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Behörde anerkennt Scientology als Religion


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Behörde anerkennt Scientology als Religion





Von Serkan Abrecht


Das Amt für Wirtschaft und Arbeit bezeichnet Scientology als religiöse Gemeinschaft – Bern segnet das ab. Somit werden Scientologen vom Arbeitsgesetz enthoben.

Das Amt für Arbeit und Wirtschaft anerkennt Scientology als Religion.Die Anerkennung führt dazu, dass die Sekte sich nicht an das Schweizerische Arbeitsgesetz halten muss. Einverstanden?

Die Religionen im Kanton Basel-Stadt

Nach der basel-städtischen Kantonsverfassung sind momentan vier Religionsgemeinschaften als öffenlich-rechtliche Kirchen und Religionen anerkannt. In Basel-Stadt sind dies die Evangelisch-reformierte Kirche, die Römisch-Katholische Kirche, die christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde (Art. 126 Abs.1). Diese Gemeinschaften sind von den Steuern befreit und profitieren von den Steuern ihrer Mitglieder. Weiter gibt es die Möglichkeit, sich als nicht-öffentlich-rechtliche Religion eintragen zu lassen. Hierzu gehören in Basel-Stadt die Budd­histen, die Muslimischen Organisationen, die Hinduistischen Gemeinschaften und einige mehr. Diese gelten als privatrechtliche Organisationen.

Um als solche anerkannt zu werden, braucht es einen Entscheid des Grossen Rates; um als öffentlich-rechtliche Kirche anerkannt zu werden, ist eine Verfassungsänderung notwendig.

Die sich als Kirche definierende Organisation Scientology sorgt seit der Eröffnung ihrer «Ideal Org» (die BaZ berichtete) an der Burgfelderstrasse für erhitzte Gemüter bei den Anwohnern des Iselin-­Quartiers. Die Anwohner beschweren sich über die zunehmenden Missionierungsarbeit in ihrem Quartier und in der Innenstadt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in Basel kommt Scientology sogar entgegen und erlaubt es, den Tempel auch sonntags geöffnet zu haben, um ihre Produkte zu verkaufen. Auch das Missionieren am Wochenende ist erlaubt.

Dies ist möglich, weil das AWA Scientology kurzerhand als «religiöse Gemeinschaft» definiert hat. Der Journalist Patrik Tschudin publizierte auf dem Internet-Blog infamy die Antwort des Amtes auf seine Anfrage, welche bestätigt, dass Scientology im Sinne des Artikels 3 Abs. a des Arbeitsgesetz als religiöse Gemeinschaft zu bezeichnen sei. Regierungspräsident Guy Morin sagt dazu, dass Scientology der Religionsstatus aus religionswissenschaftlicher und alltagssprachlicher Sicht nicht abgesprochen werden könne. Er beruft sich dabei auf eine Empfehlung der Forschungsstelle für Recht und Religion der Universität Basel. «Es liegt nicht am Regierungsrat, über Glaubensinhalte zu befinden und zu beurteilen, welche Gemeinschaft eine religiöse und welche eine Sekte ist.» Der Regierungsrat habe die Einhaltung der Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit zu bewahren und Diskriminierung abzubauen. «Irgendwelche rechtlichen Privilegien und Vorteile schliesst diese Beurteilung aber nicht mit ein», sagt Morin. Scientology sei weiterhin ein privatrechtlicher Verein und werde auch so behandelt.

Mit Christen gleichgestellt

Mit der Entscheidung des AWA fallen Scientology nun aber doch ausserordentliche Privilegien zu. Die selbsternannte Kirche ist damit vom Arbeitsgesetz bei gewerblichen Tätigkeiten befreit und wird somit mit anderen religiösen Gemeinschaften wie den Katholiken oder Buddhisten gleichgesetzt. Auf Angehörige von Scientology sei das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, da sie Tätigkeiten gegenüber der Gemeinschaft leisten, heisst es in einer Mitteilung des AWA und des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), welche der BaZ vorliegt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit, das der Direktion Brutschin untersteht, hat sich mit dem Seco in Bundesbern kurzgeschlossen, welches die Verantwortung für die Definition einer religiösen Gemeinschaft wieder zurück nach Basel wies.

«Das ist eine Angelegenheit des AWA, ihm obliegt die Verantwortung, ob es Scientology als religiöse Gemeinschaft nach Art. 3 Abs a des eidgenössischen Arbeitsgesetzes definiert oder nicht. Man hat es dort im Amt so interpretiert und es wurde vom Seco bestätigt», sagt Guy Morin.

Für die Entscheidung der Ämter hat SVP-Grossrat Michel Rusterholtz überhaupt kein Verständnis: «Ich bezweifle stark, dass die Mitarbeiter des AWA und des Seco überhaupt dazu qualifiziert sind, eine Organisation als Religion zu definieren.»

Entscheid liegt beim Grossen Rat

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit rechtfertigt seine Definition mit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 1992. Damals klagte Scientology gegen die nationale Fachstelle für Sektenfragen Infosekta. Im vorliegenden Fall wird Scientology zwar nicht explizit als Religion definiert, jedoch wird von einer religiösen Gemeinschaft gesprochen. Rusterholtz reichte vor einigen Wochen eine Interpellation bezüglich dem von Scientology verwendeten Kreuz und der Missionierungsarbeit der Organisation ein. Beides konnte Scientology nicht verboten werden.

«Solche Entscheidungen sollten im Grossen Rat fallen und nicht von Beamten im Wirtschaftsdepartement», meint Rusterholtz. Das AWA konstatiert, dass es sich bei der Definition um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handle, bei der Scientology als religiöse Gemeinschaft bezeichnet wird. Das Amt sei dazu verpflichtet gewesen als Vollzugsorgan die Angehörigen von Scientology vom Arbeitsrecht zu entheben. Grossrat Rusterholtz hat dafür jedoch absolut kein Verständnis und will deshalb im Parlament aktiv werden.

(Basler Zeitung)

Erstellt: 13.06.2015

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