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Christliche Hausschuleltern scheitern erneut vor Gericht


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5 Antworten in diesem Thema

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Christliche Hausschuleltern scheitern erneut vor Gericht







Das Ehepaar Wunderlich möchte seine Kinder zu Hause unterrichten.


Darmstadt (idea) – Das Amtsgericht Darmstadt hat es abgelehnt, christlichen Hausschuleltern aus Südhessen das ihnen zum Teil entzogene Sorgerecht für ihre vier Kinder zurückzugeben. Dazu gehört auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die 8- bis 14-Jährigen. Damit wurde der Familie die Möglichkeit genommen, nach Frankreich umzuziehen. Dort hätten sie ihre Kinder legal zu Hause unterrichten können, weil in Frankreich Hausunterricht im Gegensatz zu Deutschland erlaubt ist. Das bestätigte der Anwalt der Familie, Andreas Vogt (Eschwege/Nordhessen), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Der Beschluss erfolgte am 18. Dezember und wurde den Eltern an Heiligabend zugestellt. Vogt wörtlich: „Diese skandalöse Rechtsprechung erinnert die Kindeseltern an die frühere DDR-Doktrin, dass ‚Republikflucht’ unbedingt verhindert werden muss. Die Familie ist jetzt quasi in der Bundesrepublik gefangen und darf die ‚Zonengrenze’ nicht überschreiten.“ Die Familie will nach den Worten von Vogt gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main einlegen.

Kinder wurden drei Wochen lang ins Heim geschickt

Zur Vorgeschichte: Aus religiösen Gründen hatten Dirk und Petra Wunderlich ihren Kinder den Besuch einer öffentlichen Schule untersagt und sie stattdessen selbst unterrichtet. Das Amtsgericht Darmstadt hatte den Eltern daraufhin im September 2012 einen Teil der elterlichen Sorge entzogen und auf das Jugendamt Darmstadt-Dieburg übertragen. Im August 2013 wurden die Kinder durch einen Polizeieinsatz aus der Familie genommen und für drei Wochen in einem Heim untergebracht. Als die Eltern sich in einem Gerichtsverfahren im September bereiterklärten, ihre Kinder doch zur Schule zu schicken, konnten sie zu ihnen zurückkehren. Das Jugendamt bat das Gericht daraufhin darum, als Pfleger der Kinder entlassen zu werden. Zudem versuchten die Eltern, ihr komplettes Sorgerecht wiederzubekommen. Bei einer Anhörung Mitte Dezember wiesen sie darauf hin, dass sie mit ihren Kindern gemeinsam nach Frankreich umziehen wollten. Das Amtsgericht folgte den Anträgen der Eltern nicht. Nach den Worten des Anwaltes wurde ihnen stattdessen sogar ein weiterer Teil der elternlichen Sorge entzogen. Dem Jugendamt wurde das Recht zugestanden, die Kinder wieder in ein Heim einweisen zu lassen.

Anwalt: Kindeswohl ist nicht gefährdet

Vogt übte scharfe Kritik an dem Urteil und dem Vorgehen der Behörden. Während ihres Heimaufenthaltes hätten die Kinder keine Schule besucht. Anders als es das Gericht festgestellt habe, sei das Kindeswohl nicht gefährdet. Die Kinder könnten überdurchschnittlich gut lesen und sich ausdrücken. Schätzungen zufolge unterrichten 500 bis 1.000 Familien in Deutschland ihre Kinder zu Hause

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#2
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Wollen Grüne und SPD die Schule zum Ort sexueller Vielfalt machen?





Parteipolitischer Sturmlauf gegen Bürgerpetition - Fulst-Blei (SPD): "Pädagogisch wie politisch unterste Schublade"


(MEDRUM) Mehr als 66.000 Bürger unterstützen derzeit eine Petition, die sich dagegen wendet, Schülerinnen und Schüler im Sinne sexueller Vielfalt zu erziehen. Die Grünen laufen Sturm gegen diese Petition.

Homophobie und Transphobie?

Einem Bericht des FOCUS zufolge sollen die Grünen erklärt haben, dass viele Kommentare auf der Petitionsseite angeblich auf "ein erschütterndes Maß an Homo- und Transphobie" schließen lassen. Mit dem Gebrauch der Begriffe "Homophobie" und "Transphobie" werden schwerste Geschütze aufgefahren. Denn sie suggerieren, dass Personen, die in Fragen der Sexualität von grün-roten Vorstellungen abweichen, unter krankhaften Ängsten (Phobie) leiden.

Umstrittener Bildungsplan

Der Landeschef der baden-württembergischen Grünen, Oliver Hildenbrand, sagte laut FOCUS, es "sei wichtig, die Schule zu einem Ort der Vielfalt und Akzeptanz" zu machen. Oliver Hildenbrand hat dabei offenbar ein entscheidendes Wort ausgelassen, das die Ursache der tatsächlichen Auseinandersetzung ist. Er hätte präziser sagen müssen, dass er die Schule zu einem Ort der "sexuellen" Vielfalt machen will. Denn die Petition "Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenboges" wendet sich nicht dagegen, dass Schule ein Ort der Vielfalt ist, sondern dagegen, dass "sexuelle Vielfalt" zur Maxime allgemeiner Erziehungsziele für Baden-Württembergs Schulen gemacht werden soll. Diese Pläne schießen nach Auffassung der Initiatoren der Petition über das Ziel hinaus.

Es geht den Petenten Imagedemnach nicht darum, wie es aus der Überschrift im FOCUS gefolgert werden könnte, Homosexualität nicht in angemessender Weise auch im Unterricht zu behandeln, sondern darum, eine bestimmte Sexualanschauung nicht querschnittlich als dominierende Vorstellung in der gesamten schulischen Bildung zu verankern, wie es vor allem von den Grünen propagiert wird.

Suche nach dem Beipackzettel über die schädlichen Nebenwirkungen vergeblich

Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Christa Meves, Autorin von mehr als 100 Büchern, gehört zu den Unterstützern der Petition. In ihrem neuesten Rundbrief "Meves aktuell" hebt sie hervor, die rot-grüne Landesregierung habe bei ihrer Rezeptur für den künftigen Sexualunterricht den Beipackzettel über die schädlichen Nebenwirkungen nicht beigefügt (Textbox links).

Immerhin, so Meves zur Petition und ihren Unterstützern, "hat sich eine Widerstandsbewegung gebildet".

Sexuelle Orientierung und Vielfalt verpflichtendes Querschnittsthema

Verständlich werden die Sorgen der Therapeutin und zahlreicher Bürger vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Forderungen der Grünen, wie sie vom Landtagsmitglied Brigitte Lösch, Sprecherin für Lesben- und Schwulenpolitik der Grünen, im Mai 2013 erhoben wurden:

"Sexuelle Orientierung und Akzeptanz sexueller Vielfalt müssen verpflichtend in Form von Lerninhalten / -modulen im Bildungsplan als Querschnittsthema in den unterschiedlichen Fächern und Klassenstufen sowie verpflichtend in der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte verankert werden.
Schulbücher und Lernmaterialien sind in diesem Sinne zu überarbeiten.
Eine explizite Vorgabe in den fächerbezogenen Lehrplänen ist nötig, in welchen Fächern und Jahrgängen sexuelle Vielfalt behandelt werden muss (Empfehlung: Prioritätenverschiebung weg vom naturwissenschaftlichen hin zum Ethik-,Sozialkunde- oder Sprachenunterricht).
Die Richtlinien zur Sexualerziehung sind in diesem Sinne zu überarbeiten."


Bei der Proklamation ihrer Forderungen ging Lösch davon aus, dass angeblich "mindestens 5 bis 10 Prozent aller jungen Menschen gleichgeschlechtliche Lebensweisen entwickeln." Gegen die Vorstellung von Lösch sprechen zahlreiche Studien, denen zufolge der Anteil von Menschen, die homosexuell orientiert sind, nur bei 2 bis 3 Prozent liegt. Dieses Zahlenverhältnis spiegelt sich auch in der Zahl von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften wider, die im Verhältnis zur großen Zahl von Ehen, sehr gering ist.

SPD verurteilt andersdenkenden Bürgerwillen

Die Vorstellungen der Grünen werden von der SPD geteilt. So hat auch der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Fulst-Blei, die Petition scharf verurteilt. Wer die grün-roten Vorstellungen über die Verankerung des Prinzips der sexuellen Vielfalt in Baden-Württembergs Bildungsplänen nicht teilt, muss sich auf geharnischte Verurteilung gefasst machen. Mit den Worten "die jetzige Online-Petition birgt den Geist massiver Intoleranz und ist pädagogisch wie politisch unterste Schublade", wie Fulst-Blei laut FOCUS erklärt hat, drückte er seine Missachtung vor der Überzeugung von Personen aus, die eine abweichende sexualethische oder pädagogische Auffassung haben.

Online-Unterzeichnung: Mehr als 66.000 Unterstützer

Der Zulauf von Bürgern, die sich der Unterstützung der Petition "Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenboges" anschließen, hält an. Allein in den letzten 5 Tagen haben sich mehr als 24.000 Bürger in die Unterstützerliste eingetragen.

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#3
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Hausunterricht: Familie Romeike erhält überraschend Bleiberecht in den USA






6. März 2014 |



Felizitas Küble



In einem erstaunlichen Widerspruch zur Asylpolitik der Obama-Regierung gewährte jetzt das US-Department of Homeland Security (Amt für Innere Sicherheit) den aus Deutschland geflohenen Homeschoolern ein Bleiberecht in den Vereinigen Staaten. ????????


Uwe und Hannelore Romeike aus Bissingen werden doch nicht mitsamt ihren Kindern abgeschoben. Einen Tag nach einem Beschluß des Obersten Gerichtshofes, der Familie definitiv kein Asyl zu gewähren, informierte das Bundesamt für Innere Sicherheit ihre Anwälte mündlich darüber, daß die Familie unbegrenzt in den USA bleiben dürfe.

BILD: In den USA ist Homeschooling bzw. “Unterricht zuhause” nicht nur erlaubt, sondern weit verbreitet: Auch diese sieben Kinder wurden von ihrem deutschen Vater unterrichtet, der eine amerikanische Frau heiratete und in die USA zog.

Dies gab jetzt die amerikanische Rechtsschutzorganisation HSLDA (‘Homeschool Legal Defense Organisation’) bekannt. Romeikes, die seit 2008 in Amerika Zuflucht vor dem deutschen Schulzwang suchen, wurden in der ganzen Zeit von HSLDA rechtlich vertreten.

“Wir sind froh”, äußerte sich Uwe Romeike in einer HSLDA-eigenen Publikation, “daß wir unbegrenztes Bleiberecht haben, auch wenn wir nicht so bald die amerikanische Staatsbürgerschaft erhalten werden. Ich danke Gott für seine segnende und schützende Hand über unserer Familie.”

Romeike dankte auch der amerikanischen Regierung, in den USA bleiben zu dürfen: “Unsere Kinder im Frieden zuhause zu unterrichten ist alles, was wir jemals wollten.”

Tags zuvor noch hatte der Oberste Gerichtshof Romeikes Einspruch gegen einen bereits abgelehnten Asylantrag verworfen. Es war dies die letzte Rechtsinstanz im Tauziehen um das Bleiberecht der Familie, der in ihrer deutschen Heimat ein Entzug des Sorgerechts für ihre Kinder droht.

Der Fall Romeike sorgte international für großes Aufsehen, versah er doch die menschenrechtliche Situation in Deutschland mit einem deutlichen Fragezeichen. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung war in deutschen Medien mit einem triumphierenden Unterton vom “Scheitern der Schulverweigerer” die Rede.

In den USA dagegen schlug die ablehnende Entscheidung des Obersten Gerichts hohe Wellen der Solidarität – mit dem Anliegen der Familie. Der Rundfunk- und TV-Sender “Fox News” berichtete von über einer Million Zugriffen auf seine Nachrichtenseite zum Fall der Romeikes – innerhalb von nur 24 Stunden.

Eine Petition an das Weiße Haus hatte schon im April 2013 hunderttausende Bürger mobilisiert, sich bei Barack Obama für den Verbleib von Romeikes in den USA auszusprechen. Die nun endgültig erscheinende Abschiebung der deutschen Hausunterrichter wirkte wie ein Affront gegen ur-amerikanisches Freiheitsverständnis.

In einer ersten Stellungnahme deutete HSLDA-Anwalt Michael Donnelly die überraschende Entscheidung des mächtigen Heimatschutz-Amtes als Reaktion auf die fortgesetzte Verfolgung von Hausunterricht in Deutschland: “Wie könnte unser Land diese friedliebende Familie zurückschicken, um sie durch strafrechtliche Verfolgung und den Verlust der eigenen Kinder zerstören zu lassen?”

Dies jedoch sind Dinge, die Eltern in Deutschland gewärtigen müssen, sollten sie den Selbstunterricht ihrer Kinder einem Schulgebäude vorziehen.

Quelle:

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#4
Beck

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Und doch wohl mehr ein Gnadenakt als eine Rechtssicherheit.
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Rolf

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"Homeschooling": Eltern bekommen Sorgerecht zurück






Das christliche Heimschul-Elternpaar Petra und Dirk Wunderlich bekommt das komplette Sorgerecht für seine Kinder zurück. Dies bestätige ein Sprecher des Oberlandesgerichtes Frankfurt gegenüber pro. Zuletzt unterrichteten die Eltern ihre Kinder erneut zu Hause.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) gibt mit einem Beschluss vom 15. August den Wunderlichs das komplette Sorgerecht für ihre vier Kinder wieder, sagte Jens Kreiling, stellvertretender OLG-Sprecher, gegenüber pro. Damit ist der Beschluss des Darmstädter Amtsgerichts, der den Eltern teilweise das Sorgerecht entzog, aufgehoben. Das Jugendamt strebe derzeit nicht an, die Kinder noch einmal aus der Familie heraus zu nehmen. Seit Ende Juni blieben die Kinder wieder der Schule fern. Dieser strafrechtliche Aspekt müsse allerdings getrennt vom Familienrecht gesehen werden, sagte Kreiling.

Der Bildungsstand der Kinder ist "nicht besorgniserregend"

Die Prüfung habe ergeben, dass der teilweise Entzug des Sorgerechtes unverhältnismäßig gewesen sei. Diese Entscheidung sei ein Einzelfall und kein Grundsatzurteil. In jedem anderen Fall müsse einzeln abgewogen werden, sagte der OLG-Sprecher.

Den Kindern ginge es gut bei den Eltern. Das Jugendamt schließe mittlerweile aus, dass den Kinder durch ihre Eltern eine Einschränkung der "körperlichen Unversehrtheit droht". Zwischenzeitlich habe es die Annahme gegeben, dass dies eventuell anders gewesen sei. Die Kinder hätten zudem keine eingeschränkte Sozialkompetenz und würden an ihren Eltern hängen. Ihr Bildungsstand sei "nicht besorgniserregend". Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kinder zu Hause nicht unterrichtet werden wollten.

Strafrechtliche Tatbestand besteht weiterhin

Diese familienrechtliche Entscheidung sei aber getrennt zu sehen von der strafrechtlichen Seite des Falls. Diese bestehe nach wie vor, erläutert Kreiling. Die Eltern machten sich strafbar, wenn sie sich weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Am 25. Juni hatten sie den Schulbesuch ihrer 8 bis 14 Jahre alten Kinder erneut beendet. Dies sei ein "Missbrauch der elterlichen Sorgfaltspflicht".

Mit dem Beschluss erhielten die Eltern auch das Aufenthaltsbestimmungsrechts zurück. Bei einer Anhörung im Dezember teilten die Eltern dem Amtsgericht in Darmstadt mit, dass sie nach Frankreich gehen wollten, um ihre Kinder zu Hause unterrichten zu können. Damals entschied das Gericht, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Jugendamt bleiben sollte.

Homeschooling – Schule – Homeschooling

Seit Oktober im vergangenen Jahr gingen die vier Kinder von Petra und Dirk Wunderlich aus der Nähe von Darmstadt in eine staatliche Schule. Bis dahin hatten sich die Eltern dagegen gewehrt und die Kinder zu Hause unterrichtet.

2012 wurden ihnen Teile des Sorgerechts entzogen und dem Jugendamt übertragen: das Recht zur Regelung der Schulangelegenheiten, das Recht auf Antragstellung bei Ämtern und Behörden sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Weil das Ehepaar Wunderlich auch daraufhin nicht einlenkte, holte die Polizei die vier Kinder Ende August vergangenen Jahres ab und brachte sie in eine Jugendhilfeeinrichtung. Nach drei Wochen durften sie wieder nach Hause – unter der Bedingung, dass sie in eine Schule gehen würden. Um ihre Kinder nicht noch einmal weggenommen zu bekommen, stimmten die Eltern damals zu.

(Quelle:Christliches Medienmagazin Pro)

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#6
Rolf

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Schulunterricht zu Hause e.V.
Verein zur Verwirklichung des grundgesetzlich garantierten Erziehungsrechts der Eltern
Sitz: Buchwaldstraße 16, 63303 Dreieich




SchuzH-Info vom 30.08.2014


Die Scheuklappen fallen: Das OLG Frankfurt öffnet die Tür für Hausunterrichtung


Der 6. Senat des OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 in der Familiensache Wunder¬lich (6 UF 30/14 ) – wie mehrfach in den Medien berichtet, unterrichten die Eltern ihre Kinder zu Hause – den teilweisen Sorgerechtsentzug bezüglich ihrer vier schulpflichtigen Kinder aufgehoben und damit das uneingeschränkte Sorgerecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) wieder hergestellt.

Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass nur eine dauerhafte Fremdunterbringung der vier Kinder die Erzwingung der Schulpflicht sicherstellen könnte, eine solche dauerhafte Heraus¬nahme der Kinder aus ihrer Familie aber im Verhältnis zum Schulbesuch nicht mehr verhältnismä¬ßig wäre. Denn (S.10 des Beschlusses):

„Aus den seit der Fremdunterbringung (Erg. d. Verf.: die 4 Kinder waren mittels Polizeieinsatz gegen ihren Wil¬len aus ihrer Familie geholt und vom 29.08. bis 24.09.13 in einem Heim untergebracht, um die Schulpflicht durch-zusetzen) geführten Gesprächen und der Beobachtung des Umgangs zwischen den Kindern und ihren Eltern schließt das Jugendamt jetzt aus, dass den Kindern durch die Eltern eine Gefährdung ihrer körperlichen Unversehrtheit droht. Auch haben die durchgeführten Lernstandserhebungen … gezeigt, dass der Bildungsstand der Kinder nicht besorgniserregend ist. Schließlich hat sich gezeigt, dass eine eingeschränkte Sozialkompetenz der Kinder nicht vorliegt. Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kinder gegen ihren Willen vom Schulbesuch abgehalten werden. … Zudem besteht nach den dem Senat vorgelegten persönlichen Erklärungen der Kinder kein Zweifel daran, dass diese den Kampf ihrer Eltern unterstützen.“

Mit dieser Entscheidung verlässt der 6. Senat des OLG Frankfurt die bisherige scheuklappenartige deutsche Rechtsprechung zum Hausunterricht, nach der ohne Prüfung des konkreten Falles Haus-unterrichtung an sich die Entziehung des elterlichen Sorgerechts zur Folge hatte. Das OLG nähert sich damit der internationalen Erfahrung mit Hausunterrichtung, wonach Hausunterrichtung eine Bildungsalternative ist, die grundsätzlich das Kindeswohl nicht gefährdet.


Schulunterricht zu Hause e.V.
Armin Eckermann
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