichnete Erklärung der Christdemokraten für das Leben:


----- Dokumentation -----------------

21.10.2015

Dringender Aufruf: Protestieren wir gemeinsam gegen straffreie “Sterbehilfe"

Schon in gut zwei Wochen – bei der Abstimmung zum neuen § 217 StGB- geht es um Verbot oder Freigabe des assistierten Suizids.

Es könnte sich der Rechtsschutz für alte, kranke oder lebensmüde, depressive Menschen dramatisch verändern.

Denn schon am 6. November 2015 will der Deutsche Bundestag darüber entscheiden, ob es künftig erlaubt sein soll, dass
Ärzte
Angehörige
Freunde oder sonstige „Nahestehende“

einem Dritten (der nicht einmal krank sein muss) bei dessen Selbsttötung jederzeit straffrei “helfen” dürfen.

Mit ausdrücklicher staatlicher Genehmigung!

Dann haben wir noch mehr „Freiheit“ durch aktive Unterstützung bei Suizid hier im Lande als bisher in der Schweiz oder in den Beneluxstaaten. In jeder Wohnung, in jedem Haus, Pflegeheim oder auch Krankenhaus können Menschen anderen den schnellen Tod vorschlagen und auch dafür nötige Mittel jederzeit besorgen und anreichen.

Straffrei, denn es ist ja nur „Sterbehilfe“.

Es gibt aber kein „gutes“ Töten, sondern nur ein gutes Helfen.

ImageDeshalb sollte die aktive Mitwirkung und Unterstützung eines Selbstmordes in allen Fällen verboten werden, wie es aber nur der Gesetzesentwurf von Sensburg/Dörflinger/Hüppe fordert.

Momentan tendiert jedoch eine Mehrheit der Abgeordneten zu dem Entwurf von Brand/Griese/Frieser, der leider völlig inkonsequent ist, indem er nur die „Sterbehilfeorganisationen“ und geschäftsmäßige Suizidunterstützung verbieten will, den assistierten Suizid jedoch zur Privatsache erklärt und grundsätzlich straffrei lässt.

Nahezu 300 Bundestagsabgeordnete sind aber noch unentschlossen!

In England haben erfreulicherweise vor wenigen Wochen 330 : 118 Abgeordnete gegen jede Suizidbeihilfe gestimmt, wie es der von uns unterstützte Gesetzentwurf von Sensburg/Döflinger/Hüppe auch vorsieht.

Das wollen wir auch erreichen!

Was können wir jetzt noch tun?

1. Persönliche E-Mail an den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises am Wohnort schreiben
E-Mail-Adressen der MdB unter www.bundestag.de/abgeordnete
Eine persönliche EMail zählt wie 1000 Stimmen! Jede Mail ist ein Weckruf!

2. Diese Email samt anhängender Postkarte ganz schnell auch an weitere Freunde weiterleiten.

3. Informationen und ein 3-minütiger, sehr gut gemachter Videoclip mit den wichtigsten Punkten finden sich online unter:
Videoclip: → Assistierter Suizid?
Initiative für das Leben und ein menschenwürdiges Sterben: → keine-lizenz-zum-toeten.de
Facebook Seite: “keine Lizenz zum Töten”
Übersicht über die Gesetzentwürfe: Postkarte in der Anlage.

4. Und das sind einige der wichtigsten Argumente für das Verbot jeder Beihilfe zum Suizid

Helfen statt töten:

Den Schwerkranken soll ihr Leid durch den Ausbau der Palliativmedizin mit der Befreiung von unerträglichen Schmerzen, nicht ihr Leben genommen werden.
Nur ambulante oder stationäre Hospizbetreuung ist die Fortführung einer wirklich menschenwürdigen Sterbebegleitung, nicht aber das Angebot und die gezielte “Unterstützung” beim Suizid
Der Todeswunsch ist sehr oft ein Hilfeschrei, der den Betroffenen bei Zustimmung und Mitwirkung von außen endgültig verzweifeln läßt.

Ärzte:

sollen heilen und helfen und Sterbende bis zuletzt begleiten – nicht auf Wunsch zu Tötungsassistenten mit Abrechnungsziffer werden.
Beihilfe zur Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe – aus psychiatrischer Sicht muss der Schwerpunkt bei depressiv Erkrankten stets auf der Suizidprävention liegen.

Große Gefahr von Missbrauch

Ein rechtlicher Dammbruch hin zur aktiven Euthanasie wie in den Niederlanden oder Belgien, die schon bald auch bei uns gefordert werden wird, muss verhindert werden.
Pflegende Angehörige, die oft überfordert sind, sollten die Selbsttötung keinesfalls straffrei unterstützen dürfen.
Die Missbrauchsgefahr bei der Suizidbeihilfe ist riesig, weil jeder Täter sich sicher sein kann, dass sich der einzige Zeuge – das Opfer – nicht mehr äußern kann.

Schutz für die vulnerablen Mitmenschen

Niemand darf unter den Druck geraten begründen zu müssen, warum er Belastungen für andere (Pflege, Finanzen) nicht mittels eines schnellen, begleitendem Suizid aus der Welt schafft.
Kranke oder alte Menschen sollen weiterhin auf Rechtssicherheit und unbegrenzte Solidarität bis zum letzten Atemzug vertrauen können.
Die gesetzlich abgesicherte Alternative „Pflegen oder Töten“ führt zu einer Aufweichung des Tötungstabus in der Gesellschaft, assistierter Suizid wird zur Wahlalternative am Lebensende.
Es gibt kein staatliche Recht, den Tötung von Sterbewilligen zu einer leicht erreichbaren, jederzeit verfügbaren sozial akzeptierten und unterstützenswerten Tat zu machen.
Aus dem Ruf nach Selbststimmung darf nicht die unkontrollierte Fremdbestimmung über unseren Todeszeitpunkt werden.

Bitte werden Sie jetzt noch aktiv! Jede Email, jeder Anruf, jede Postkarte, jeder Protest von Bürgern zählt!

Darf unsere letzte Antwort an leidende und kranke Menschen wirklich ein straffreies Tötungsangebot sein?

Herzlich und sehr dankbar für Ihre Unterstützung grüßen Sie

Mechthild Löhr Christiane Lambrecht
CDL-Vorsitzende CDL-Landesvorsitzende Bayern

------ Ende der Dokumentation -------------

Im Einklang mit der Verfassung nur Gesetzentwurf Sensburg


ImageFür den Gesetzentwurf, den Mechthild Löhr und die Christdemokraten für das Leben unterstützen, setzt sich außer den Abgeordneten Dörflinger und Hüppe besonders das Mitglied der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Patrick Sensburg, ein. Sensburg ist Rechtswissenschaftler und Professor für öffentliches Recht und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW). Wie aus einem Artikel im FOCUS vom 13.10.15 (Gastbeitrag Klaus Kelle) hervorgeht, stellte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages vor einigen Wochen fest, dass nur der von Sensburg vertretene Gesetzentwurf mit der deutschen Verfassung in Einklang steht.

Bei seiner Rede im Bundestag Anfang Juli 2015 erklärte Sensburg zur Suizidproblematik, „dass es keine humane Tat ist einem Selbstmordwilligen beim Selbstmord zu helfen. Eine humane Tat ist vielmehr, einem Menschen in Gesprächen zu helfen und ihn dazu zu bewegen, sich nicht umzubringen. Wenn jemand in der letzten Lebensphase ist - mit Leid, auch mit Schmerz -, dann ist es eine humane Tat, ihm beizustehen, vielleicht wochen-, monatelang am Bett zu bleiben und diese Phase gemeinsam zu durchleiden. Eine Alternative dazu ist es nicht, den schnellen Tod durch ein Sterbemittel zu ermöglichen, indem man es zur Verfügung stellt.“

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