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Religiöser Wahn führt zu Mord


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Rolf

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Religiöser Wahn führt zu Mord





Mörder des Rittal-Pförtners muss in Psychiatrie





Herborn/Limburg. Der 39-jährige Mann, der im April den Pförtner im Herborner Rittal-Werk ermordet hat, ist schuldunfähig. Ein Psychiater diagnostizierte eine Schizophrenie, verstärkt durch Halluzinationen und "religiös verbrämten Wahn". Das Limburg Landgericht ordnete daraufhin am Mittwoch die Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie an.






Sonntag, 6. April 2014: Im ...




Für das Gericht geschah die Tat so: Am 6. April dieses Jahres, einem Sonntag, habe der 39-jährige Herborner frühmorgens eine innere Stimme gehört, die Stimme Gottes. Sie habe ihm gesagt, er solle zum Rittal-Werk gehen und den Pförtner töten; der sei der Teufel. Andernfalls werde seine eigene Familie in die Hölle kommen. Dann sei er zum Werk gegangen, teilweise - der Stimme gehorchend - gekrochen. Unterwegs habe er sich nackt ausgezogen, um so gedemütigt zu sein, wie der nackt am Kreuz gestorbene Jesus Christus.

Bei Rittal angekommen, habe er dem Pförtner signalisiert, dass er telefonieren wolle. Der Pförtner, ein 67-jähriger Herborner, habe in dem nackten Mann einen Hilfebedürftigen gesehen und ihn in das Pförtnerhäuschen hinein gelassen. Der Nackte habe ihn sofort zu Boden gedrückt und mit einem Schirmständer sowie einem Feuerlöscher, die er dort vorfand, auf ihn eingeschlagen und den Schädel zertrümmert.

Danach sei der 39-Jährige zurück in seine Wohnung, unterwegs habe er die deponierte Kleidung wieder angezogen. Nachmittags um 14.10 Uhr wurde er festgenommen. Der Bestatter, der sich um die Leiche im Rittal-Werk kümmerte, habe den entscheidenden Hinweis gegeben. Er war zufällig auch Vermieter des 39-Jährigen und habe zuvor erfahren, dass der sich in letzter Zeit etwas merkwürdig verhalten habe.

In seiner Wohnung hatte der Beschuldigte mehrfach das Wort Teufel mit Blut an die Wände geschrieben. Und bei der Festnahme habe er einem Polizeibeamten gedroht, er werde ihn mit der Hand erschlagen, Jesus werde ihm die Kraft dazu geben. In der Zelle habe er schließlich mit sich sowie mit einer imaginären Person geredet.

Bereits seit Herbst 2013 habe sich der Beschuldigte von Dämonen verfolgt gefühlt. Und Ende 2013 habe er erstmals Stimmen gehört. Zunächst jedoch nur mit Befehlen, dass er zur Toilette gehen oder sein Handy ausschalten soll. Beim Christlichen Zentrum in Herborn habe er sich damals einem Mann anvertraut. Dieser habe ihm Tipps gegeben, aber die Stimmen nicht als psychische Krankheit wahrgenommen.


"Schizophrenie, verstärkt durch religiös verbrämten Wahn"


Für das Gericht steht fest, dass es ein Mord und nicht nur eine Tötung war. Er habe den Pförtner heimtückisch umgebracht. Denn er habe ihm signalisiert, dass er, ein nackter Mann, bloß telefonieren wolle. Damit sei das Opfer arglos gewesen.

Allerdings sei der 39-Jährige nicht in der Lage gewesen, die Schuld seiner Tat einzusehen. Er habe geglaubt, er sei Jesus Christus und dass er den Pförtner töten müsse, denn so habe es ihm Gottes Stimme befohlen. Eine Wahnvorstellung.

Der Gutachter, ein Psychiater, hatte zuvor eine Schizophrenie diagnostiziert sowie von Halluzinationen und "religiös verbrämtem Wahn" gesprochen. Er attestierte dem Herborner deshalb eine Schuldunfähigkeit. Dass der Mann auch rational vorging und die ausgezogene Kleidung unterwegs deponiert habe, spricht laut Gericht nicht gegen den Wahn. Der Psychiater hatte zuvor erklärt, auch im Wahnzustand könne man rational handeln und eigene Entscheidungen treffen.

Für das Gericht steht allerdings auch fest, dass der Mann wegen seiner Schizophrenie in Zukunft weitere schwere Straftaten begehen könnte. Deshalb ordnete es seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Das Landgericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen von Staatsanwalt, Nebenklage sowie Verteidigung. Sie waren sich einig, dass der Herborner in eine Psychiatrie soll.

Selbst für die Nebenklage-Anwältin, sie vertritt vor Gericht die Witwe sowie die Tochter des Ermordeten, ist klar: "Der Beschuldigte ist krank. Es besteht eine Schuldunfähigkeit."

Staatsanwaltschaft und Verteidigung akzeptierten das Urteil sofort und erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Nebenklage könnte bis nächste Woche noch Revision einlegen.

Vor dem Urteil hatte der 39-Jährige das letzte Wort, er sagte: "Es tut mir leid, was passiert ist."

Die Rolle des Christlichen Zentrums Herborn sowie des Wetzlarer Vereins "Heilungsgebet" wurde auch am Mittwoch nochmal angesprochen. Richterin Karin Walter sowie Staatsanwalt Frank Späth nutzten die Gelegenheit zu Klarstellungen.

Späth sagte: Es gebe keine Vorbehalte gegenüber den beiden Organisationen, aber gegenüber einzelnen Personen. Sie hätten möglicherweise auf den Beschuldigten einwirken und dessen religiösen Wahn dämpfen können. So bleibe ein Beigeschmack.

Und Walter: Die Vernehmung von Zeugen aus beiden Institutionen habe alleine der Aufklärung des Krankheitsbildes des Beschuldigten gedient. Die Richterin hatte am vergangenen Prozesstag einen der Zeugen, ein Mitglied des Christlichen Zentrums, gefragt: "Fühlen Sie sich mitschuldig?"
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