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Ethikrat: Mehrheit für Aufhebung des Inzestverbots


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Ethikrat: Mehrheit für Aufhebung des Inzestverbots






Der Deutsche Ethikrat hat sich für die Aufhebung des Inzestverbots bei Geschwistern ausgesprochen. Einvernehmliche sexuelle Beziehungen bei volljährigen Geschwistern sollten nicht mehr unter Strafe gestellt werden.


Die Experten argumentieren unter anderem, dass die Gefahr genetischer Schädigungen allein ein Verbot nicht rechtfertigen könne und das gesellschaftliche Tabu auch ohne Strafrechtsparagrafen bestehen bliebe.

Sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern oder Eltern und ihren Kindern sind in Deutschland nach dem Paragrafen 173 des Strafgesetzbuches verboten. Anlass für die Beschäftigung des Ethikrats mit dem Inzestverbot war der Fall eines Leipziger Geschwisterpaares. Bruder und Schwester waren nicht miteinander aufgewachsen, sondern hatten sich erst im Alter von 24 beziehungsweise 16 Jahren kennengelernt. Sie wurden ein Paar und bekamen vier Kinder.

Der ältere Bruder wurde wegen der sexuellen Beziehung zu seiner Schwester verurteilt. Die Schwester durfte nur das jüngste Kind behalten. Gegen seine Verurteilung hatte der Mann vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt. Beide Gerichte bestätigten letztlich das deutsche Inzestverbot.

Eine Mehrheit im Ethikrat, darunter die Vorsitzende Christiane Woopen, plädiert nun für die Aufhebung des Paragrafen. Die 14 Mitglieder sehen in ihm im Fall einvernehmlicher Beziehungen zwischen volljährigen Geschwistern eine nicht gerechtfertigten Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung.

Neun Mitglieder plädierten dagegen in einem Minderheitenvotum dafür, an dem Verbot festzuhalten. Sie verweisen dabei auf die Bedeutung der Rollen in einer Familie. Durch Inzestbeziehungen drohe eine Destabilisierung. Zwei Mitglieder des Ethikrats enthielten sich bei dem Votum.
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Unionsfraktion gegen jede Aufweichung des Inzest-Verbots – Kritik am Dt. Ethikrat






24. September 2014



Felizitas Küble



Der Deutsche Ethikrat hat sich heute mehrheitlich für eine weitgehende Straflosigkeit von inzestuösen Handlungen zwischen Geschwistern ausgesprochen, deren strafrechtliche Verfolgung in § 173 StGB geregelt ist.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

“Die Abschaffung des § 173 StGB, der den Beischlaf unter Verwandten als strafrechtliches Vergehen einordnet, bzw. die Abschaffung der Strafbarkeit des Inzests unter Geschwistern wäre ein falsches Signal.

Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen.

Die Diskussion darf nicht nur die Fälle erwachsener Verwandter in den Blick nehmen, die außerhalb familiärer Strukturen beiderseits freiwillig und selbstbestimmt zueinander gefunden haben; hier bieten die Ausgestaltung als bloßes Vergehen und die Praxis der Strafverfolgung hinreichende Möglichkeiten zu einem angemessenem Vorgehen.

Es geht zu allererst um den Schutz heranwachsender Kinder und Jugendlicher, die in ihrem familiären Umfeld möglichen Übergriffen anderer, in ihrer Persönlichkeit bzw. ihrem Status innerhalb des familiären Gefüges überlegenen Familienmitgliedern nicht mit dem notwendigen Selbstbewusstsein entgegentreten können.

Fast immer geht Inzest mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher.

Wir begrüßen deshalb besonders, dass sich mehrere Mitglied des Deutschen Ethikrates in einem Sondervotum u.a. auch aus den genannten Gründen gegen eine die Strafbarkeit einschränkende Änderung des § 173 StGB ausgesprochen hat.”

Hintergrund:

Anlass für die Befassung des Deutschen Ethikrates ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 12.4.2012, mit der die Beschwerde eines Mannes aus Leipzig, der mit seiner Schwester vier Kinder gezeugt hatte, gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2008 zur Strafbarkeit des Geschwisterinzests zurückgewiesen wurde.
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#3
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Inzest-Votum: Der Ethikrat - beratend, aber nicht entscheidend






Wozu braucht es einen Ethikrat, wenn er solche Entscheidungen empfiehlt? Diese Kritik kam von Politikern und Meinungsbildnern nach dem Inzest-Votum des Gremiums, das empfohlen hat, den einvernehmlichen Sexual-Akt zwischen Geschwistern zu erlauben.

Zahlreiche Politiker und Kommentatoren sahen in der Empfehlung, dass Geschwister miteinander Geschlechtsverkehr haben dürfen, den "Bruch eines gesellschaftlichen Tabus" und bezeichneten sie als "skandalös". Aus Sicht der Redakteurin Heike Schmoll von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gab es in der Debatte allerdings kaum nüchterne Argumente, sondern eher "moralisierende Ressentiments". Die Journalistin betont in einem am Donnerstag erschienenen Beitrag, dass das Gremium gar keine Entscheidungen treffen dürfe, sondern nur beraten könne – und das unabhängig.

Unterschiedliche ethische Ansätze

Der Ethikrat ersetze weder politische Entscheidungen, noch begründe er sie. Er befruchte und provoziere die Debatte in etlichen Punkten, in diesem Fall habe er anders votiert als erwartet. Selten sprächen die 26 Wissenschaftler mit einer Stimme, weil sie "unterschiedliche ethische Ansätze und plurales Meinungsspektrum" verträten. Die Mitglieder setzen sich zur einen Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und zur anderen Hälfte auf Vorschlag der Bundesregierung zusammen.

Das Gremium solle "die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen verfolgen", die sich aufgrund der lebenswissenschaftlichen Forschung ergeben. Der Ethikrat werde im Auftrag des Bundestages oder von sich aus tätig. Abweichende Meinungen innerhalb des Rates könnten in einem Minderheitenvotum zum Ausdruck gebracht werden. Die parlamentarische Legitimation gebe dem Ethikrat mehr Legitimation als seinem Vorgänger, dem Nationalen Ethikrat, politisiere ihn aber auch.

Schon Theologieprofessoren verhindert

In der bunten Zusammensetzung aus Rechtswissenschaftlern, Medizinern, Theologen sowie Natur- und Geisteswissenschaftlern seien die "echten Naturwissenschaftler" deutlich unterrepräsentiert. Außer den Vertretern der beiden Kirchen und des Zentralrats der Juden, die mit deren Zustimmung in das Gremium gelangten, spreche jedes der Mitglieder für sich. Mancher Theologe sei vom Veto der kirchlichen Gremien schon verhindert worden: "Kein Mitglied des Ethikrates wird allzu offenkundig die Agenda einer bestimmten Gruppierung verfolgen, aber alle sind durch ihre Herkunft in bestimmter Weise geprägt", bilanziert Schmoll. Auf eine repräsentative Zusammensetzung würden Bundestag und Bundesregierung in Zukunft auch nicht verzichten können, meint die Redakteurin. Sie wäre auf jeden Fall ein Gewinn.

(Quelle:Christliches Medienmagazin Pro)

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