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Was der islamische Muezzinruf wirklich bedeutet


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Was der islamische Muezzinruf wirklich bedeutet und wie stark er verbreitet ist:





2. Mai 2015



Felizitas Küble



Von Peter Helmes peter-helmes



Überall in Deutschland sprießen jetzt nicht nur Moscheen aus dem Boden unserer Städte, sondern auch Minarette, aus denen der Ruf des Muezzin fünfmal täglich erschallt. Man wähnt sich im Orient, erwacht aber schnell aus dem Märchen von tausend und einer Nacht; denn der Muezzinruf ist kein Abend- oder Morgengebet, sondern ein Schlachtruf, ein Aufruf zum Kampf.

Jedes Minarett, aus dem ein Muezzin ruft, steht symbolisch (und faktisch) für den Eroberungsstützpunkt einer totalitären Gewaltideologie. Doch wir schlafen weiter. Der Islam hat eine hohe Durchsetzungsaggressivität, trifft aber auf mangelhafte Verteidigungsbereitschaft der einheimischen Bevölkerung. Das ist deutscher Alltag. Und damit ist auch die Frage beantwortet, ob Deutschland islamisiert wird.

Der Muezzinruf: das islamische Herrschaftszeichen

Die „Schahada“, also der Ruf des Muezzins – von arab. šahida = bezeugen (auch im juristischen Sinne) abgeleitet – ist das Glaubensbekenntnis des Islam – und die erste der fünf Säulen des Islam und entspricht einem auf den Propheten Mohammed zurückgeführten Ḥadīṯh: „Wenn der Diener (Gottes) sagt: ‘Es gibt keinen Gott außer Gott’, dann spricht der erhabene Gott: ‘Meine Engel, mein Diener weiß, daß er keinen anderen Herrn außer mir hat. Ihr seid meine Zeugen, daß ich ihm (deshalb) vergeben habe.“
Der Muezzinruf im Wortlaut: Beim Gebetsruf (Adhan) werden nach dem viermaligen Takbir beide Teile der Schahada, eingeleitet mit aschhadu an bzw. anna? „Ich bezeuge, daß …“, jeweils zweimal gesprochen. Die Schahada im Adhan lautet: „Aschhadu an la ilaha illa ‘llah (zweimal). Aschhadu anna Muhammadan rasulu ‘llah (zweimal). Hayya’ala s-salat (zweimal). Hayya ‘ala al-falah“ (zweimal).

Auf Deutsch: „Ich bezeuge, daß es keinen Gott außer dem (einzigen) Gott (Allah) gibt (zweimal). Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist (zweimal). Eilt zum Gebet (zweimal). Eilt zur Seligkeit“ (zweimal). (Quelle: wikipedia.org/wiki/Adh%C4%81n#Wortlaut)

Der Dschihad ist greifbar

Sagen wir es deutlich: Wozu sprechen wir dann noch von einem barmherzigen Allah? – Der Islam ist eine geladene Waffe. Was soll das Gefasel von einem „barmherzigen Allah“? – Allah kann nämlich nur barmherzig gegenüber “Gläubige”n sein, also nur zu Muslimen; alle anderen sind die „Ungläubigen“, die man entweder zwingt, zum Islam zu konvertieren, oder wenn sie das nicht wollen, bekämpft – auch mit dem Schwert. Ein (gegenüber Ungläubigen) „friedlicher Islam“ wäre ein Widerspruch in sich und müßte auf seinen Beherrschungsanspruch („Es gibt nur EINEN Gott, Allah…“) verzichten, wäre dann aber kein Islam mehr.

Die Schahada ist das Ur-Glaubensbekenntnis des Islam! Im Klartext: Wo die Schahada erschallt, unterwirft man sich dem Islam. Und damit steht der Dschihad in der Tür. Der Dschihad wird fälschlicherweise bei uns fast nur als militärischer Aufruf zum Kampf verstanden. Er ist aber viel mehr:

Der Begriff Dschihad steht generell für „Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz“ und bezeichnet im religiösen Sinne ein wichtiges Konzept der islamischen Religion, die Anstrengung bzw. den Kampf auf dem Wege Gottes (al-dschihādu fī sabīli Llāh). Nach der klassischen islamischen Rechtslehre (Fiqh) dient dieser Kampf der Erweiterung und Verteidigung islamischen Territoriums, bis der Islam die beherrschende Religion ist:

In Sure 9:29 (nach Paret) heißt es allzu deutlich: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Gott und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten (oder: für verboten erklären), was Gott und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören – von denen, die die Schrift erhalten haben – (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut Tribut entrichten!“ – Das darf getrost als Aufruf zu einem allgemeinen Kampf gegen die nichtmuslimische Welt verstanden werden.

Eine kleine Hinterlist hält der Islam noch für „Ungläubige“ parat, die davon nichts wissen bzw. den Koran nicht kennen: So heißt es, diejenigen seien entschuldigt, die noch nie vom Islam hörten. Aber wie soll man dies nachweisen können, wenn der Muezzin bald überall in Deutschland aus den Minaretten zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ – also gegen uns – ruft?


Zwei Stellen aus Sure 40 mögen das belegen:

Sure 40:10: „Siehe, den Ungläubigen wird zugerufen werden: ´Wahrlich, Allahs Haß ist größer als euer Haß gegen euch selber, da ihr zum Glauben gerufen wurdet und ungläubig waret.´“

Sure 40:35: „Diejenigen, welche Allahs Zeichen bestreiten, ohne daß eine Vollmacht hierzu zu ihnen kam, stehen in großem Haß bei Allah und bei den Gläubigen (Moslems)…”

Kirchenglocken verstummen – Muezzinrufe erschallen

Nun darf man annehmen, daß in Deutschlands Städten nicht nur Tumbe walten, sondern durchaus gebildete Menschen. Trotzdem erlauben immer mehr Gemeinden die Muezzinrufe – allerdings von Stadt zu Stadt unterschiedlich:

Im Jahr 1995 wurde bei der Duisburger Stadtverwaltung von zwei muslimischen Gemeinden eine Genehmigung beantragt, den Gebetsruf einmal in der Woche verstärkt durch eine Lautsprecheranlage zu verkünden. Der Antrag löste eine landesweite Diskussion aus, und insbesondere die Evangelische Kirchengemeinde Duisburg-Laar lehnte, theologisch argumentierend, den öffentlichen Gebetsruf ab.

In anderen Städten Nordrhein-Westfalens sind aber bereits Gebetsrufe genehmigt: Nach einer erfolgreichen Klage im Jahr 1985 war die Dürener Fatih-Moschee die erste in der Bundesrepublik, in der ein Muezzin zum Gebet auffordern konnte. Dies darf dort fünfmal täglich erfolgen; in Siegen dreimal pro Tag, in Bochum einmal täglich und in Bergkamen einmal pro Woche. Auch in Dortmund, Hamm und Oldenburg wurden Anträge für Gebetsrufe von Moscheevereinen ohne Protest der Anwohner genehmigt.

Im Jahr 2009 wehrten sich Bürger der Stadt Rendsburg in Schleswig-Holstein gegen die Pläne der dortigen Moschee, Lautsprecher an ihren zwei Minaretten anzubringen. Schließlich wurde 2010 dennoch der Antrag im Rathaus genehmigt, die Gebetsrufe dürfen fünfmal am Tag in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr ertönen; Rendsburg war damit nach Schleswig und Neumünster die dritte Stadt Schleswig-Holsteins, in der dies erlaubt wurde.

Grundsätzlich sind islamische Gebetsrufe in Deutschland durch die Religionsfreiheit geschützt. Sie können aber nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz untersagt werden, wenn die Lautstärke für Nachbarschaft oder Straßenverkehr zu hoch ist.

Da lacht der Imam: Immer häufiger wird das Glockengeläut christlicher Kirchen verboten (oder stark eingeschränkt), während der Muezzin immer öfter – und gewiß bald immer lauter – zum Kampf rufen darf. Eine Gesellschaft gibt sich auf. (Quelle für die Städteangaben: wikipedia.org/wiki/Islam_in_Deutschland#Muezzinrufe).

Unser Autor Peter Helmes ist politischer Publizist und ehem. Bundesgeschäftsführer der “Jungen Union” (CDU-Jugend); er betreibt die liberal-konservative Webseite

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