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Keine Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare


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Rolf

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Württembergische Kirche: Keine Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare






In der Evangelische Landeskirche in Württemberg wird es weiter keine Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare geben. Die Trauung sei nach der Ordnung der Kirche nur für Mann und Frau vorgesehen, sagte der für Theologie zuständige Kirchenrat Frank Zeeb am Montag in Stuttgart.

Hintergrund der Äußerung ist ein Gottesdienst zum Valentinstag am Samstag in Eningen bei Reutlingen. Zu diesem waren ausdrücklich auch Paare eingeladen worden, "für die es keine offizielle kirchliche Segenshandlung gibt".

Grundsätzlich sei ein solches Angebot legitim, da es sich an alle Paare richte, fügte Zeeb hinzu. Dabei würden auch heterosexuelle Paare nicht nach ihrem Status befragt - ob sie etwa im "Rentnerkonkubinat" lebten, weil sie bei einer Heirat Pensionsansprüche verlören. Anders wäre es nach den Worten des Fachmanns, wenn sich das Angebot nur an homosexuelle Paare gerichtet hätte. Dies aber sei in Eningen nicht der Fall gewesen.

Der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren ist in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) umstritten. Manche Landeskirchen bieten für Lesben und Schwule inzwischen Segensfeiern an, die weitgehend identisch mit kirchlichen Trauungen sind. Andere Landeskirchen lehnen dies ab. Eine 2013 veröffentlichte EKD-Denkschrift zum Thema Familie hatte für heftige Diskussionen gesorgt, weil darin nach Ansicht von Kritikern die herkömmliche Ehe von Mann und Frau zugunsten von Patchworkfamilien und homosexuellen Verbindungen abgewertet wurde.





(Quelle:epd)
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