Zum Inhalt wechseln

Welcome to Irrglaube und Wahrheit
Register now to gain access to all of our features. Once registered and logged in, you will be able to create topics, post replies to existing threads, give reputation to your fellow members, get your own private messenger, post status updates, manage your profile and so much more. If you already have an account, login here - otherwise create an account for free today!
Foto

Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen


  • Bitte melde dich an um zu Antworten
Keine Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

Rolf

    Administrator

  • Administrator

  • PIPPIPPIP
  • 34215 Beiträge
  • Land: Country Flag
Fatwa über das Recht, sich selbst zu rächen





Vergeltung ist im Fall von Verwundungen, die bis zu den Knochen gehen, erlaubt




Von Scheich Abdullah bin Abdur-Rahman bin Jabrin, einem ehemaligen Dozenten des Instituts für islamische "Propaganda" (arab. imam ad-da'wa) in Saudi-Arabien, einem Dozenten der islamischen Universität von König Fahd und berühmten Prediger in Moscheen

(Institut für Islamfragen, dh, 7.11.2006)

Frage: "Wer darf nach Allahs Aussage wiedervergelten und sich rächen? In Sure 5, 45 geht es ja um die vorgeschriebene Vergeltung Verletzter. Darf man die Strafe als Verwundeter selbst übernehmen?

Antwort: "Die Verwundungen, die auf dieselbe Art wiederzuvergelten sind, sind diejenigen, die bis zu den Knochen reichen, z. B. ein Stich ins Bein, in den Oberschenkel, in die Schulter, in den Rücken ... . In diesem Fall darf der Verletzte sich selbst rächen. Er muss im Verborgenen bleiben und muss darauf achten, sich dadurch nicht selbst in Gefahr zu bringen. Die Spitze des Messerklinge wird auf den Kopf (des zu Bestrafenden) gestellt und (mit Hilfe eines Hammers) hineingestoßen. Das gleiche kann mit dem Oberschenkel und Bein durchgeführt werden."

[Anmerkung]

Quelle: www.ibn-jebreen.com:9090/controller?action=FatwaView&fid=3107
  • 0