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IRAN: Kreuzigung, Steinigung, Hinrichtung Minderjähriger, barbarische Strafen






10. Oktober 2014


Felizitas Küble



Kreuzigung, Steinigung, die Todesstrafe für die Abwendung vom Islam oder Religionslosigkeit sind in der Islamischen Republik Iran ganz offiziell Teil des Strafrechtes.


Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert aus Anlass des heutigen Internationalen Tags gegen die Todesstrafe solche „archaischen Rechtsvorstellungen und barbarischen Strafen“ offensiv anzuprangern und zu überwinden.

Nur die Verbrechen des „Islamischen Staates“ in Syrien und im Irak würden von der Staatengemeinschaft offen kritisiert. Doch dasselbe Rechtsverständnis und zum Teil dieselben Strafen würden auch in anderen Staaten, wie dem Iran, Saudi-Arabien oder Pakistan von den Regierungen aktiv unterstützt und von Europa ignoriert, beklagt die IGFM.

Selbst der Iran hat völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge ratifiziert und bekennt sich öffentlichkeitswirksam zur Gültigkeit dieser Abkommen. Die Islamische Republik breche diese Verträge jedoch systematisch und rechtfertige dies mit Vorschriften aus dem islamischen Religionsgesetz, der Scharia.

Die Hoffnungen auf eine graduelle Besserung der katastrophalen Menschenrechtsbilanz des Iran durch den als „Reformer“ gehandelten und seit Juni 2013 regierenden Präsidenten Hassan Rohani seien bitter enttäuscht worden, erklärt IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessentin.

Die genaue Zahl der Hinrichtungen wird – wie inRot-China – staatlich geheim gehalten. Doch nach Einschätzung der UN ist der Iran nach China für die meisten Hinrichtungen verantwortlich und liege bei der Zahl der vollstreckten Todesstrafen pro Kopf sogar weltweit an der Spitze.

Seit Jahren steigt die Anzahl der Hinrichtungen in der Islamischen Republik. 2013 um rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr, für 2014 ist eine erneute Steigerung zu erwarten.

Die IGFM beklagt außerdem, dass im Iran nach dem dort angewandten islamischen Recht zahlreiche „Delikte“ mit dem Tod bedroht würden, die nach internationalen Rechtsstandards menschenrechtlich verbriefte Rechte sind, z.B. das Recht, seine Religion frei zu wählen oder keiner Religion anzugehören.

Verfahren seien hochgradig unfair, weil z.B. Frauen oder Nichtmuslime nur ein eingeschränktes und in manchen Fällen gar kein Zeugenrecht hätten.

Nach Angaben der IGFM bricht die iranische Justiz vielfach sogar das eigene Recht: Urteile würden nicht begründet und nicht ausgehändigt, Anwälte hätten keinen Zugang zu Akten und keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

Die IGFM geht davon aus, dass bei zahlreichen Hinrichtungen, die eigentlichen Gründe durch fingierte Vorwürfe – meist Drogendelikte – verschleiert würden.

Zur Lage der Menschenrechte im Iran:

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