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Zwei Homo-Paare streiten sechs Jahre um zwei Mädchen


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Rolf

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Grausame künstliche Welt – Zwei Homo-Paare streiten sechs Jahre um zwei Mädchen






5. November 2014 16:43



(London) Zwei Schwule und zwei Lesben stritten sechs Jahre lang um zwei Mädchen. Der Richter: „Der brutalste Fall, den ich je erlebt habe.“ Für das Gerichtsverfahren gaben die beiden Homo-Paare eine halbe Million Pfund (ca. 630.000 Euro) aus und zerstörten „unwiederbringlich die Kindheit“ der Mädchen.

Die Kindheit der beiden Mädchen, die heute neun und 13 Jahre alt sind, wurde durch den Wahnsinn von vier erwachsenen Homosexuellen „unwiederbringlich zerstört“ im „gereiztesten und brutalsten“ Fall, den der britische Höchstrichter Stephen Cobb je behandeln mußte, wie er selbst sagte.

Richter Cobb mußte über das Sorgerecht für zwei Mädchen entscheiden, um das sich sechs Jahre lang zwei homosexuelle Paare stritten.

Der „brutalste“ Fall

Die beiden Schwulen hatten in Homo-Solidarität entschieden, den beiden Lesben eine Samenspende zukommen zu lassen, damit die Lesben durch künstliche Befruchtung zu Kindern kommen konnten. Um genau zu sein, spendete einer der beiden Männer einer der beiden Frauen seinen Samen. Da sich Homos auch bei ihrem „Kinderwunsch“ großteils von ihrer sexuellen Identitätsstörung leiten lassen, wollen die Lesben natürlich Mädchen haben. Wie viele befruchtete Eizellen zur Erfüllung dieses „Wunsches“ zerstört wurden, ist nicht bekannt.

Der Streitfall begann, als es sich die beiden Schwulen nach der Geburt irgendwann anders überlegten und doch Anteil am Leben der beiden Kinder haben wollten. Die beiden Lesben wollten aber nichts davon wissen. Der Fall kam vor Gericht und kostete die beiden Paare im Laufe von sechs Jahren mehr als 600.000 Euro an Gerichts- und Anwaltsspesen. Eine Vielzahl von Richtern wurde mit der Sache befaßt. Insgesamt ergingen mehr als 30 Verfügungen.

Zerstörte Leben

Stephen Cobb, Höchstrichter am High Court of Justice von England und Wales, dem höchsten Zivilgericht des Landes, fiel es zu, eine endgültige Entscheidung zu treffen. Er entschied, daß die beiden Schwulen das Recht haben, das jüngere der beiden Mädchen zu sehen, allerdings nur bei einigen wenigen, streng festgelegten Gelegenheiten. Dem älteren Mädchen dürfen die Männer nur schreiben.

Der langjährige Streitfall habe „eine destruktive Wirkung“ gehabt, wie Richter Cobb in seinem Urteil festhält. Die biologische Mutter befindet sich seit Jahren immer wieder in psychiatrischen Kliniken. Sie wurde von ihrer lesbischen „Partnerin“ völlig abhängig, die ihr gegenüber hingegen „gleichgültig und mitleidlos“ sei.

Aus den von Richter Cobb vorliegenden Berichten des Jugendamtes geht hervor, daß die beiden Lesben die Mädchen völlig von der Außenwelt isoliert haben. Sie „haben eine hohe Mauer“ errichtet, um jeden auszuschließen, der nicht so denkt wie sie.

Die beiden Schwulen wurden vom Richter kritisiert, weil sie „das Klima angeheizt“ haben, indem sie die Lesben beschuldigten, die Kinder „mißhandelt“ zu haben. Auch das sei eine Weise, das Leben der Kinder in Gefahr zu bringen, so der Richter.
Wirklichkeitsfremde politische Korrektheit

Laut dem Höchstrichter seien „die immensen Schwierigkeiten mehr als offenkundig, die sich ergeben, wenn die Familien durch künstliche Befruchtung und nichtanonyme Spender geschaffen werden“. Um damit aber nicht den realistischen, aber politisch nicht korrekten Eindruck zu erwecken, er sei gegen künstliche Befruchtung oder gar gegen Homosexuelle, fügte Richter Cobb in ideologisch gewünschter Diktion hinzu, daß die vier involvierten Erwachsenen „eine wunderbare Anstrengung“ unternommen hätten, „eine Familie zu gründen“.

Richter Cobb dürfte wohl selbst kaum glauben, daß die „destruktive Wirkung“ für das Leben der Mädchen und der Erw
achsenen allein der nichtanonymen Samenspende geschuldet ist.
Text: Giuseppe Nardi
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