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Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist „Brand-gefährlich“


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Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist „Brand-gefährlich“





Nordwalde (idea) – Als „Brand-gefährlich“ bewerten die „Christdemokraten für das Leben“ (CDL/Nordwalde bei Münster) einen neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. Die Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) wollen die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Angehörige und Ärzte, die todkranken Menschen hohe Dosen an lebensverkürzenden Schmerzmedikamenten verabreichen, sollen hingegen straffrei bleiben. Der Vorschlag wird von Parlamentariern aller im Bundestag vertretenen Parteien unterstützt. Die „Christdemokraten für das Leben“ vermissen hingegen eine Begründung, warum nur Sterbehilfevereine – etwa „Dignitas Deutschland“ (Hannover) und „Sterbehilfe Deutschland“ (Hamburg) – das Leben Sterbender gefährden würden, nicht aber „geschäftsmäßig auftretende Gehilfen, etwa Angehörige oder Ärzte“. Die Gefahr, dass nahe Verwandte den Todkranken beeinflussten, sei mindestens ebenso groß: „Gerade bei Angehörigen, die unterhaltspflichtig oder mögliche Erben sind, ist leicht eine eigene Interessenlage denkbar. Der Tod des aufwändig zu pflegenden, zuweilen auch lebensunlustigen Verwandten kann bewusst oder unbewusst auch aus eigenen Interessen angestrebt werden.“ Der Staat müsse verhindern, dass auf schwache und entschlussschwache Mitbürger ein sozialer Sterbedruck ausgeübt wird. Der Entwurf von Brand und Griese gebe jedoch jedem Sohn die Erlaubnis, „dem alten Vater zu sagen: ‚Ich kann Dir gerne ein Glas hinstellen, dann bist du schnell erlöst.‘“ Alte Menschen wollten häufig niemandem zur Last fallen. Dass aber gerade diejenigen Personen, denen sie zur Last fallen könnten, Einfluss und Beihilfe zum Sterben bekommen sollen, sei eine „groteske Fehlleistung“. Außerdem gebe der Entwurf von Brand und Griese keinen Hinweis, wie die assistierte Selbsttötung geschehen könne. In Deutschland sei das in der Schweiz bevorzugte Präparat zum Einschläfern und Töten, Pentobarbital, bisher nur für Tiere zugelassen. Brand und Griese müssten demnach auch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes anstreben.

Für Solidarität und Rechtssicherheit

Nach Ansicht der „Christdemokraten für das Leben“ sollten die Parlamentarier ein Zeichen der Solidarität und Rechtssicherheit setzen. Dafür eigene sich der Gesetzentwurf des CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Sensburg (Brilon/Hochsauerlandkreis), der ein vollständiges Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung vorsieht: „Bei Fragen des Schutzes von alten, kranken und lebensmüden Menschen braucht es den besten Schutz und keine Kompromisse.“ In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Selbstmordversuche unternommen, bei denen etwa 10.000 Menschen sterben. Mit Hilfe von „Dignitas“ beenden jährlich etwa 70 Deutsche ihr Leben, mit „Sterbehilfe Deutschland“ rund 40. Es ist vorgesehen, dass der Deutsche Bundestag am 6. November über die Neuregelung der Suizidbeihilfe abstimmen wird.

Ärzte wollen keine Beihilfe zur Selbsttötung leisten

Gegen ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung hat sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery (Hamburg), gewandt. Es gehört nicht zu den ärztlichen Aufgaben, Sterbehilfe zu leisten, sagte er am 10. Juni bei einer Veranstaltung der Caritas-Akademie in Köln. In Umfragen hätten sich zwar 70 Prozent der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe ausgesprochen, aber weniger als zehn Prozent würden sie für sich selbst in Anspruch nehmen. „Sie wollen sicher nicht, dass ihnen ihr Hausarzt ein Rezept oder einen Becher mit Pillen in die Hand drückt“, so Montgomery.

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“Sterbehilfe”: CDL kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand & Griese






15. Juni 2015


Felizitas Küble



Der neue Gesetzentwurf zur Legitimation einer privaten Beihilfe zur Selbsttötung ist „Brand-gefährlich“, erklärt die CDL. Nur ein allgemeines Verbot der Tötungsbeihilfe kann Rechtssicherheit und menschenwürdige Versorgung für kranke und alte Menschen garantieren, betonen die Christdemokraten für das Leben (CDL) in ihrer folgenden Pressemitteilung:


Wenn der Deutsche Bundestag am 6. November 2015 über die Neuregelung der Suizidbeihilfe, auch Sterbehilvaccine genannt, abstimmen wird, werden sich die Parlamentarier wohl zwischen 4 Gesetzentwürfen entscheiden können. Der zweite und dritte Entwurf liegt nun seit dieser Woche ebenfalls vor.

Das Spektrum geht von einem generellen Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung (Entwurf von Prof. Dr. Sensburg / Dörflinger) bis zu deren Zulassung für Angehörige, Ärzte und Sterbehilfevereine.

Der am 9. Juli 2015 vorgelegte Gesetzentwurf von Brand/Griese zum § 217 StGB erkennt die von der Beihilfe zur Selbsttötung ausgehende Gefahr zutreffend, will aber nur die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Eine Begründung, weshalb die Gefährdung des Lebens durch nicht geschäftsmäßig auftretende Gehilfen, etwa Angehörige oder Ärzte, aufrechterhalten werden soll, gibt der Entwurf nicht.

Brand-Entwurf bietet keinen vollen Lebensschutz

Er wird damit der Verantwortung des Gesetzgebers für einen umfassenden Lebensschutz nicht gerecht. Tatsächlich erscheint für Betroffene eine Einflussnahme aus dem Bereich der Angehörigen noch deutlich gefährlicher. Alte Menschen wollen sehr häufig niemandem zur Last fallen. Dem damit zu begegnen, dass aus dem Kreise derer, denen sie nicht zur Last werden wollen, Einfluss und Beihilfe zum Sterben geleistet werden darf, ist eine groteske Fehlleistung.

Das Strafgesetzbuch zielt auf den Schutz vor Angriffen auf Rechtsgüter. Gerade bei Angehörigen als Unterhaltspflichtigen und potentiellen Erben ist leicht eine eigene Interessenlage möglich, in welcher der Tod des aufwendig zu Pflegenden bewusst oder unbewusst angestrebt wird.

Wie soll ein Staat, der den Angehörigen a priori unterstellt, stets allein aus Mitleid und aus altruistischen Gründen dem alten Vater oder der Großmutter bei der Selbsttötung zu helfen, deren Leben noch schützen? Und durch welche „Hilfe“ soll der Verwandte seinen assistierten Suizid begehen?

Wollen Brand & Co. das Betäubungsmittelgesetz ändern?

In Deutschland ist das auch bei “Exit” in der Schweiz bevorzugte Präparat zum Einschläfern und Töten, Pentobarbital, bisher nur für Tiere zugelassen. Konsequenterweise müssten Brand und Kollegen für die legale ärztliche oder private Suizidassistenz daher im nächsten Schritt das Betäubungsmittelgesetz ändern.

Problematisch am Brand/Griese-Entwurf ist auch, dass Angehörige der Heilberufe vom Tatbestand des § 217 Absatz 1 StGB nicht erfasst werden sollen.

Der gut gemeinte Zweck des Brand/Griese-Entwurfes, die Tätigkeit von Vereinen wie “Dignitas Deutschland” oder “Sterbehilfe Deutschland” einzudämmen oder zum Erliegen zu bringen, wird durch das generelle Verbot der Tötungsbeihilfe, wie sie im Gesetzentwurf von Dr. Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) gefordert wird, ebenfalls erreicht.
Sensburg/Dörflinger-Entwurf lobenswert

Es stellt sich die Frage, weshalb nicht zumindest alle christlichen Abgeordneten dem Verbot einer Beteiligung an der Tötung fremden Lebens folgen können, wie der Gesetzensentwurf von Prof. Sensburg/Dörflinger es vorsieht – und wie es der geltenden Rechtslage in vielen europäischen Nachbarländern entspricht.

Es geht doch darum, gerade schwache und auch entschlußschwache Mitbürger vor jeder Einflussnahme auch seitens ihrer Angehörigen (sozialer Sterbedruck) zu schützen. Würde der Entwurf von Brand/Griese zum Gesetz, gäbe der Staat jedem die Erlaubnis, dem alten Vater zu sagen: ‚Ich kann Dir gerne ein Glas hinstellen, dann bist du schnell erlöst…nur aus Mitleid…!‘.

Auch wenn uns heute solch ein Satz noch mit Schrecken erfüllt, in einigen Jahren würde daraus Gewohnheit. Das neue Mitleid hieße dann: Ich bringe Dir Deinen Todescocktail.

Daher fordern die Christdemokraten für das Leben die Parlamentarier auf, ein Zeichen der Solidarität und Rechtssicherheit zu setzen und den Gesetzentwurf für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung von Sensburg und Dörflinger zu unterzeichnen.

Bei Fragen des Schutzes von alten, kranken und lebensmüden Menschen braucht es den besten Schutz und keine Kompromisse.


Friedrich Freiherr von Logau (1604 – 1655) sagte: „In Gefahr und großer Not bringt der Mittelweg den Tod.”

Christdemokraten für das Leben
Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde
Tel.: 0 25 73 / 97 99 391 / Fax: 0 25 73 / 97 99 392
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