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4 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Streichung des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

-
Streichung bzw. Erweiterung um Befreiungsmöglichkeit des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)

Wir verlangen die Abschaffung des § 33 (Sexualerziehung), bzw. alternativ Anlehnung an § 31 (Religionsunterricht), Abs. (6), der einer Teilnahme des Kindes an der Sexualerziehung die Möglichkeit der Befreiung durch die Eltern gibt.

Begründung:

Sexualerziehung soll Privatsache zwischen Eltern und Kindern sein, um schädliche Einflüsse, die über den Unterricht durch die einzelnen Parteien mit moralisch zweifelhaftem Hintergrund auf die Schüler einwirken können, zu verhindern.
In der heutigen Zeit mit dem Höchstmaß an Informationsquellen ist es nicht mehr nötig, sich einseitig über den Unterricht informieren zu lassen. Reibungspunkte mit anderen Glaubensrichtungen, deren Sexualverständnis nicht die gleiche Offenheit wie unsere westliche Gesellschaft hat, sind unvermeidbar und sollten daher nicht zusätzlich im Unterricht erzeugt werden.

Auf Grund von Strömungen in NRW-Parteien mit Regierungsbeteiligung, die z.T. die Abschaffung des Inzest- und des Pädophilie-Paragraphen fordern, ist es nicht gewährleistet, dass der Unterricht der Hauptmeinung der Bürger folgt, sondern experimentell als Grundlagenschaffung auf Kosten der Kinder dienen soll.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Essen, 09.01.2014 (aktiv bis 08.04.2014)
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#2
keine Hoffung mehr

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§33
Sexualerziehung

(1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler al-ters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.

2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualer-ziehung rechtzeitig zu informieren.


Was ist hierzu bemängeln ?

Bekannlich findet der meiste sexuelle Mißbrauch innerhalb von Familien und anderen Nahbereichen statt.
Hierüber müßten die Schulen viel mehr darüber aufklären.
Das wird überall besonders in Kirchen totgeschwiegen.
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#3
Rolf

Rolf

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Zu bemängeln ist daran, dass zu befürchten ist, dass Homosexualität in Zukunft das Hauptfach wird. Niemand hat was gegen Sexualaufklärung, aber muss das auf die Fächer Mathematik, deutsch Religion etc. ausgeweitet werden?

Das bisher zu wenig aufgeklärt wurde, ist richtig. Was jetzt aber geschieht ist eine wahnsinnige Überhöhung des Themas. Wie sehen dann in Zukunft in der Grundschule die Rechenaufgaben aus?

Heinz hat drei Äpfel und sein Mann hat 2 Äpfel. nun schenken sie Lisa und ihrer frau 3 Äpfel. Wie viele Äpfel haben Heinz und sein Mann dann noch? Normalität kann doch nicht heißen einhämmern auf allen nur denkbaren Ebenen.

Mich schauderts.

Herzliche Grüße

Rolf
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#4
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Rund acht Millionen Deutsche zwischen 15 und 64 Jahren erlebten in ihrer Kindheit schwere bis extreme Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung. So lautet das Ergebnis der Traumafolgekostenstudie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Und dann will man § 33 abschaffen. Im Gegenteil es muß viel mehr vom Staat / Schulen aufgeklärt werden.
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#5
Rolf

Rolf

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Ist das wirklich ein Mangel an Sexualaufklärung in der Grundschule? Ganz sicher nicht. Man kann so aufgeklärt sein wie man will, wenn man Gewalttätern in die Hände fällt, nützt das garnichts.

Ich hatte übrigens einen Mann in der Seelsorge, der von zwei homosexuellen vergewaltigt wurde. Geht es überhaupt um Sexualaufklärung, oder um Akzeptanz homosexueller Lebensformen. Die Bildungspläne sehen vor, dass die Kinder die gesamte Vielfalt von Sexualität als Selbstverständlichkeit anerkennen. Was hat das mit Gewaltprävention zu tun? Nichts!


Herzliche Grüße

Rolf
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