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Kindesmißhandlung


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2 Antworten in diesem Thema

#1
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Situation in Deutschland ( nach BKA Statistik )

Im Jahr 2008 hatte Deutschland 186 unter vierzehnjährige Tötungsopfer zu beklagen, darunter 137 unter Sechsjährige.


Im Jahr 2009 waren es 152, von denen 123 unter sechs Jahre alt waren.


Die Zahl der Misshandlungen von unter Vierzehnjährigen stieg hingegen 2009 im Vergleich zum Vorjahr von
4.068 auf 4.081 leicht an.


Im Jahr 2011 wurden 146 Kinder getötet und 72 Opfer eines versuchten Mords oder Totschlags.


„Täglich 11 misshandelte und 39 sexuell missbrauchte Kinder sowie 17 Fälle der Kinderpornographie sind eine erschreckende Bilanz. Jeder einzelne Fall, jedes betroffene Kind ist eines zu viel. Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch darf angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Internationalisierung der Tatbegehung nicht auf rechtliche oder nationale Grenzen stoßen. Unser Ziel muss es sein, Gewalt und Misshandlungen an Kindern frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Neben einer konsequenten Strafverfolgung auf nationaler und internationaler Ebene sind daher auch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gefordert“.
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes, 29.05.2012

Nach wie vor werden in Deutschland durchschnittlich jede Woche 3 Kinder getötet !!

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#2
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

    Advanced Member

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  • 1758 Beiträge
[u]Rechtssituation für Ärzte beim Umgang mit der Diagnose Kindesmisshandlung






Ärzte unterliegen sowohl berufsrechtlich als auch strafrechtlich (§ 203 StGB) einer Schweigepflicht.



Diese gilt auch gegenüber anderen Ärzten, die denselben Patienten behandeln. Ein Informationsaustausch zwischen diesen Ärzten ist daher ohne Einwilligung des Patienten bzw. seines gesetzlichen Vertreters nicht erlaubt.



Eine Durchbrechung der Schweigepflicht ist allerdings in Fällen eines rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) möglich.



Die gesetzliche Regelung erlaubt es hier unter anderem, das Jugendamt (ggf. auch das Familiengericht oder die Strafverfolgungsbehörden) zu unterrichten, wenn dem Arzt Umstände bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass das Kindeswohl durch die konkrete Gefahr einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs oder einer Vernachlässigung des Kindes bedroht ist.



Hierzu sind aber deutliche Hinweise erforderlich; bloße Verdachtsmomente genügen nicht




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#3
Biblebelt

Biblebelt

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  • 216 Beiträge
Und das richtige Problem ist das es bei Gewalt durch die Eltern oder Erwaxchsene oft nix zu sehen gibt. Die Kinder eingeschuchtert und total verangstigt werden ihre Eltern noch verteidigen. Stockholmsydrom nennt man das.
Da ist der Vater der den Job verlor und seiunen Frust an den Kindern auslasst.
Die Mutter die sich wegen dem Kind in einer Falle sieht und das Kind oftmals bis zum Selbstmord des Kindes drangsaliert. Meist innerhalb der Famile meist hinter der Hand geredet, man ist beschahmt weil es die eigene Familie betrifft.

Da gibt es nix zu sehen, nix vorzuzeigen und dei Verletzungen sind meist so tief, die lassen den betreffenbden das ganze Leben nicht merhr los.

Also Augen auf und beobachten, gerade im Bekannten und Verwantenkreis. Kindesmishandler haben meist grosse Familien mit Onkels und Tanten, Neffen und Nichten, Brudern und Schwestern und auch Eltern und Grosseltern.
Kindesmissbrauch geht jeden an, auch dich und mich.
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