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Katholische Kirche in Belgien: Verstoß gegen das Tötungsverb


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Rolf

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Katholische Kirche in Belgien: Verstoß gegen das Tötungsverbot






Die katholische Bischofskonferenz in Belgien zeigt sich tief enttäuscht von der Entscheidung des Parlaments zur Sterbehilfe für Kinder. «Dies ist ein Verstoß gegen das Verbot des Tötens, das die Grundlage unserer menschlichen Gesellschaft bildet», unterstrichen die Bischöfe in einer Stellungnahme.


Die Kirche unterstütze die Rechte eines Kindes, unter denen das Recht auf Liebe und auf Respekt die grundlegendsten seien. «Aber das Recht eines Kindes, seinen eigenen Tod zu verlangen - das ist ein Schritt zu viel.»

Die Bischofskonferenz ist besorgt, dass «das neue Gesetz die Tür weit öffnet für die nächste Ausdehnung auf behinderte Menschen, demente Menschen, psychisch Kranke, also auf jene, die des Lebens müde sind». Es sei sehr wichtig, dass alles unternommen werde, um die Schmerzen der Kranken zu lindern, betonten die Bischöfe. Auch diejenigen, die die Kranken betreuten - ob beruflich oder unentgeltlich - bräuchten die größtmögliche Unterstützung.

Als erstes Land Europas hat Belgien die aktive Sterbehilfe für Kinder ohne Altersgrenze erlaubt. Das Parlament in Brüssel stimmte am Donnerstagabend dem entsprechenden Gesetzesvorschlag zu. Danach soll die seit 2002 legale Sterbehilfe für Erwachsene auf Minderjährige ausgeweitet werden. Voraussetzung ist, dass das Kind unter «ständigen und unerträglichen» körperlichen Schmerzen leidet und der Tod in Kürze zu erwarten ist.

Nach Erläuterungen von Ethikexperten ist in Belgien bereits seit 1990 eine starke Liberalisierung des politischen Milieus zu beobachten. Damals wurde die Abtreibung teilweise straffrei gestellt. Der Einfluss christlicher Parteien und der Kirche ist seither zurückgegangen. Heute hat Belgien in einer Reihe ethisch und gesellschaftlich sensibler Fragen liberale Regelungen: Neben der Sterbehilfe gehören dazu etwa auch die Stammzellforschung, die Präimplantationsdiagnostik und die gleichgeschlechtliche Ehe.

(Quelle:epd)
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