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Maßnahmen zur Zuwanderungsbegrenzung


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Rolf

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Maßnahmen zur Zuwanderungsbegrenzung






Das bayerische Kabinett hat unter der Leitung von Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer beschlossen, dass der ungebremste Zustrom von Flüchtlingen nach Bayern gestoppt werden muss, notfalls durch Zurückweisungen an der bayerisch-österreichischen Grenze. Bayern wird Flüchtlinge auch direkt in andere Bundesländer weiterleiten, wenn diese sich weigern, Bayern Flüchtlinge abzunehmen. Bei weiterer Untätigkeit des Bundes behält sich Bayern vor, Klage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Mit einem Sonderprogramm von rund einer halben Milliarde Euro und rund 3.700 neuen Stellen wird Bayern die Integration derjenigen Zuwanderer voranbringen, die schutzberechtigt sind.

Horst Seehofer: „Zuwanderung muss gesteuert und begrenzt werden, wenn wir in Deutschland damit zurande kommen wollen. Die Grenze der Aufnahmefähigkeit Deutschlands und Bayerns ist erreicht. Es ist unsere Verantwortung gegenüber unserer einheimischen Bevölkerung eine Überlastung zu verhindern. Wir brauchen daher effektive Maßnahmen zur sofortigen Begrenzung der Zuwanderung.“

Bayern ist durch den massenhaften und unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen besonders betroffen. Zur sofortigen Begrenzung der Zuwanderung müssen daher die Grenzen wieder gesichert werden. Als Notmaßnahme müssen auch Zurückweisungen von Flüchtlingen unmittelbar an der Grenze erfolgen. Falls der Bund hier nicht tätig werden sollte, behält sich der Freistaat Bayern vor, anlassbezogen eigene Maßnahmen zu ergreifen.

Bayern fordert vom Bund außerdem
◾ein eindeutiges internationales Signal, dass die Grenzen der Belastbarkeit Deutschlands erreicht sind;
◾dass die Grenzkontrollen auf absehbare Zeit beibehalten bleiben;
◾dass der Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge begrenzt wird;
◾dass beschleunigte Asylverfahren in Transitzonen durchgeführt und die Einreise verweigert werden kann.

Sollte der Bund nicht bald wirksame Maßnahmen ergreifen, um den weiteren Zuzug von Asylbewerbern zu begrenzen und dadurch die eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder zu gefährden, behält sich Bayern vor, den Klageweg zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.
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