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Streit um geplantes Sterbehilfe-Verbot mit FDP


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Rolf

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Vorstoß der Union: Streit um geplantes Sterbehilfe-Verbot mit FDP






Der FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat sich gegen die Pläne der Union zum Verbot jeder Form von organisierter Suizid-Beihilfe ausgesprochen. Es ist für mich von zentraler Bedeutung, dass Menschen das Recht haben, ihrem Leben unter Umständen selbstbestimmt ein Ende zu setzen", sagte Kubicki der Tageszeitung "Die Welt".


Der Staat dürfe "sich nicht anmaßen, den Bürgern eine solche Selbstbestimmung durch ein Gesetz wie das von der Union geplante kategorisch zu verbieten".

Als Grund für seine Haltung nannte Kubicki auch den langsamen und qualvollen Tod seines kranken Bruders. Er sei fest davon überzeugt, dass in Deutschland bestimmte Formen des begleiteten Suizids weiterhin erlaubten sein sollten. Kubicki, dessen Partei nicht mehr im aktuellen Bundestag vertreten ist, verwies auf den Vorschlag der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Demnach sollte lediglich eine kommerzielle Suizid-Begleitung verboten werden, andere Formen der Beihilfe zur Selbsttötung jedoch straffrei bleiben.

Demgegenüber argumentierte der CDU-Politiker Hubert Hüppe in der "Zeit"-Beilage "Christ & Welt": Eine zur Menschenwürde und dem Schutz des Lebens verpflichtete Gesellschaft müsse das Ziel haben, Lebens- statt Sterbehilfe zu leisten. Hilfe und Unterstützung führten bei alten, behinderten, depressiven, pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen zumeist dazu, dass die Suizidabsicht fallen gelassen wird, zitierte Hüppe das Nationale Suizidpräventionsprogramm.

Nach Ansicht des bisherigen Behindertenbeauftragte der Bundesregierung muss daher jede Form der Beihilfe zur Selbsttötung verboten werden. Die Gefährdung von Menschen in schwierigen Lebenslagen durch die Angebote von Suizidhelfern sei nicht nur bei gewerbsmäßigen Angeboten zu befürchten, sondern "bereits dann, wenn Einzelpersonen oder organisierte Personengruppen ein für beliebig viele Wiederholungsfälle nutzbares Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen". Daher müsse auch ärztliche Beihilfe zum Suizid strafrechtlich geahndet werden, schrieb Hüppe.

Die Union dringt derzeit auf ein Verbot zur organisierten Hilfe beim Suizid. Erste Gespräche über einen Gruppenantrag im Bundestag bereits haben begonnen. Prinzipiell ist momentan nur aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Passive Sterbehilfe, etwa der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, bleibt demgegenüber in Deutschland straffrei. Auch die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, solange der Patient ein tödliches Medikament selbst und aus freiem Willen einnimmt.
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