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Ministerpräsidentin setzt Homo-Ehe mit Inzucht gleich


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Ministerpräsidentin setzt Homo-Ehe mit Inzucht gleich






03.06.2015


t-online.de, dpa



Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in einem Gespräch mit der "Saarbrücker Zeitung" die Öffnung der Ehe für Homosexuelle mit einer Öffnung für Inzucht verglichen. Die Empörung über diese Gleichsetzung ist groß. Die SPD sieht "einen neuen Tiefpunkt" in der Debatte erreicht.

Nach Ja in Irland: Union wegen Homo-Ehe unter Druck

Kramp-Karrenbauer sagte, es gebe in Deutschland bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. "Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen", meinte sie.

Bestehende Diskriminierungen zwischen Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft müssten aber abgebaut werden. "Am Ende dieses Prozesses werden wir uns wahrscheinlich auch mit der Frage nach der Volladoption befassen müssen." Diese lehne sie ab, sagte Kramp-Karrenbauer. Seit Jahren heiße es, dass für die Entwicklung von Kindern Vater und Mutter die beste Konstellation seien. "Gerade diese Frage dürfen wir nicht daran festmachen, ob sich jemand diskriminiert fühlt oder nicht - sondern allein am Kindeswohl."

"Schlag ins Gesicht Hunderttausender"

Die SPD kritisierte die Gleichsetzung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Inzucht und Polygamie. "Damit erreicht die Debatte über die Ehe für alle einen neuen Tiefpunkt", sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi. Sie betonte: "Das ist ein Schlag ins Gesicht Hunderttausender gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen."

Heftige Kritik kam auch von der Generalsekretärin der FDP, Nicola Beer: "Die Äußerungen von Frau Kramp-Karrenbauer sind eine Unverschämtheit, sie beleidigt Homosexuelle zutiefst. Ich fordere sie auf, sich für ihre Entgleisung zu entschuldigen."

SPD, Grüne und Linke versuchen über den Bundesrat eine Mehrheit für einen Vorstoß zur Gleichstellung für homosexuelle Partnerschaften zu organisieren, um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) unter Druck zu setzen. Im Bund sind der SPD wegen der Koalition mit der Union die Hände gebunden.

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Staatsrechtler verteidigt Ministerpräsidentin und kritisiert Meinungsdruck in Medien





8. Juni 2015


Felizitas Küble



Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte am 6. Juni 2015 online ein Interview von SZ-Mitarbeiter Daniel Kirch mit Professor Christoph Gröpl, einem Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der saarländischen Universität.

Der Staatsrechtler betont die Bedeutung des Grundgesetz-Artikels 6 (Abs. 1), in dem es heißt: “Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“

Auf die Einwand, das GG behaupte aber nicht, die Ehe sei unbedingt eine Gemeinschaft von Mann und Frau, antwortet Prof. Gröpl:

“Das nicht, aber das ergibt sich eindeutig aus den Materialen zur Entstehung des Grundgesetzes. Parteiübergreifend gingen damals alle davon aus, dass die Ehe eine Gemeinschaft von Mann und Frau ist. Eine Selbstverständlichkeit muss man nicht in die Verfassung schreiben.”

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte kürzlich vor einer Gleichstellung der Homo-Ehe mit der klassischen Ehe, was zu scharfen Attacken gegen sie führte.

Wie Dr. Gröpl schreibt, war er ebenfalls empört, aber nicht über die CDU-Politikerin, sondern darüber, “wie stark da die öffentliche Meinungsbildung durch z. T. persönliche Angriffe auf Amtsträger beeinträchtigt wird.”

Daher würden sich immer weniger Menschen, die in bestimmten Streitfrauen nicht zeitgeistgemäß denken, überhaupt noch trauen, ihre Ansichten zu äußern, erläuterte der Staatsrechtler. Er fügte hinzu: “Wenn eine Anwältin aus Berlin die Ministerpräsidentin wegen Beleidigung und Volksverhetzung anzeigt, sind wir auf dem besten Weg in totalitäres Denken.”

Auf die Anregung des SZ-Redakteurs, man könnte doch ins GG schreiben, die Ehe sei eine “Verantwortungsgemeinschaft zweier erwachsener Menschen”, antwortete Dr. Gröpl:

“Aber warum dürfen dann nicht Bruder und Schwester oder Enkel und Oma miteinander leben – das hat nichts mit Sexualität zu tun. Es gibt viele Möglichkeiten, in einer freien Gesellschaft zu zweit zusammenzuleben, Verantwortung füreinander zu tragen und dann zu beanspruchen, dass der Staat das besonders fördert.”
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