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Beihilfe zum Suizid: Kontroverse um Gesetzesvorschlag


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Rolf

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Beihilfe zum Suizid: Kontroverse um Gesetzesvorschlag






Köln/Hamburg (idea) – Ein Gesetzesvorschlag von vier Professoren zur Sterbehilfe wird völlig unterschiedlich beurteilt. Die Initiative sieht vor, dass Mediziner und nahe Angehörige straffrei bleiben, wenn sie unheilbar Kranken unter bestimmten Bedingungen Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Sterbewillige den assistierten Suizid „freiwillig und nach reiflicher Überlegung“ vom Arzt verlangt. Dieser muss bei einer persönlichen Untersuchung zu der Überzeugung kommen, dass der Patient an „einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet“. Ein zweiter, unabhängiger Mediziner muss dies gutachterlich bestätigen. Vorgesehen ist ferner, dass der Patient über schmerzlindernde Möglichkeiten und Alternativen zum Suizid aufgeklärt wird. Zwischen Gespräch und Beihilfe müssen mindestens zehn Tage Bedenkzeit liegen. Der Gesetzesvorschlag stammt von dem stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, dem Medizinjuristen Jochen Taupitz, dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio (Lausanne) sowie den Medizinethikern Ralf J. Jox (München) und Urban Wiesing (Tübingen).

Lebensrechtler: Die Initiative widerspricht jeder ärztlichen Ethik

Kritik üben Lebensrechtler, die Bundesärztekammer und Patientenschützer. Nach Ansicht der Ärztin Claudia Kaminski (Köln) vom Vorstand des Bundesverbandes Lebensrecht widerspricht das Ansinnen, den Arzt zum Helfer bei der Selbsttötung zu machen, jeder medizinischen Ethik. Straffreiheit für den assistierten Suizid würde den Druck zu einem „sozialverträglichen Frühableben“ verstärken – wie es einmal der frühere Präsident der Bundesärztekammer, Karsten Vilmar, genannt habe. Wie Kaminski gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea weiter sagte, würde auch das Misstrauen der Patienten gegenüber Ärzten wachsen. Dann stelle sich die Frage: „Wem kann ich als Sterbender überhaupt noch trauen?“ Nach Ansicht Kaminskis würde eine entsprechende gesetzliche Regelung den Trend zu einer immer inhumaneren Gesellschaft verstärken. Die Ärztin ist auch Vorsitzende des „Aktion Lebensrecht für Alle“.

CDL: Den „Tod auf Bestellung“ verhindern

Heftiger Widerspruch kommt auch von der Initiative „Christdemokraten für das Leben“ (CDL). Ein solches Gesetz brächte nicht mehr „Selbstbestimmung im Sterben“ – wie von den Autoren behauptet –, sondern fördere den „Tod auf Bestellung“, erklärte die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr (Glashütten/Taunus). Dieser Vorstoß dürfe in Deutschland nicht „zur neuen, lebensfeindlichen Wirklichkeit“ werden. Die innerhalb der Unionsparteien tätige CDL hat rund 5.000 Mitglieder.

Bundesärztekammer: Mitwirkung beim Suizid ist keine ärztliche Aufgabe

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Frank Montgomery (Hamburg), erklärte zu der Initiative: „Nach der Berufsordnung haben Ärztinnen und Ärzte die Aufgabe, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern sowie Sterbenden Beistand zu leisten. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist hingegen keine ärztliche Aufgabe.“ Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch (Dortmund), warnt: „Wenn der Gesetzentwurf Realität würde, dann wird die Suizidbeihilfe zum Regelangebot des Arztes. Damit hätten wir den zertifizierten Mediziner für Selbsttötung.“ Das könne nicht die Vision der Ärzte in Deutschland sein. Der Gesetzentwurf beschränke zwar die Suizidbeihilfe auf unheilbar Kranke mit begrenzter Lebenserwartung. Aber schon hier werde deutlich, wie unbestimmt solche Kriterien seien. So gingen die Autoren davon aus, dass eine Lebenserwartung von zwei bis drei Jahre die Beihilfe zur Selbsttötung rechtfertige. Brysch: „Das zeigt, dass es keine allgemeingültigen Kriterien für das Leiden gibt. Entscheidungen über Leben und Tod dürfen nicht beliebig sein.“

Zustimmung aus der SPD – Kritik aus der CDU/CSU

Aus den Parteien kommen unterschiedliche Reaktionen. SPD-Politiker äußerten ihre Zustimmung. „Dieser Vorschlag entspricht weitgehend unseren Vorstellungen“, erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, gegenüber der „Welt“. Die kirchenpolitische Sprecherin der Fraktion, Kerstin Griese, hält die Intention des Vorschlags „für gut und die Ziele für richtig“. Die Tätigkeit von Sterbehilfe-Vereinen werde unterbunden. Außerdem gäbe es eng definierte Freiräume für Angehörige und Ärzte. Die Senioren-Union der CDU/CSU wandte sich dagegen entschieden gegen den Vorstoß. Der Vorsitzende, Otto Wulff (Schwerte), erklärte: „Sterbehilfe darf nicht zu einer auf Verlangen abrufbaren ärztlichen Dienstleistung – womöglich noch mit Abrechnungsziffer – werden, zumal nur zu leicht ältere und kranke Menschen unter Druck gesetzt werden können, aus dem Leben zu gehen.“ „Kritik kommt auch von der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU): „Eine Regelung, die dazu führen kann, dass Mediziner bei Schwerstkranken Beihilfe zum Selbstmord leisten, lehne ich auch als Ärztin entschieden ab.“



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