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Rolf

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Evangelikale in Österreich sehen Islamgesetz grundsätzlich positiv






Wien/Frankfurt am Main (idea) – Die Österreichische Evangelische Allianz begrüßt grundsätzlich das Ende Februar vom Parlament in Wien beschlossene Islamgesetz. Das erklärte der Vorsitzende der evangelikalen Dachorganisation, Frank Hinkelmann (Petzenkirchen/Niederösterreich), auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Nach dem Gesetz sind die organisierten Muslime in Österreich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zugleich wird der ausdrückliche Vorrang des staatlichen Rechts vor islamischen Glaubensvorschriften festgeschrieben. Religiöse Funktionsträger und islamische Religionsgesellschaften dürfen nicht mehr vom Ausland finanziert werden. Dies soll insbesondere die Verbreitung radikal-islamischer Strömungen unterbinden. Nach der Regelung kann der Staat Vereine auflösen, die den Gesetzesbestimmungen nicht entsprechen. Das neue Gesetz sieht ferner unter anderem vor, dass Muslime eigene Seelsorger beim Bundesheer, in Strafanstalten und Krankenhäusern bestellen dürfen sowie das Recht haben, Jungen zu beschneiden und Tiere zu schächten, also ohne Betäubung rituell zu schlachten.

Hat das Gesetz auch Folgen für die Freikirchen?

Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Gesetz sieht Hinkelmann in rechtlicher Hinsicht noch einige Fragen, die vorerst offen und umstritten blieben. So hielten Experten für österreichisches Religionsrecht den Gesetzesteil für bedenklich, der die Auslandsfinanzierung von muslimischen Geistlichen verbietet. Laut Hinkelmann müsste geprüft werden, ob ein solcher Passus langfristig auch Folgen für die Freikirchen in Österreich mit sich bringen könnte: „Hier werden erst der Verfassungsgerichtshof bzw. das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte endgültig Klarheit bringen.“

Kritik von der Islamischen Glaubensgemeinschaft

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (Wien) kritisierte das Gesetz. Es trage in zentralen Punkten nicht den Bedürfnissen und Erwartungen der in Österreich lebenden Muslime hinreichend Rechnung. Dies betreffe etwa die mangelnde Gleichstellung mit anderen gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaften sowie das Verbot der Auslandsfinanzierung. In Österreich leben 560.000 Muslime. Ihre Zahl ist damit fast doppelt so hoch wie die Mitgliederzahl der (lutherischen) Evangelischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (295.568) und der (reformierten) Evangelischen Kirche Helvetischen Bekenntnisses (13.590). „Die Freikirchen in Österreich“ haben zusammen rund 19.000 Mitglieder. Von den 8,5 Millionen Einwohnern Österreichs sind knapp 5,3 Millionen römisch-katholisch.

Deutscher Kirchenrechtler: Das Gesetz ist kein Vorbild

Für den Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, Prof. Hans Michael Heinig (Göttingen), ist das österreichische Islamgesetz kein Vorbild für Deutschland: „Es steht geradezu in der Tradition des absolutistischen Obrigkeitsstaates, wenn es die ‚Oberbehörde‘ einer Religionsgemeinschaft festlegt, staatliche Wahlprüfungsverfahren für innergemeinschaftliche Wahlen vorsieht und die Regierung ermächtigt, Religionsgesellschaften bei Handlungsunfähigkeit unter gerichtlich bestellte Fremdkontrolle zu stellen. Mit dem deutschen Grundgesetz wären diese Regeln aus dem österreichischen Islamgesetz ganz sicher nicht vereinbar“, schreibt Heinig in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Ausgabe 5. März).

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