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Sektenführer oder Verleumdungsopfer?


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#1
Rolf

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Sektenführer oder Verleumdungsopfer?


Absurdes Theater vor dem Landgericht: Gegen Unterstellungen gewehrt

Nördlingen/Augsburg (dau).


Zwei Männer, zerstritten bis aufs Blut, treffen vor dem Landgericht Augsburg aufeinander. Ein bizarrer Konflikt findet vor dem Richter seinen vorläufigen Höhepunkt: Ein Mann aus dem Ries hat seinen Widersacher verklagt, dieser solle aufhören, absurde Lügen über ihn zu verbreiten.

Der Beklagte aus dem Raum Dillingen allerdings scheut eine Verhandlung nicht: Seine Behauptungen, der Mann führe eine Sekte und habe Teufelsaustreibungen vorgenommen, könne er sogar beweisen.


Der Konflikt, den Richter Rainer Brand zu erhellen versuchte, dreht sich im Kern um den Sohn des Mannes aus dem Raum Dillingen. Der, so viel wurde in der Verhandlung vor dem Landgericht Augsburg klar, hat keinen Kontakt mehr zu seinem Vater, der dafür den Rieser verantwortlich macht. Der habe den jungen Mann in seine "Sekte" gezogen und schirme ihn von seiner Familie ab.
Der Mann aus dem Ries wehrt sich gegen diese Unterstellung: Der junge Mann habe bei ihm Rat gesucht, weil er sich mit dem Vater nicht verstehe. Er als gläubiger Katholik habe dem jungen Mann den Zugang zum christlichen Glauben eröffnet. Mittlerweile habe der Sohn - immerhin 28 Jahre alt - einen eigenen Betrieb gegründet, geheiratet und ein Haus an einem anderen Ort gekauft. Er selbst habe nie Geld gefordert oder gar erhalten, betonte er. Damit, dass sich der junge Mann von seinem Vater • abgewendet habe, habe er nichts zu tun.


In den vergangenen zwei Jahren verbreitete der besorgte Vater allerhand Geschichten über den Rieser, der sich dagegen jetzt zur Wehr setzt. Der Mann aus der Dillinger Gegend versuche systematisch, ihn und seine Familie mit den hanebüchenen Gerüchten zu ruinieren. "Heilerde" angeblich produziert
So habe der Mann behauptet, der Rieser führe eine Sekte, die mit dem Opus Dei in Zusammenhang stehe, und als deren Anführer er Teufelsaustreibungen und Gehirnwäschen durchführe.

Außerdem soll er seine selbst produzierte Heilerde als überlebenswichtig im Falle eines russischen Atomschlags angepriesen haben. Und das Wasser in einem Badeweiher bei Gunzenhausen sei aggressiv und fresse die Badebekleidung zusammen, so dass man besser gleich nackt baden solle - all das habe der Mann aus dem Raum Dillingen über ihn erzählt und damit sein Geschäft und seinen Ruf massiv geschädigt, berichtet der Mann, der deswegen Unterlassungsklage eingereicht hat.

Vor Gericht nahm der Beklagte die Behauptungen zwar nicht zurück, war aber mit einem Vergleich einverstanden, den Richter Brand vorschlug: Danach sollte er die ehrenrührigen Behauptungen unter Drohung einer Vertragsstrafe nicht wiederholen - dafür würden die Kosten des Gerichtsverfahrens geteilt werden.


Der Kläger aus dem Ries und sein Anwalt allerdings lehnten einen Vergleich ab. Wenn es kein richterliches Urteil gebe, das dem Mann die Verleumdungen untersage, werde immer eine Spur der bizarren Vorwürfe an ihm hängen bleiben, so die Befürchtung des Klägers.


Die Verhandlung geht also in eine neue Runde:
Mitte Dezember wird Richter Brand zahlreiche Zeugen befragen, ob der Mann aus dem Raum Dillingen tatsächlich die Gerüchte in Umlauf gebracht hat - und wenn ja, ob an den Vorwürfen etwas dran ist. "Über die Teufelsaustreibungen müssen wir auf jeden Fall Beweis erheben - daran kommen wir nicht vorbei - das wird ein schöner Prozess", seufzte Richter Rainer Brand.


An dieser Aufklärung hatte sich schon die Staatsanwaltschaft nach Strafanzeigen des Mannes aus der Dillinger Gegend abgearbeitet - die Verfahren wurden eingestellt, die Vorwürfe waren nicht zu beweisen.
Artikel vom: 03.11.2006 00:00
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#2
Rolf

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Gericht: Teufelsaustreibung im Ries



Nördlingen/Augsburg (dau).

Weitere Zeugen brauchte er nicht.

Richter Rainer Brand war nach zwei Verhandlungslagen überzeugt:

In Reimlingen haben Teufelsaustreibungen stattgefunden

- zumindest eine. Vor Gericht war die Rede von verspritztem Weihwasser, von Teufeln, nach denen mit Rosenkränzen geschlagen wurde, und Zauberformeln wie „weiche, Satan!"
Aufgebracht hatte die Exorzismus-Vorwürfe ein Mann aus dem Raum Dillingen. Er hatte vor einigen jähren den Kontakt zu seinem Sohn verloren und fürchtete ihn in den Fängen eines Seelenfängers. Zusammen mit seiner jetzigen Frau und der Schwiegermutter sei der Sohn in den Einfluss des Zugereisten Riesers geraten. Der habe erkannt, dass der junge Mann von mehreren Teufeln besessen sei, und versucht, ihn von den bösen Geistern zu befreien. Dazu habe er eine Teufelsaustreibung vorgenommen, bei der unter anderem Weihwasser verspritzt worden sei.


Mit dieser Geschichte hielt der Mann aus der Dillinger Gegend auch nicht hinter dem Berg - unter anderem auf der Messe WIR2006 hatte er seinen Widersacher an dessen Stand lautstark als Teufelsaustreiber beschimpft.

Der setzte sich zur Wehr und reichte eine Unterlassungsklage ein, es sei nichts Wahres an den Anschuldigungen.
Der Mann bezeichnete sich vor Gericht als „tief religiös und im katholischen Glauben verwurzelt". Er sei im sogenannten „Bruno-Gröning-Freundeskreis" aktiv gewesen, einer Art esoterischen Gebetszirkel, der unter anderem fundamental-katholische Strömungen vertritt. Von diesen Leuten trennten sich der in Reimlinger wohnende Mann und seine Anhänger, angeblich, weil sie in der Gruppe die strengen Regeln des Wunderheilers Gröning nicht ausreichend beachtet sahen.

Er sei kein Sektierer, sondern Katholik, bekräftigte der Mann vor Gericht.
Richter Rainer Brand hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg zu prüfen, ob tatsächlich Teufelsaustreibungen stattgefunden haben. Denn nur wenn sich die Vorwürfe als reines Hirngespinst erwiesen hätten, hätte der Mann mit seiner Unterlassungsklage Erfolg haben können.
Der verlorene Sohn berichtete als Zeuge vor Gericht, er habe sich lange nicht mit dem Vater verstanden und sei schließlich weggegangen. Er habe einen .Betrieb gegründet, ein Haus gekauft.

Der Reimlinger habe ihn in einer Krisensituation unterstützt und ihm den Weg zum Glauben gezeigt, so der 28-Jährige vor Gericht. Davon, dass der ihn von seiner Familie abschirme, könne keine Rede sein - er selbst habe entschieden, in Abstand zu seinem dominanten Vater zu gehen.


Schilderungen der Schwester
Seine ehemalige Freundin allerdings und auch seine Schwester malten ein anderes Bild: Beide Frauen berichteten von einem radikalen Wandel des jungen Mannes. Unter Tränen erzählte die Schwester von einem ehemals innigen Verhältnis zum großen Bruder, das unvermittelt abgebrochen sei, von zahllosen unbeantworteten Briefen, und davon, wie sehr sie unter der Trennung leide. Ihr Bruder verfolgte den emotionalen Ausbruch der jungen Frau ungerührt.
Richter Rainer Brand sah es schließlich als erwiesen an, dass eine Teufelsaustreibung in Reimlingen stattgefunden hat.

Dass es „mit zwei hintereinander gebeteten Rosenkränzen nicht getan" war, da ist sich Brand sicher - „da war mehr, was man als Teufelsaustreibung bezeichnen kann". Deshalb wies er die Unterlassungsklage als unbegründet ab.

Was tatsächlich geschehen ist, darüber darf selbstverständlich gesprochen werden - das ist der Grundsatz der Meinungsfreiheit.


Über die Frage, ob es sich bei dem Mann aus Reimlingen um einen Sektenführer handelt, wollte Richter Brand keine Aussage treffen.

Aber: „Eine solche Entfremdung von der Familie, wie sie die Schwester geschildert hat, kommt typischerweise in Sekten vor", sagte der Richter.

Bei der Teufelsaustreibung handle es sich im Übrigen um einen in der katholischen Kirche nach wie vor erlaubten Ritus, im Grunde sei ein Exorzismus „auch nur ein Gebet" gegen böse Mächte. Und auch, wenn die Reimlinger Austreibung nicht den formalen Kriterien des Vatikan entsprochen habe, die unter anderem die Anwesenheit eines speziell beauftragten Geistlichen vorschreiben -Formeln wie „weiche, Satan!" und das Schlagen mit Rosenkränzen seien Zutaten eines Ritus, der allgemein als Exorzismus verstanden werde, so der Richter.
Der Kläger kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Richter Brand geht davon aus, dass er diese Möglichkeit wahrnehmen wird.

Dann würde sich das Oberlandesgericht München mit der Reimlinger Teufelsaustreibung befassen
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