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"Es muss ausreichen, 'Nein' zu sagen"


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Eine Antwort in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Ein Paragraph sorgt in Deutschland dafür, dass nur wenige Vergewaltiger vor Gericht verurteilt werden. Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordert mit einer neuen Kampagne, dass das Sexualstrafrecht verschärft wird.

Wir haben unglaublich niedrige statistische Zahlen bei den Verurteilungsquoten. Nur 8,4 Prozent der Frauen, die eine Vergewaltigung angezeigt haben, erlebten die Verurteilung des Täters. Die restlichen 91,6 Prozent bekamen entweder schon von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid geschickt, dass gar nicht erst angeklagt wird. Das passiert sehr häufig. Der Rest der Frauen erlebte einen Prozess und den Freispruch des Täters.

Eine Ursache ist die Gesetzeslage. Einige typische Fälle, in denen ein Großteil der Bevölkerung davon ausgehen würde, dass es eine Vergewaltigung war, werden vom Gesetz her gar nicht darunter gefasst. Das sind zum Beispiel Fälle, in denen der Täter, und das sage ich jetzt ausdrücklich in Anführungszeichen, "zu wenig" Gewalt angewendet hat. Oder gar keine Gewalt anwenden musste, weil die Frau sich nicht "ausreichend" gewehrt hat. Der Grundgedanke des Gesetzes ist: Sie muss sich wehren und der Täter muss diesen Widerstand bewusst mit Gewalt brechen.

usw.
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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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2011 hat Deutschland die sogenannte Istanbul-Konvention gezeichnet, eine Konvention des Europarates, die nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe stellt. Sie muss jetzt nur noch von der Bundesregierung ratifiziert werden

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