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Verdacht auf Sexualstraftat in evangelischer Kita


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Rolf

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Verdacht auf Sexualstraftat in evangelischer Kita






Roßdorf/Pfungstadt (idea) - In der evangelischen Kindertagesstätte in Roßdorf (bei Darmstadt) soll ein 29-jähriger Angestellter ein Kind sexuell missbraucht haben. Wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mitteilte, berichtete ein Kind am 11. August von mutmaßlichen Übergriffen. Daraufhin sei die tatverdächtige „pädagogische Fachkraft“ von der Kirchengemeinde Roßdorf freigestellt sowie Polizei und Jugendamt eingeschaltet worden. Wie die Staatsanwaltschaft der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestätigte, befindet sich der Verdächtige seit dem 13. August in Untersuchungshaft. Wann mit Ermittlungsergebnissen zu rechnen ist, sei noch offen. Oberkirchenrat Pfarrer Stephan Krebs (Darmstadt) sagte idea, dass man weiterhin von einem konkreten Verdachtsfall ausgehe. Ein Elternabend habe keine neuen Rückmeldungen gegeben. Die Eltern seien zwar besorgt, hätten aber auch wahrgenommen, dass alles getan werde, um für Klarheit und Schutz zu sorgen. Vom Verdächtigen habe ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegen. Ohne dieses Dokument könne niemand einen Anstellungsvertrag erhalten, so Krebs. Der Vorsitzende des Kirchenvorstands, Aloys van der Beck, sagte, dass die Gemeinde alles tun werde, um die Vorgänge aufzuklären. Man wolle das Vertrauen nicht enttäuschen, das „viele Eltern über Jahrzehnte in unsere pädagogische Arbeit gesetzt haben“.

Belästigung offenbar auch in einer katholischen Kita

Der Verdachtsfall in Roßdorf ist innerhalb kurzer Zeit der zweite in kirchlichen Einrichtungen im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Am 11. August hatte das (katholische) Bistum Mainz in einer Pressemitteilung erklärt, dass ein Bundesfreiwilligendienstleistender („Bufdi“) in einer katholischen Kindertagesstätte in Pfungstadt offenbar Kinder sexuell belästigt hat. Es bestehe der Verdacht „niederschwelliger Missbrauchshandlungen“, also Handlungen „am unteren Rand der Strafbarkeit“. Vom mutmaßlichen Täter liegen laut Presseerklärung ein Erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen sowie ein ärztliches Attest vor, das seine Einsatzfähigkeit in einer Kindestagesstätte bescheinigt.
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