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Adelgunde Mertensacker verstorben


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3 Antworten in diesem Thema

#1
Rolf

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Islamkritikerin und Lebensrechtlerin Adelgunde Mertensacker verstorben





24. Oktober 2013



Felizitas Küble



Die Musikwissenschaftlerin Adelgunde Mertensacker aus dem ostwestfälischen Liesborn, zugleich Vorsitzende der “Christlichen Mitte”, ist am 12. Oktober im Alter von 73 Jahren überraschend verstorben. Wenige Stunden zuvor war sie von Mitgliedern ihrer Partei in ihrem Amt als Bundesvorsitzende bestätigt worden.

Die Beisetzung erfolgte auf Wunsch der Verstorbenen im kleinen Kreis

Auf der Todesanzeige findet sich als Leitwort das Bekenntnis aus dem “Großen CREDO”: “Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der zukünftigen Welt.”

Die engagierte Katholikin setzte sich vor allem für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder ein; überdies warnte seit Jahrzehnten unermüdlich vor den Gefahren des Islam. 1987 gründete sie die Partei “Christliche Mitte” mit dem Untertitel: “Für ein Deutschland nach Gottes Geboten.”

Im Rahmen ihrer Infoschriften befaßte sie sich kritisch mit der zunehmenden gesellschaftlichen Hofierung homosexueller Verhaltensweisen. Wegen deutlicher Äußerungen gab es noch in diesem Sommer eine Strafanzeige seitens der Schwulen-Lobby gegen die CM-Vorsitzende. Die Staatsanwaltschaft Münster lehnte den Strafantrag jedoch ab und entschied zugunsten der Meinungsfreiheit.

Wir hatten hierüber aktuell berichtet:

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Außerdem beschäftigte sich die katholische Publizistin skeptisch mit der charismatischen Bewegung und angeblichen “Marienerscheinungen” in Medjugorje, worüber sie in Infoschriften und Broschüren kompakt informierte.

Hierzu folgen einige Hinweise und Links:

Irrwege des Glücks – über die Gefahren esoterischer Praktiken:

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“Zungenreden und Lobgesang” – Kritisches zur Charismatik:

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Charismatische Irrwege:

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#2
keine Hoffung mehr

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Infos über CM


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und der Verstorbenen.


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#3
Rolf

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NEUES IM FALL VON FRAU PROF. MERTENSACKER






(man vgl. EINSICHT Okt. 85, S.lo5 f.) Nachdem Frau Prof. Mertensacker wegen ihrer Haltung zum ß 218 gekündigt worden war - der Dekan sprach allerdings die Kündigung ohne Angabe von Gründen aus, weswegen Frau Prof. Mertensacker keine rechtliche Handhabe hat, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen - glaubte der KNA (der Informationsdienst der Reformer-'Kirche') noch einiges 'Hintergrundwissen' zu diesem Fall beitragen zu müssen (KNA-Informationsdienst Nr.4o, S.3/1982 vom 3.lo.1985): "Der Fall ging durch die Presse. Und was bisher geschrieben wurde, läßt sich auf folgenden Nenner bringen: Der Musikpädagogin Prof. Adelgunde Mertensacker sei ihr Lehrauftrag für Entwicklungspsychologie an der Dortmunder Abteilung der Musikhochschule Westfalen-Lippe entzogen worden, weil sie gelehrt habe, menschliches Leben beginne mit der Zeugung und Abtreibung sei Tötung an einem Menschen in der Entwicklung. Ob solcher Berichte ließen bissige Kommentare und Protestnoten an die Adresse des Dortmunder Instituts nicht lange auf sich warten. Indes war aus dem Bistum Münster Zusätzliches zu erfahren. Frau Mertensacker habe Studenten Leistungsscheine verweigert, weil diese nicht expressis verbis und schriftlich erklären wollten, daß sie mit den Auffassungen ihrer Dozentin zur geltenden Fassung des Paragraphen 218 StGB in allen Punkten übereinstimmten. Der Dekan habe Frau Mertensacker daraufhin in einem persönlichen Brief mitgeteilt, daß auf Grund entsprechaider Beschwerden der Studenten und unter Hinweis auf andere geäußerte Bedenken, die sich gegen ihre Lehrmethoden richteten, nicht damit zu rechnen sei, daß sie für das nächste Semester einen Lehrauftrag erhalte. Für Frau Mertensacker, die nach Angaben der Pressestelle des Bistums Münster auf ihrem Grundstück in Liesborn tridentinische Messen ohne Erlaubnis des zuständigen Bischofs von Münster feiern läßt, besteht kein rechtlicher Anspruch auf Fortsetzung des Lehrauftrags. Diesen Sachverhalt bestätigte auch das katholische Büro in Düsseldorf auf Anfrage. Die Institutskonferenz, die mit 24 gegen zwei Stimmen sich dafür ausgesprochen hatte, dem Leiter der Hochschule vorzuschlagen, Frau Mertensacker für das Wintersemester 1985/86 keinen weiteren Lehrauftrag zu erteilen, betonte in einer Stellungnahme ausdrücklich, daß nicht ihre Äußerungen zum Paragraphen 218 StGB Anlaß dieser Entscheidung gewesen seien." Auf diese Darstellung verlangte Frau Prof. Mertensacker unter Hinweis auf § 11, Abs.l U.3 des Pressegesetzes für das Land Nord-Rhein-Westfalen vom 24.5.1966, GVB1 von der KNA folgende Gegendarstellung: "Die Behauptung, ich hätte Studenten Leistungsscheine verweigert, weil diese nicht expressis verbis und schriftlich erklären wollten, daß sie mit den Auffassungen ihrer Dozentin zur geltenden Fassung des Paragraphen 218 StGB in allen Punkten übereinstimmten, entspricht nicht der Wahrheit. Es war vielmehr so, daß ich von den Studenten gefordert habe, daß sie die Informationsschrift der Europäischen Ärzteschaft "Leben oder Tod" zur Kenntnis nehmen sollten. Der Grund: Diese Schrift, die ich im Rahmen des Entwicklungspsychologie-Unterrichts den Studenten und Studentinnen in der Diskussion um die Abtreibungsfrage vorgelegt hatte, wurde mir von diesen während des Unterrichts vor die Füße geworfen und verächtlich als "Pamphlet" beschimpft. Die Studenten hatten außerdem bei meiner Feststellung: 'Der Mensch ist Mensch von Anfang an. Das menschliche Leben beginnt mit der Zeugung. Abtreibung ist Tötung eines Menschen in der Entwicklung,1 und nach Verteilung der erwähnten Informationsschrift unter Protest meinen Unterrichtsraum verlassen, Unterschriften gesammelt und meine Entlassung gefordert. Es stimmt also nicht, daß meine Entlassung nichts mit meiner Äußerung zum Paragraphen 218 StGB zu tun hatte, wie die Institutskonferenz nun behauptet, war doch außerdem einziger Diskussionsgegenstand der Konferenz die Anklage der Studenten: 'Frau Mertensackers Unterricht baut auf einem ihr eigenen christlichen Weltbild auf. Geprägt von ihrem Weltbild sind auch die Diskussionen um den Paragraphen 218. Wir lehnen es ab, von einer Dozentin unterrichtet zu werden, die ihre persönliche Meinung als verbindliche Lehre darstellt." - Meine Haltung zum geltenden Recht (...) war sehr wohl der Grund meiner Entlassung. Die Institutskonferenz hat sich dabei dem Druck der Studenten gebeugt." Es ist nicht weiter verwunderlich, daß sich in die Kampagne gegen Frau Mertensacker auch die sog. KNA einschaltet, denn - wie schrecklich - Frau Mertensacker läßt in einer Kapelle 'verbotenerweise' die hl. Messe lesen. Wie weit aber das Vorgehen gegen Frau Prof. Mertensacker inzwischen zum Skandal ausuferte, geht aus einem Bericht der DEUTSCHEN TAGESPOST vom 12.11.1985 hervor.

KESSELTREIBEN GEGEN FRAU MERTENSACKER - ZUSAMMENSPIEL VON OFFIZIELLEN INFORMATIONEN UND INOFFIZIELLEN FEHLDEUTUNGEN - in dem mit "er" signierten Artikel heißt,es: Für die Musikhochschule Westfalen-Lippe ist der "Fall" Mertensacker abgeschlossen. Die frühere Professorin hat ihren Lehrauftrag nicht verlängert bekommen. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die ein Eingreifen der Landesregierung fordern. Diese jedoch hüllt sich in Schweigen, obgleich sie die Dienstaufsichtspflicht über die Hochschule hat. Weder die 'zuständige Ministerin noch Ministerpräsident Rau hat sich bisher offiziell geäußert. Offensichtlich hofft man, daß sich die Öffentlichkeit wieder "beruhigt". Dazu soll auch eine Informationskampagne beitragen, die zum Teil den Charakter eines Kesseltreibens annimmt. Am Ausgangspunkt steht eine offizielle Stellungnahme der 38. Institutskonferenz des Instituts Dortmund und eine sogenannte"Dokumentation" der Staatlichen Hochschule für Musik Westfalen-Lippe. Die Institutskonferenz betont "mit aller Entschiedenheit, daß ihre Entscheidung in keiner Weise von Frau Mertensackers allgemein respektierter Auffassung 'Abtreibung ist Tötung' beeinflußt worden ist." Wie beide Erklärungen betonen, sei ausschlaggebend gewesen eine "doktrinäre Haltung gegenüber Studenten bei nicht mit Frau Mertensacker übereinstimmenden Ansichten, die teilweise bis zur Verweigerung der Leistungsscheine führte" und "von den Studenten erhobene Vorwürfe, den Unterricht nicht regelmäßig und ohne hinreichende Vorbereitung erteilt zu haben." Diese offizielle Stellungnahmen haben in manchen Kreisen ihren Eindruck nicht verfehlt. Im Gegensatz zum Bischof Hengsbach in Essen, der sich zugunsten von Frau Mertensacker engagiert hatte, versicherte nunmehr das Katholische Büro in Düsseldorf dem Leiter der Musikhochschule, daß es "keinerlei Zweifel daran hatte, daß der Schritt der Staatlichen Hochschule für Musik Westfalen-Lippe bzw. der Institutskonferenz... gerechtfertigt war". Der KNA-Informationsdienst vom 3. Oktober ging noch weiter und übertraf sogar die offizielle Stellungnahme der Musikhochschule (...). (Man vgl. dazu den vorstehenden Text; Anm.d.Red.)
Im Bericht der DEUTSCHEN TAGESPOST heißt es zu diesen Erklärungen: Daß es sich hierbei tatsächlich um Fehlinformationen handelt, ergibt sich aus folgenden nachweisbaren Tatsachen:
In dem Schreiben des dritten Semesters vom 5. Juli 1985 mit der Überschrift "Kritik an Frau Mertensackers Unterricht", das Frau Mertensacker vor der entscheidenden Institutskonferenz vom 17. September offiziell übergeben wurde, heißt es, und zwar schreibtechnisch hervorgehoben: "Frau Mertensackers Unterricht baut auf einem ihr eigenen christlichen Weltbild auf... Weiterhin von ihrem Weltbild geprägt war eine mehrmalige 'Diskussion' über den § 218. Wir sind der Meinung, daß der § 218 nicht Gegenstand des Entwicklungspsychologieunterrichtes sein sollte!" Ähnlich heißt es im Schreiben der Studenten des 4. Semesters vom gleichen Tage: "Als Unterrichtsmaterial benutzt Frau Mertensacker ausschließlich Propagandablätter der 'Bewegung für das Leben e.V.'." Sogar der Direktor der Musikhochschule persönlich schreibt am 17. Oktober: "Die Äußerung von Frau Mertensacker zur Abtreibungsproblematik hat allenfalls... den letzten Anstoß dazu gegeben, daß sich lange gestauter Unmut der Studenten... Luft gemacht hat". Daß der gleiche Direktor der Hochschule in einer sogenannten "Dokumentation betont, "daß die Äußerungen von Frau Mertensacker zum ß 218 nicht Anlaß zu der Entscheidung waren" und daß die Institutskonferenz erklärt, "daß ihre Entscheidung in keiner Weise von Frau Mertensackers allgemein respektierten Auffassung 'Abtreibung ist Tötung' beeinflußt worden ist", ist dementsprechend nachweislich falsch. - Wie aus diesem Bericht weiter zu erfahren ist, mußte sich die KNA für ihr Fehlinformation und ihre Diffamierung entschuldigen, was allerdings nur halbherzig geschah. Wie bereits im letzten Heft ausgesprochen, bitten wir auch dieses Mal für Frau Mertensacker zu beten.
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#4
keine Hoffung mehr

keine Hoffung mehr

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Sehr Merkwürdiges steht hier.
Ob davon Teile wahr sind ?
Oder alles Lügen ?


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