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Belgien: Euthanasie für Kinder passiert Justizausschuss


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Rolf

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Belgien: Euthanasie für Kinder passiert Justizausschuss mit großer Mehrheit






Pro-Lebensrecht-Demo in Brüssel


(Kultur und Medien Online) Das Gesetzesprojekt, das die Einführung der Euthanasie für Kinder vorsieht, wurde am 27. November 2013 vom Ausschuss für Justiz und Innenangelegenheiten im Senat (Affaires sociales et de la Justice du Sénat) angenommen.

13 Mitglieder stimmten dafür, 4 dagegen.

Im Vorfeld der Abstimmung fanden etliche Protestaktionen belgischer Lebensrechtler statt, darunter die "Jeunes pour la vie" und die "Fédération Pro-Europa Christiana".

Die Mahnwache am Abend des 26. November wurde von der Polizei aufgelöst, 11 Personen, darunter Carine Borchier und Prof. Michel Ghins, beide bekannte belgische Lebensrechtler, und ein Priester, wurden vorläufig festgenommen.

Nun muss das Gesetzesprojekt dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Noch ist Euthanasie in sehr besonderen Fällen vorgesehen, wie etwa Krankheit in fortgeschrittenem Stadium, extreme Schmerzen usw.

Lebensrechtler gehen allerdings davon aus, dass die Bestimmungen nicht streng eingehalten und mit der Zeit ohnehin aufgeweicht werden.

Seit der Liberalisierung vor über 10 Jahren steigt jedes Jahr die Zahl der Menschen, die durch Euthanasie getötet werden. [/size]
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Belgien: Kath. Bischöfe sind “entsetzt” über Gesetzentwurf zur Kinder-Euthanasie






1. Dezember 2013



Felizitas Küble



Ein Gesetzentwurf zur Legalisierung der Euthanasie an schwerkranken Kindern liegt seit vergangenem Donnerstag dem Parlament in Belgien zur Debatte vor. Der zuständige Unterausschuss hatte ihn am Mittwoch mit großer Mehrheit durchgewinkt.

Die geplante gesetzliche Regelung würde es gestatten, Kinder und Minderjährige ohne Altersbeschränkung zu töten, wenn sie an unerträglichen körperlichen Krankheiten leiden bzw. der Tod zu erwarten ist und sofern das Kind und seine Eltern zustimmen.

Die belgischen Bischöfe sind „entsetzt“ von den Beschlüssen aus dieser politischen Debatte, werden aber alles unternehmen, um die Öffentlichkeit auf die Gefahren eines solchen Gesetzes hinzuweisen. Dies erklärte der Sprecher der Bischofskonferenz, Pater Tommy Scholtès.

Gemeinsamer Protest belgischer Religionsführer

Das katholische Protestschreiben wurde vom obersten jüdischen Rabbi in Brüssel, Albert Guigui ebenfalls unterschrieben; zudem von Robert Innes (anglikanische Kirche) sowie von Geert Lorein (Bundessynode der evangelischen Kirche) und vom Metropoliten der orthodoxen Kirche, Panteleimon Kontogiannis.

Auch Semsettin Ugurlu, der Präsident des muslimischen Exekutivausschusses Belgiens, hat die Protestnote unterzeichnet.

Die Religionsführer treten für palliative (schmerzlindernde) Methoden ein, um den betroffenen Kindern zu helfen. Einem menschlichen Leben das Ende zu setzen, sei hingegen ein Schritt des Tötens, der zudem die positiven Bindungen in einer Familie zerstören könne.

Weiter heißt es: „Umgeben wir die Patienten, ihre Familien und die Krankenpfleger mit Liebe, und wenn die Krankheit uns die Kranken nimmt, begleiten wir alle Beteiligten mit tiefer Zuneigung und in Respekt für das Leben.“

Quellen: Radio Vatikan / Nachrichtenagentur Zenit

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#3
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Belgien: Senat billigt Euthanasie an Minderjährigen






Der Senat hat mit großer Mehrheit eine Regelung gebilligt, die aktive Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erlauben soll. Damit wäre Belgien das erste EU-Land, das Euthanasie bei Minderjährigen erlaubt.

Die Regelung orientiere sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stelle aber zusätzlich Bedingungen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an diesem Samstag. So müssten Patienten sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, dass sie sich ihrer ausweglosen Lage bewusst sind. Neben zwei ärztlichen Gutachten solle es zudem erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -Psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber hinaus müsse es eine schriftliche Einwilligung der Eltern geben, so die Zeitung weiter. Anders als bei Erwachsenen solle eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten zulässig sein. Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Die belgische Kirche ist strikt gegen Sterbehilfe.

Quelle: faz in Radio Vatikan
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#4
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Österreich: Euthanasie-Verbot rückt offenbar näher




Ein Euthanasie-Verbot in dem Land rückt offenbar näher: Die neue Bundesregierung bekenne sich zum Verbot der Sterbehilfe, berichten Medien unter Verweis auf das SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm für die kommenden Jahre: Sie plane einen parlamentarischen Prozess, an dessen Ende die verfassungsrechtliche Verankerung eines Verbotes dieser Praktik stehen könnte.

Bezüglich des Grundrechts auf Sterben in Würde hält die Koalitionsvereinbarung fest, dass „Sterbebegleitung, Hospiz und Palliativversorgung bis zuletzt ein hohes Maß an Lebensqualität ermöglichen können“ und die rechtlichen Rahmenbedingungen auch in Zukunft ein würdevolles Sterben ermöglichen müssten. „Zugleich soll ein nachhaltiges Bekenntnis zum Verbot der Tötung auf Verlangen abgegeben werden“, heißt es weiter. Andere Punkte im Regierungsprogramm umfassten Neuerungen bei der Familienförderung und im Pflegebereich sowie Pläne zur Aktualisierung des Islamgesetzes.

Quelle: kap ind Radio Vatikan
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