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Ehe für homosexuelle Paare: Unterschiedliche Positionen


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Rolf

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Ehe für homosexuelle Paare: Kirchen in Deutschland vertreten unterschiedliche Positionen






Nach dem Referendum in Irland hat auch in Deutschland die Debatte über die Einführung der Ehe für Homosexuelle an Fahrt gewonnen. In den Kirchen in Deutschland existieren unterschiedliche Haltungen zu der Frage, ob homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der klassischen Ehe völlig gleichgestellt werden sollten.

Die katholische Kirche lehnt eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ab. Der Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Friedrich Hauschildt, sagte am Dienstag, die EKD begrüße es, "wenn homosexuelle Paare die Möglichkeit erhalten, ihre Beziehung auf einer auf Dauer und Verlässlichkeit angelegten Form offen zu leben".

Hauschildt verwies in diesem Zusammenhang jedoch auch auf das Adoptionsrecht: Bei Adoptionen dürfe nicht der Wunsch von Erwachsenen, sondern das Wohl der Kinder der entscheidende Gesichtspunkt sein. In der EKD sei der Meinungsbildungsprozess darüber, was diese Perspektive für die Forderung nach einer vollständigen Gleichstellung der Homo-Ehe bedeute, noch nicht abgeschlossen, sagte der Vizepräsident.

Die Deutsche Bischofskonferenz betonte am Dienstag in Bonn, die katholische Kirche in Deutschland habe mit Blick auf eine Gleichstellung der Homo-Ehe schon in der Vergangenheit erklärt, "dass ihr diese Forderung zu weit geht". Bezugspunkt des Rechtsinstituts der Ehe sei "nicht nur die Partnerschaft zwischen Frau und Mann", sondern "auch das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt".

Es gehöre zur Grundstruktur des verfassungsrechtlichen Eheverständnisses, dass die Ehe von einer Frau und einem Mann eingegangen wird, argumentierte die Bischofskonferenz. "Ehe und Familie sind wesenhaft miteinander verknüpft." Der Verzicht auf das geltende Strukturmerkmal "Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner" könne dazu beitragen, das bisherige Eheverständnis um eine wesentliche Dimension zu verkürzen.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück (Bild), betonte in einer Pressemitteilung, er sehe in der gegenwärtigen Regelung in Deutschland keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. "Die notwendigen, der wechselseitig wahrgenommenen Verantwortung und Unterstützung der Partner entsprechenden rechtlichen Regelungen sind nach meiner Überzeugung in der jetzigen Gesetzeslage gegeben", sagte er. Die Ehe zwischen Mann und Frau habe im Hinblick auf Kinder als Zukunft der Gesellschaft unbestreitbar eine besondere Bedeutung.

"Eine Ehe ist in Deutschland nur zwischen Mann und Frau möglich. Dieses Verständnis von Ehe ist auch von Gott her gegeben", unterstrich Ansgar Hörsting (Bild), Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden (FeG). Jesus habe den Schöpferwillen in Matthäus 19 ausdrücklich bestätigt. "Dass Gesetzgeber daran interessiert sind, auch homosexuelle Beziehungen gesetzlich zu ordnen, ist nachvollziehbar. Eine Ehe ist das jedoch nicht und sollte es auch nicht werden."

Das Präsidium der Baptisten in Deutschland hatte sich bereits 2013 in einem Offenen Brief ("Zum Umgang mit dem Thema Homosexualität in Gemeinde und Bund") zur Thematik geäußert. Darin heißt es unter anderem: "Die Ehe ist in der Bibel die Verbindung zwischen Mann und Frau. Eine Trauung homosexueller Paare oder eine öffentliche Segenshandlung können wir nicht empfehlen." Die Einführung einer der klassischen Ehe völlig gleichgestellten Homo-Ehe in Deutschland halte der Bund dementsprechend für nicht für angemessen, erklärte Generalsekretär Christoph Stiba (Bild). "Hierin sehen wir keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaften. Aber eine Öffnung der Ehe oder Adoption für Homosexuelle entspricht nicht unserem Bild von Ehe und Familie."

Hingegen begrüße man bei den Baptisten die gegenwärtige politische Klärung, in welchen Fragen eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgestellt werden sollte, z. B. in Fragen des Erbschaftsrechtes oder bei einem Pflegefall.

Stiba wies abschließend darauf hin, dass der Bund eine Freikirche aus selbständigen und eigenverantwortlichen Gemeinden sei. Daher gebe es auch in diesen Fragen eine Bandbreite und der Meinungsbildungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Der Vatikan hat die Zustimmung der Iren zur Homo-Ehe in deutlicher Form verurteilt. Der Ausgang des Referendums in dem katholisch geprägten Land sei eine "Niederlage für die Menschheit", sagte Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin in Rom laut einem Bericht der Tageszeitung "La Repubblica" (Mittwochsausgabe). Er sei "sehr traurig" über das Ergebnis der Volksabstimmung, bei der sich 62 Prozent der Iren für die Zulassung gleichgeschlechtlicher Ehen ausgesprochen hatten.

"Die Kirche muss sich dieser Wirklichkeit stellen, das heißt sie muss ihre Bemühungen verstärken, auch unsere Kultur zu evangelisieren", sagte Parolin. Dabei gelte es, die Familie als Grundstein für die Zukunft der Kirche zu verteidigen. "Wer sie trifft, nimmt dem Bau der Zukunft die Basis".

Am Samstag hatten die Iren in einem Referendum für eine Verfassungsänderung gestimmt, die gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe ermöglicht. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur weiteren rechtlichen Angleichung der Lebenspartnerschaft für Homosexuelle an die Ehe beschlossen. Der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) enthält im Wesentlichen redaktionelle Änderungen in geltenden Gesetzen. Wo bisher nur von Eheleuten die Rede ist, werden künftig ausdrücklich auch Lebenspartner genannt, etwa in Ausbildungsverordnungen, erbrechtlichen Regelungen oder im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
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