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Juristische Begründung gegen Schulverweigerer


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#1
keine Hoffung mehr

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BVerfG: Eine landesrechtliche Strafnorm, die die dauernde Entziehung eines Kindes von der Schulpflicht sanktioniert, ist verfassungsgemäß


In Deutschland besteht allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem sechsten und endet mit dem 18. Lebensjahr. Die Eltern minderjähriger Kinder sind verpflichtet, für die Erfüllung der Schulpflicht zu sorgen, ihre Kinder also in die Schule zu schicken. Die Verletzung der Schulpflicht kann als Ordnungswidrigkeit und in einzelnen Bundesländern unter Umständen sogar als Straftat verfolgt werden. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 (2 BVR 920/14) hat das Bundesverfassungsgericht § 182 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes formell wie materiell für verfassungsgemäß erklärt.

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