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Im EU-Parlament droht ein erneuter Vorstoß mit dem Lunacek-Bericht






26. Januar 2014



Felizitas Küble



Freifrau Hedwig von Beverfoerde


Nachdem wir den Estrela-Bericht erfolgreich verhindert haben, droht im EU-Parlament jetzt ein neuer Vorstoß mit dem »EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität« der grünen Abgeordneten Ulrike Lunacek, kurz »Lunacek-Bericht«.


Dieser zielt darauf, LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle) faktisch eine privilegierte rechtliche Stellung innerhalb der EU zu verschaffen.

Am 4.Februar werden die EU-Abgeordneten über diesen »Lunacek-Bericht« abstimmen. Dazu haben wir auf unserem neuen Online-Portal EUCheck.org die Kampagne »Lunacek-Bericht stoppen – gleiches Recht für ALLE!« gestartet.

Sie können gerne mitmachen: Fordern Sie die deutschen Abgeordneten auf, gegen den »Lunacek-Bericht« zu stimmen und bis zum 29.Januar einen Alternativen Entschließungsantrag einzubringen:
◦E-Mail-Petition unterschreiben und mit nur einem Klick den wichtigsten deutschen MdEPs schicken, direkt ins Büro oder aufs Smart-Phone: hier.
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#2
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Lunacek-Bericht im Dienste der Homo-Lobby: EU-Abgeordnete plant Sonderrechte für Homosexuelle






Die strittige Estrela-Agenda konnte vorerst gestoppt werden. Schon droht der nächste Skandal im Europäischen Parlament. Der Bericht der grünen Abgeordneten Ulrike Lunacek beabsichtigt, eine privilegierte Sonderstellung für Homosexuelle zu schaffen.

Das Sexualverhalten seiner EU-Bürger wird dem EU-Parlament immer wichtiger. Ein 10 Seiten langer »EU-Fahrplan« beabsichtigt jetzt die vollständige Gleichstellung der Homosexualität in allen 28 Mitgliedsstaaten und darüber hinaus. Homosexuellenverbände erhalten de facto ein Vetorecht bei EU-Gesetzgebungsprozessen. Das EP trägt damit aktiv zur institutionellen Steuerung gesellschaftlicher Werte und Normen bei.

Der Bericht, der zum Entschließungsantrag führte, wurde von der grünen Europa-Abgeordneten Ulrike Lunacek (Österreich) ausgearbeitet. Sie ist Vorsitzende der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe »Rechte der LGBTI«. Dass eine solche Berichterstatterin keinen objektiven und unparteilichen Bericht vorlegen würde, war daher vorauszusehen. Die Berichterstatterin missbraucht ihre Berichterstattungsprozedur, um die Sonderwünsche einer empirisch nicht messbaren, aber lautstarken und in Politik und Medien gut vernetzten Minderheit von Schwulen und Lesben gegen die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen. Frau Lunacek reichte im vergangenen Jahr den aufsehenerregenden Änderungsantrag 153 zum Estrela-Bericht ein. Darin forderte sie die Verpflichtung zu »tabufreiem und interaktivem Sexualkundeunterricht« im öffentlichen Schulwesen, und trug mithin zur Legitimierung von Pädophilie bei.

»Schweigespirale« verhindert offenen Widerstand

Widerstand regt sich noch nicht. Das liegt auch daran, dass die Parlamentsverwaltung auch einen Monat nach der Abstimmung im Ausschuss das offizielle Plenarsitzungsdokument noch nicht veröffentlicht hat. Bislang liegt nur eine konsolidierte Fassung vor. Die Christdemokraten leisteten während des Verfahrens im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres keinen Widerstand. Einige Christdemokraten aus Malta und Frankreich unterstützten sogar aktiv die Agenda von Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen. CDU-, CSU- und ÖVP-Mitglieder fehlten bei der Abstimmung. Eine »Schweigespirale« und die Befürchtung, vor den EU-Wahlen durch eine Hetzkampagne homosexueller Aktivistenverbände als »homophob« verleumdet zu werden, lähmt die objektive Auseinandersetzung mit dieser Entschließung. Im bald einsetzenden EU-Wahlkampf geht es nicht nur um die Euro-Krise.

Die Kandidaten müssen sich auch erklären, ob und wie das EP gesellschaftliche Werte und Normen institutionell steuern soll. Denn wenngleich sie keine unmittelbare Rechtswirkung hat, stellt jede Entschließung eine offizielle Stellungnahme einer Institution der EU dar und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Damit ist der Text zur politischen Manipulierung freigegeben und Homosexuellenverbände werden diese »EU-Strategie« gegenüber nationalen Regierungen als Druckmittel einsetzen, um auf nationaler Ebene weitere Sonderrechte einzufordern. Werte und Normen der 28 Völker der EU werden mithin durch das EU-Parlament gleichgeschaltet. Dagegen müssen die Bürger jetzt Widerstand leisten.

Absicht des Lunacek-Berichts ist, die »Yogyakarta-Prinzipien« in die Rechtsordnung der EU einzuführen. Diese Prinzipien wurden 2006 von Aktivisten der LGBTI-Bewegung verkündet. 29 selbsternannte Experten unterziehen darin die international anerkannten Menschenrechte einer homosexuellen Analyse, und leiten dann auf der Grundlage einer »homosexuellen Perspektive der Menschenrechte« 120 programmatische Forderungen ab. Demnach wäre die staatliche Anerkennung homosexueller »Ehen« und »Familien« durch die Menschenrechte geboten und jeder politische Widerstand dagegen eine Menschenrechtsverletzung. Selbstverständlich folgt daraus auch die Forderung nach einer Einschränkung der Redefreiheit und vieler anderer Freiheiten für alle Gegner der homosexuellen Agenda. (Ein umfassender Kommentar zu den »Yogyakarta-Prinzipien« findet sich hier.)

Menschenrechte schließen Rechte Homosexueller ein


Der Lunacek-Bericht fußt auf der Umkehrung des Prinzips der Allgemeinverbindlichkeit der Menschenrechte. EU-Bürger sollen gemäß ihrer sexuellen Orientierung in zwei Klassen mit jeweils spezifischen Rechten eingeteilt werden: Homosexualität und Heterosexualität. Indem der Bericht ausschließlich die Rechte homosexueller, lesbischer, transsexueller und intersexueller Personen thematisiert, löst er sie aus dem Gesamtzusammenhang der Menschenrechte heraus und untergräbt das Prinzip der Universalität der Menschenrechte. Die Rechte Homosexueller sollen vor den Rechten aller anderen Personen Priorität genießen.

Der Verweis auf bereits bestehende »Fahrpläne« für Menschen mit Behinderung bzw. für die Integration von Sinti und Roma erweist sich als nicht stichhaltig. Tatsächlich behandeln diese Strategiepapiere ganz unterschiedliche Problemlagen. Insbesondere ist einem Menschen mit Behinderung mit »Gleichbehandlung« nicht geholfen, sondern nur dadurch, dass man in besonderer Weise auf seine Behinderung Rücksicht nimmt, möglichst ohne dadurch die Interessen der übrigen Gesellschaft unzumutbar zu beeinträchtigen. Gerade der Verweis auf Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung erweist sich somit als argumentativer Bumerang: er impliziert, dass Homosexualität als eine »Behinderung« zu betrachten sei, und er stellt heraus, dass es den LGBTI-Aktivisten letztlich nicht um Gleichbehandlung geht, sondern um Privilegien.

Alle in dem Initiativbericht enthaltenen Maßnahmen kann die EU-Kommission im Rahmen ihrer eigenen Verwaltungszuständigkeit umsetzen. Normalerweise werden Antidiskriminierungsfragen vom Rat und dem EP gemeinsam beschlossen. Der Rat entscheidet in Einstimmigkeit. Bei 28 Mitgliedsstaaten ist das Einstimmigkeitsprinzip bei einer ethisch so heiklen Angelegenheit wie die amtliche Gleichstellung der Homosexualität unmöglich einzuhalten. Daher wurden alle Forderungen im Lunacek-Bericht so formuliert, dass die EU-Kommission jederzeit eigenständig mittels unverdächtiger Verwaltungsanweisungen tätig werden kann.

Lunacek-Bericht untergräbt Meinungsfreiheit

Bereits der Titel des Berichts ist irreführend, denn weder »Homophobie« noch »sexuelle Identität« sind im gemeinschaftsrechtlichen Besitzstand oder im internationalen Recht definiert. Politische Kampfbegriffe ohne Rechtsgrundlage werden also durch institutionelle Entschließungen legitimiert.

Der Inhalt des Berichts ist alarmierend: Homosexuellenrechte sollen zum Gegenstand eines »mainstreaming« gemacht werden. Fortan dürfen keine Gesetze mehr vorgeschlagen oder beschlossen werden, die den Interessen der Homo-Lobby zuwiderlaufen. Dieser Mechanismus räumt dieser Lobby ein effektives Vetorecht gegen jedes gesetzgeberische Vorhaben der EU ein. Einzelne Forderungen in dem Bericht zielen ersichtlich darauf ab, die Mitgliedstaaten zur Anerkennung homosexueller »Ehen« zu zwingen. Dies geschieht in versteckter Weise, etwa indem die »Anerkennung aller Personenstandsdokumente« gefordert wird. Die Umsetzung dieser Forderung führt dazu, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Rechtsordnung eine »Ehe« zwischen Personen desselben Geschlechts nicht möglich ist, eine in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene Homo-Ehe anerkennen müsste.

Die Homo-Ehe kommt also durch die Hintertür der EU. Bemerkenswert ist auch der Versuch, mithilfe eines politischen Instruments in die Beantwortung einer wissenschaftlichen Frage einzugreifen. In dem Bericht wird die EU nämlich aufgefordert, auf die Entfernung sexueller Identitätsstörungen von der Liste der geistigen Störungen und Verhaltensstörungen der Weltgesundheitsorganisation hinzuwirken. Das ist ein massiver institutioneller Eingriff in die Freiheit der Forschung. Auffällig ist auch die Forderung, dass Homosexuelle und ihre Organisationen in besonderer Weise gegen Anfeindungen, Spott, und Gewalt geschützt werden sollen, während gleichzeitig für sie in besonderer Weise ein Recht auf Versammlungsfreiheit bzw. freie Meinungsäußerung gefordert wird. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten messen fortan mit zweierlei Maß.

Die entsprechenden Bezugnahmen im Lunacek-Bericht beabsichtigen, für Homosexuelle eine privilegierte Sonderstellung zu schaffen: Meinungsfreiheit und Schutz für Anfeindungen werden nur für Homosexuelle gefordert, als ob die allgemeinen Bestimmungen für sie nicht ausreichten. Im Ergebnis kann dies nur heißen, dass das Europäische Parlament »Meinungsfreiheit« nur für die Homo-Lobby uneingeschränkt geltend macht, während für andere Bürger Einschränkungen gelten. In manchen Mitgliedsstaaten ist bereits seit einigen Jahren zu beobachten, dass die Justiz mit zweierlei Maß misst: nachvollziehbare Kritik an der homosexuellen Lebensweise wird schnell als »Hassverbrechen« qualifiziert und mit empfindlichen Strafen geahndet. Der Lunacek-Bericht trägt daher nicht zum Schutz der Meinungsfreiheit bei, sondern untergräbt sie.

Damit dies alles in Zukunft lautlos geschieht, sollen auch die Bildungsprogramme der EU »homosexualisiert« werden. Wenngleich die Gestaltung der Bildungspläne in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten liegen, könnte die EU-Kommission beispielsweise eine LGBTI-Quote bei der Vergabe von Erasmus-Stipendien, bei der Zusammenarbeit der höheren Bildungseinrichtungen oder beim Schüleraustausch anregen. Weitgehende Manipulierungen gibt es auch im Bereich des Arbeitsrechts. Die EU-Kommission soll zur Ergreifung von Maßnahmen aufgerufen werden, die eigentlich in der Verantwortung der Sozialpartner angesiedelt sind.

Homo-Lobby eher Täter als Opfer

Der Verweis auf eine angebliche besondere Schutzbedürftigkeit Homosexueller, die die prioritäre Befassung der EU mit ihren Rechten begründen soll, erweist sich bei näherem Hinsehen als nicht stichhaltig. Im Gegenteil, es gibt eine steigende Anzahl gut dokumentierter Hass-Verbrechen, die von homosexuellen Aktivisten gegen Andersdenkende verübt werden. Besonders häufig sind verbale oder tätliche Attacken gegen Gebäude oder Amtsträger der katholischen Kirche. Erst vor Weihnachten kam es in Paris, Bologna und in Köln zu Profanierung von katholischen Kirchen. Die Homo-Lobby ist also eher Täter als Opfer. Die privilegierende Behandlung der »Rechte Homosexueller« durch einen eigenen »Fahrplan« steht im krassen Gegensatz zur gesellschaftlichen Wirklichkeit.

Mitten im Wahlkampf wird die Frage der Antidiskriminierung hinsichtlich der sexuellen Orientierung zu einem gesellschaftlichen Schwerpunkt. Die CDU-CSU-Abgeordneten im EP dürfen nicht tatenlos zusehen und sollten einen Alternativen Entschließungsantrag einreichen.

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CitizenGo: Keine LGBTI-Sonderrechte! Nein zum Lunacek-Bericht






Petitionsaufruf zum Protest an EU-Parlamentarier gegen "EU-Fahrplan" zur angeblichen "Bekämpfung von Homophobie"

(MEDRUM) Das Europäische Parlament stimmt am 4. Februar über den sogenannten Lunacek-Bericht ab. Kritiker sind der Auffassung, dass mit diesem Bericht Sonderrechte für LGBTI-Personen geschaffen werden sollen. CitizenGo sammelt für eine Petition gegen die Annahme des Berichts Unterschriften.

"EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie ..."

CitizenGo erklärt zum Lunacek-Bericht:

Auf der Tagesordnung des EU-Parlaments steht der so genannte „Lunacek-Bericht". Offiziell heißt der Bericht „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität". Berichterstatterin ist die österreichische Abgeordnete Ulrike Lunacek von der Fraktion der Grünen.

In dem Bericht heißt es wörtlich, „die Kommission sollte sich bemühen, durch ihre Arbeit und in allen Bereichen, in denen sie zuständig ist, bestehende Rechte zu sichern, indem Themen im Zusammenhang mit den Grundrechten von LGBTI-Menschen bei sämtlichen relevanten Arbeiten einbezogen werden – beispielsweise beim Entwurf künftiger Politiken und Vorschläge oder bei der Überwachung der Umsetzung von EU-Recht." Die spezifischen Interessen der „LGBTI" würden damit zur Querschnittsmaterie der EU-Politik, also in allen Bereichen der Politik und der Gesetzgebung der EU berücksichtigt werden müssen.

Die EU soll also in Zukunft folgenden Unterschied machen: Es gibt „LGBTI-Menschen", deren „Grundrechte" eines besonderen Schutzes bedürfen, und alle anderen, die diesen Schutz offenbar nicht notwendig haben.

CitizenGo bittet EU-Bürger, eine Petition zu unterstützen, mit der Abgeordnete des Europäischen Parlaments aufgefordert werden, den „Lunacek-Bericht“ abzulehnen.

Zuvor hatte sich CitizenGo auch gegen die Billigung des Estrela-Berichtes eingesetzt, mit dem ein Recht auf Abtreibung geschaffen werden sollte.

Weitere Information: www.citizengo.org/de/3221-keine-lgbti-sonderrechte-nein-zum-lunacek-bericht
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CitizenGo erreicht mehr als 100.000 Unterstützer gegen Lunacek-Report






Auf der Tagesordnung des EU-Parlaments: Homophobie, sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität

(MEDRUM) Wie MEDRUM berichtete, wird das Europäische Parlament am 4. Februar 2014 über den sogenannten Lunacek-Bericht abstimmen. CitizenGo hat eine Initiative gestartet, um mit einer Petition die Ablehnung des Berichtes zu fordern. Die Aktion ist bisher erfolgreich verlaufen und hat mehr als 100.000 Unterstützer erreicht.

Initiative gegen "EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie ..."

CitizenGo erklärte zum Lunacek-Bericht:

Die spezifischen Interessen der „LGBTI" würden dem Bericht zufolge zur Querschnittsmaterie der EU-Politik, also in allen Bereichen der Politik und der Gesetzgebung der EU berücksichtigt werden müssen.

Die EU soll in Zukunft folgenden Unterschied machen: Es gibt „LGBTI-Menschen", deren „Grundrechte" eines besonderen Schutzes bedürfen, und alle anderen, die diesen Schutz offenbar nicht notwendig haben.

Bitte unterzeichnen Sie die Petition, in der Abgeordnete des Europäischen Parlaments aufgefordert werden, den „Lunacek-Bericht“ abzulehnen."

Aus Kritikern könnten bald Kriminielle gemacht werden

Der Lunacek-Bericht sieht unter anderem vor, "bestimmte Formen und Ausdrucksweisen auch für Formen der durch Vorurteile bedingten Kriminalität und der Aufstachelung zum Hass, unter anderem aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität" zu bekämpfen. Wenn dabei Maßstäbe angelegt werden würden, wie sie von Vertretern der Interessen homosexueller Verbände und verschiedener Medien praktiziert werden, müssten sich beispielsweise Kritiker der grün-roten Bildungspläne in Baden-Württemberg darauf gefasst machen, kriminalisiert zu werden. Wie MEDRUM berichtete, wurde dem Initiator der Petition gegen den "Bildungsplan unter der Ideologie des Regenbogens" im SPIEGEL vorgeworfen, gegen sexuelle Toleranz zu hetzen. Und der Kultusminister von Baden-Württemberg, Andreas Stoch (SPD), warf dem Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, im SWR-Nachtcafé vor, ein menschenverachtendes Bild vom Christentum zu haben. Steeb hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, das Ehe und Familie einen besonderen Stellenwert in der schulischen Bildung haben sollte, und dass nicht alles von der Kirche gesegnet werden kann, was sich Menschen wünschen.

Weitere Information: www.citizengo.org/de/3221-keine-lgbti-sonderrechte-nein-zum-lunacek-bericht

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EU-Parlamentarier Ferber, Kastler und Liese stimmen gegen Lunacek-Bericht






EVP-Fraktion lehnt Schaffung von Sonderrechten ab und bringt alternative Resolution zur Abstimmung ein

(MEDRUM) Die EU-Parlamentarier Martin Kastler und Markus Ferber (beide CSU) sowie Peter Liese (CDU) werden nicht für den Luncacek-Bericht stimmen, sondern eine alternative Resolution unterstützen, die von der EVP-Fraktion des Europaparlamentes eingebracht wird.

Wie MEDRUM berichtete, wird das Europäische Parlament am 4. Februar 2014 über den sogenannten Lunacek-Bericht abstimmen. Der Lunacek-Bericht sieht unter anderem vor, "bestimmte Formen und Ausdrucksweisen auch für Formen der durch Vorurteile bedingten Kriminalität und der Aufstachelung zum Hass, unter anderem aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität" zu bekämpfen. Würde der Luncack-Bericht und seine Empfehlungen vom EU-Parlament beschlossen werden, könnte dies zur Kriminalisierung von Menschen führen, die die sogenannte sexuelle Vielfalt und ihre Auswirkungen kritisch sehen.

Gegen solche bedenklichen Entwicklungen hat CitizenGo eine Initiative gestartet, sich in einer Petition an die Abgeordneten wendet. Die Aktion ist bisher erfolgreich verlaufen und hat inzwischen mehr als 130.000 Unterstützer erreicht. Auch deutsche EU-Parlamentarier, darunter die Abgeordneten Ferber, Kastler und Liese, sehen den Lunacek-Bericht kritisch und wollen für eine alternative Resolution stimmen, die von der slowakischen Christdemokratin Anna Záborská aus der EVP-Fraktion eingebracht wird.

Ferber gegen Versuch, Kompetenzen der Mitgliedsstaaten auszuhebeln

In einer MEDRUM vorliegenden Stellungnahme stellt der Abgeordnete Ferber (CSU) fest:

Der Bericht stellt in meinen Augen eine massive Verletzung des Subsidiaritätsprinzips dar. Die Europäische Union hat im Bereich der Familien- und Gleichstellungspolitik keinerlei gesetzgeberische Befugnisse. Dies muss das Europäische Parlament auch bei Initiativberichten beachten.

Erst kürzlich hatten wir mit dem Estrela-Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte erreicht, dass sich das Plenum des Europäischen Parlaments eindeutig dafür ausgesprochen hat, die Rechte der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zu respektieren. Umso mehr ärgert es mich, dass Frau Lunacek nun mit einem ähnlichen Vorstoß erneut die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten auszuhebeln versucht.

Kastler: Gleichberechtigung kennt keine Sonderrechte

Auch Martin Kastler (CSU) lehnt den Lunacek-Bericht ab. Zu seiner Position erklärte er:


Ich werde nicht für den „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“ der grünen österreichischen Abgeordneten Ulrike Lunacek, kurz „Lunacek-Bericht“ stimmen, sondern für eine alternative Resolution der slowakischen Christdemokratin Anna Záborská aus der EVP-Fraktion.

Diese alternative Resolution verurteilt eindeutig die nicht zu rechtfertigende Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Aber sie anerkennt auch das Subsidiaritätsprinzip , wonach die EU sich nicht in die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten einmischt. Zugleich fordert unsere Alternativresolution die Mitgliedstaaten auf, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus dem EU-Recht ergeben, insbesondere dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.

Vor allem kritisch sehe ich im sogenannten „Lunacek-Bericht“ die Zielrichtung alle " LGBTI-Personen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuelle)" faktisch eine privilegierte rechtliche Stellung innerhalb der EU zu verschaffen. Sogenannte " Sonderrechte für LGBTI-Personen" einzuführen, lehne ich ab. Gleichberechtigung kennt keine Sonderrechte."


MdEP Liese stimmt ebenfalls gegen den Lunacek-Bericht

Der Europaabgeordnete Peter Liese (CDU) hat gegenüber MEDRUM erklärt, dass er die Position seiner Parlamentskollegen Ferber und Liese teilt und ebenfalls gegen den Lunacek-Bericht stimmen wird.

Mit einer möglichen Ablehnung ihres Berichtes durch das EU-Parlament hat die Berichterstatterin Lunacek bisher offenbar nicht gerechnet. European Dignity Watch stellt dazu fest, Mrs. Lunacek werde allmählich nervös. Sie habe zu Beginn gehofft, ihr "Fahrplan gegen Homophobie" würde das Parlament ohne Debatte durchlaufen. Jetzt muss Lunacek mit Widerstand rechnen. Die EVP-Fraktion hat eine alternative Resolution eingebracht, die eine Mehrheit finden könnte (Draft Motion for an Alternative Resolution).

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EU-Parlament: Der Lunacek-Bericht ist ein massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit






31. Januar 2014


Felizitas Küble


Mathias von Gersdorff


Am 4. Februar

2014 wird das Europa-Parlament ohne Debatte über den sog. Lunacek-Bericht abstimmen. Allein das ist schon ein Skandal, denn von diesem skandalösen Antrag sollen Sie nichts erfahren: „Lunacek“ verlangt die Einführung europaweiter massiver Privilegien für Homosexuelle, Transsexuelle, Bisexuelle usw.

Zum Beispiel soll es eine ganz neue rechtliche Kategorie „Hass-Verbrechen“ geben, in den Schulen soll Homo-Unterricht eingeführt werden, Journalisten sollen Schulungen besuchen, damit sie mehr „Verständnis und Empfindsamkeit“ für die Belange von Homosexuellen entwickeln usw.


Was hier angestrebt wird ist völlig klar: Niemand in Europa darf es zukünftig noch wagen, absurde politische Forderungen der Homo-Lobby zu kritisieren. „Lunacek“ ist nichts anderes als ein massiver Angriff auf die Meinungs- und Religionsfreiheit.

Ein Klima allgegenwärtiger Furcht, eine „Stasi im Kopf“ soll erschaffen werden.

Mögliche Zustimmung der Christdemokraten verhindern

Schon heute werden Kirchenvertreter in einigen EU-Ländern Nordeuropas verhaftet, wenn sie über entsprechende Bibelstellen predigen. Deshalb ist es verhängnisvoll, dass die EVP (Europäische Volkspartei), die Fraktion der Christdemokraten im EU-Parlament hinsichtlich Lunacek geteilter Meinung ist.

Fordern wir daher von den C-Politikern im EU-Parlament die geschlossene Ablehnung des Lunacek-Antrags.

Mein Vorschlag: Senden Sie dem EVP-Fraktionsvorsitzenden Joseph Daul und seinem Vertreter Manfred Weber (CSU) einen kritischen Text über den Lunacek-Bericht, der einen Angriff auf die Meinungs- und Religionsfreiheit in Europa darstellt und dazu führt, daß eine bestimmte Personengruppe bevorzugt bzw. privilegiert wird.

Bitten Sie darum, daß die EVP den skandalösen Lunacek-Bericht geschlossen ablehnt.

Hier die E-Mails der Fraktionsvorsitzenden:

Joseph Daul, Vorsitzender der EVP: joseph.daul@europarl.europa.eu
Manfred Weber, stv. Vors. EVP: manfred.weber@europarl.europa.eu

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Luncacek-Bericht vom EU-Parlament beschlossen






Bekämpfung von "Homophobie" ist Bestandteil des Fahrplanes des EU-Parlamentes

(MEDRUM) Trotz massiven Protestes von Bürgern hat das EU-Parlament heute den Lunacek-Bericht mit großer Mehrheit beschlossen. CitizenGo, deren Initiative "gegen Sonderrechte" von mehr als 200.000 Bürgern unterstützt wurde, erklärte: "Trotzdem allen herzlichen Dank für Ihre Unterschrift. Wir werden nicht aufgeben."

Der Lunacek-Bericht wurde unter der Überschrift "EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität" in das EU-Parlament eingebracht.

Unter anderem heißt es in diesem Bericht: "Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit gewährleistet sind, insbesondere, was Pride-Märsche und ähnliche Veranstaltungen betrifft, indem sie dafür sorgen, dass diese Veranstaltungen mit Genehmigung stattfinden können und die Teilnehmer effektiv geschützt werden."

Eine vergleichbare Forderung für Eltern, die aus Sorge um ihre Kinder friedlich demonstrieren wollen - wie am 1. Februar 2014 in Stuttgart geschehen - gibt es in diesem Bericht nicht.

Der Bericht enthält weiter die Forderung, einen Sonderstraftatbestand "Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität" zu schaffen.

"Die Mitgliedstaaten sollten registrieren, welche Verbrechen aus Hass gegen lesbische, schwule, bi, trans und intersexuelle Personen (LGBTI) begangen werden, diese untersuchen und strafrechtliche Bestimmungen verabschieden, die die Aufstachelung zum Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität verbieten."

Vor diesem Hintergrund lehnen Kritiker den Bericht ab, weil er eine bestimmte Bevölkerungsgruppe hervorhebt und ihnen eine Sonderstellung einräumt, anstatt die Geltung der universellen Menschenrechte einzufordern.

Der Lunacek-Bericht: → www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-/EP//NONSGML+REPORT+A7-2014-0009+0+DOC+PDF+V0//DE
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Vorrechte für sexuelle Minderheiten?





Straßburg (idea) – Erhalten Homo-, Trans- und Bisexuelle sowie andere sexuelle Minderheiten künftig Vorrechte in der Europäischen Union? Und wird Kritik an ihrer Lebensweise als „Hass“ strafrechtlich verboten? Das befürchten Kritiker des sogenannten Lunacek-Berichts, der am 4. Februar mit großer Mehrheit im Europäischen Parlament in Straßburg beschlossen wurde. Hinter der Initiative steht die österreichische Abgeordnete Ulrike Lunacek (Die Grünen). Offiziell trägt der Bericht den Titel „EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität“. Danach sollen EU-Mitgliedsstaaten strafrechtliche Bestimmungen verabschieden, „die die Aufstachelung zum Hass aus Gründen der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität verbieten“. Verlangt wird ferner die europaweite Anerkennung von Personenstandsurkunden. Damit müssten auch EU-Staaten, die selbst keine gleichgeschlechtlichen Ehen erlauben, die Lebensgemeinschaften anerkennen, die in anderen Mitgliedsstaaten geschlossen wurden. Dem Bericht zufolge sollen ferner Berufsgruppen wie Polizisten und Journalisten geschult werden, damit sie „angemessen“ mit der Thematik umgehen. Die Abgeordnete Lunacek begrüßte das Abstimmungsergebnis mit den Worten: „Homophobie wird in Europa nicht länger geduldet.“ Sie selbst bezeichnet sich als lesbisch.

Über 212.000 Unterschriften gegen Lunacek-Bericht

Gegen den Lunacek-Bericht hatten mehr als 212.000 Personen eine Petition an die Mitglieder des Europäischen Parlaments unterzeichnet. Nach ihrer Ansicht sollen unter dem Deckmantel der Nichtdiskriminierung Sonderrechte für sexuelle Minderheiten durchgesetzt werden. Der Petition zufolge wird die EU mit dem Lunacek-Bericht aufgefordert, die Grundrechte von Lesben, Schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Menschen (LGBTI-Personen) „besonders“ zu schützen. Alle anderen hätten aus Sicht der Verfasserin diesen Schutz offenbar nicht nötig. Initiator der Petition war die christliche Stiftung „CitizenGo“ (Madrid). Ihre Reaktion auf das Abstimmungsergebnis: „Wir werden nicht aufgeben.“

Publizistin: Abschaffung moralischer Normen zerstört Glaube und Gesellschaft

Scharfe Kritik an dem Lunacek-Bericht übte auch die Publizistin Gabriele Kuby (Rimsting/Oberbayern), die dem Kuratorium des Forums Deutscher Katholiken angehört. Nach ihrer Ansicht zerstört die Abschaffung moralischer Normen der Sexualität Familie, Gesellschaft und den Glauben an Gott: „Dies führt in einen neuen Totalitarismus.“ Im Blick auf die Forderung des Lunacek-Berichts, sogenannte „Hassdelikte“ gegen sexuelle Minderheiten strafrechtlich zu verfolgen, fragt Kuby: „Warum nicht auch ‚Hassdelikte‘ gegen Christen, Muslime und andere, nämlich alle?“ Laut Kuby geht es bei dem Thema „nur noch um Macht“. Deshalb sei „massenhafte Gegenwehr“ nötig. Sie beginne bereits, sich in zahlreichen Ländern Europas zu regen. So hätten Eltern in Frankreich angefangen, die Schulen einmal im Monat zu bestreiken, um gegen eine „Gender-Indoktrinierung“ zu protestieren.

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