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Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen


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#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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2 Petitionen zum Mitzeichnen und Diskutieren.

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Petition 50897
Strafrecht - Schutz von Minderjährigen und Jugendlichen im Rahmen von fotografischen Darstellungen in Medien vom 17.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen , dass die Diskrepanz zwischen dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Jugendschutzgesetz für Nacktposen Aufnahmen abgeschafft wird.

Begründung
Im Internet dürfen Darstellungen mit unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen Minderjähriger generell nicht zugänglich gemacht werden - auch nicht gegenüber Erwachsenen.

Hingegen ist der Verkauf derselben Inhalte auf Trägermedien an Erwachsene - z.B. in Sexshops - vollkommen legal.

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Petition 50473

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Verbot der kommerziellen Nutzung von Bild-/Videodarstellungen Minderjähriger vom 06.03.2014

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die kommerzielle Nutzung von Nacktfotos von Minderjährigen generell verbieten. Bei Zuwiderhandlung sollen sowohl Verkäufer als auch Käufer oder sonstige Erwerber bestraft werden.

Begründung
Die bislang in Deutschland gültige Rechtslage bietet durch die komplizierte Regelung für Nacktfotos von Kindern Schlupflöcher für Kinderpornographie und macht es in den Einzelfällen extrem schwierig, die Einordnung zwischen zulässigem Nacktfoto und Pornographie zu bewerten.
Durch eindeutige Regelung bezüglich kommerzieller Nutzung von Nacktfotos soll der Mißbrauch mit diesen Nacktfotos eingegrenzt werden. Dazu ist anzumerken, dass in anderen Ländern bereits ein generelles Verbot von Kindernacktfotos existiert.
Klar ist natürlich auch, dass mit einer hier geforderten Regelung kein absoluter Missbrauch mit der Nacktheit von Kindern erreicht werden kann. Weiterhin ist sich der Petent Berichten bewusst, in denen Pädophile bekunden, durch den Zugang zu Nacktfotos vor der Durchführung tatsächlicher Kindesmissbrauchshandlungen bewahrt worden zu sein.
Dennoch sieht der Petent darin keine Rechtfertigung für eine kommerzielle Nutzung von Kindernacktfotos. Vielmehr soll den notleidenden Pädophilen durch geeignete Theraphiemaßnahmen geholfen werden.
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